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Berufsunfähigkeit- oder Schwere-Krankheiten-Absicherung? Oder beides?

Schwere-Krankheiten-Absicherung

In vorherigen Artikeln und auch in der gesamten Fachpresse war und ist zu lesen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte und  Unternehmer neben der Privathaftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung überhaupt ist.

Sie zahlt einen festgelegten Betrag bis zum vereinbarten Endalter, wenn man voraussichtlich länger als sechs Monate den aktuell ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.

Wichtig ist diese Versicherung deshalb, weil man mit der Ausübung des Berufes den Lebensunterhalt verdient und wann man das nicht mehr kann, steht man schnell vor dem Ruin.

Allerdings gibt es wie immer das Kleingedruckte, und das sagt aus, dass ein Unternehmer ggf. keine Leistung bekommt, wenn eine „Umorganisation“ wirtschaftlich vertretbar ist…

Was bedeutet das?

Nehmen wir hier ein Beispiel: Der Unternehmer muss in den Rollstuhl und kann daher nicht mehr 50% seiner Zeit im Büro sein, wenn das Büro im oberen Stockwerk liegt und es keinen Aufzug gibt.

Wenn dem Unternehmer das Haus aber gehört und wenn die Firma wirtschaftlich gut da steht, kann man von ihm verlangen, das Chefbüro ins Erdgeschoss zu verlegen und so ist die Versicherung dann von der Leistung frei.

Ein weiteres Beispiel ist wichtig, wenn das Unternehmen länger besteht. Wenn der Unternehmer die Firma soweit aufgebaut hat, dass sie schon ohne ihn funktioniert, so könnte die Versicherung auf die Leistung verzichten, wenn es möglich ist, dass die versicherte Person das Unternehmen vom Krankenbett aus steuert.

Das bedeutet, wenn Gründer über mehrere Angestellte und eine gesunde Firma verfügen, muss die Berufsunfähigkeitsvorsorge überprüft und ggf. durch eine andere Risikovorsorge ergänzt oder sogar ausgetauscht werden.

Dread Disease Police

Eine immer wichtigere Absicherung ist eine Dread-Disease-Versicherung, eine Schwere-Krankheiten-Absicherung.

Diese leistet einen festgelegten Betrag (z.B. 100.000 Euro), wenn eine von acht oder eine von 40 Krankheiten (je nach Tarif) eintritt. Dabei ist es unerheblich, ob die versicherte Person bald wieder arbeiten kann.

Zu den Krankheiten gehören z.B. Herzinfarkt oder Krebs. Nach einem Herzinfarkt ist es einem Unternehmer sicher nach Wochen oder Monaten wieder möglich, die unternehmerische Tätigkeit wieder aufzunehmen. Er ist daher nicht berufsunfähig und hätte die Auszahlung der Versicherungssumme einer Dread-Disease-Versicherung schon wenige Tage nach Ausbruch der versicherten Krankheit erhalten.

Fazit

Eine Dread-Disease-Versicherung ist ratsam, wenn der Kunde entweder keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt (z.B. wegen Vorerkrankungen) oder wenn die unternehmerische Tätigkeit dazu führen könnte, dass er das Unternehmen bei seiner Berufsunfähigkeit umstrukturieren oder auch seine Aufgaben delegieren könnte.

Eine Schwere-Krankheiten-Absicherung ist aber auch als zusätzliche Versicherung für Unternehmer ratsam, damit sie sich nach Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall erst mal entspannt erholen können, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen.

Auch können Führungskräfte von der Geschäftsleitung abgesichert werden, damit bei deren Ausfall aufgrund der genannten Krankheiten der Unternehmer durch die Versicherungsleistung einen finanziellen Rückhalt für z.B. die Suche nach neuen Mitarbeitern bekommt.

Die Auswahl der richtigen Gesellschaft und des richtigen Tarifes sollte auf jeden Fall zusammen mit einem unabhängigen Finanzmakler erfolgen, der sich im Vergleich der Bedingungswerke auskennt und durch die Maklerhaftung auch mit seinem gesamten privaten Vermögen für alle Empfehlungen haftet.

Schwere-Krankheiten-Absicherung

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    […] In vorherigen Artikeln und auch in der gesamten Fachpresse war und ist zu lesen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte und Unternehmer neben der Privathaftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung überhaupt ist. Sie zahlt einen festgelegten Betrag bis zum vereinbarten End… – https://das-unternehmerhandbuch.de/berufsunfaehigkeit-oder-schwere-krankheiten-absicherung-oder-beides/ […]

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