Recht & Steuern
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Die Gewerbesteuer – Basiswissen & Berechnung

Gewerbesteuer
Zuletzt aktualisiert am 20.04.23

Weiter geht’s mit der fröhlichen kleinen Serie zum Thema Steuern. Heute: die Gewerbesteuer!

Die Gewerbesteuer ist eine typisch deutsche Sache, ich glaube in keinem anderen Land werden Gewerbetreibende und Freiberufler unterschiedlich besteuert, aber diese Diskussion will ich hier gar nicht führen.

Im Folgenden geht es um die Basics zum Thema Gewerbesteuer inklusive einiger Grafiken zur Vereinfachung der Rechenwege und einer kleinen Excel-Tabelle, die bei der Berechnung der Gewerbesteuer hilft.

Wer ist gewerbesteuerpflichtig?

Alle Gewerbebetriebe sind steuerpflichtig.

Im § 15 Absatz 2 Satz 1 EStG ist genau definiert, wer das ist:
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.

Einzelunternehmer und Personengesellschaften müssen also prüfen, ob dies auf sie zutrifft. Kapitalgesellschaften sind sowieso Gewerbebetriebe (§ 2 Absatz 2 GewStG). Wenn ihr euch unsicher seid fragt lieber einen Steuerberater.

Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?

Gewerbesteuer (GewSt.) zahlt man auf die objektive Ertragskraft des Gewerbebetriebes. Das ist normalerweise der Gewinn, den man mit seinem Gewerbe erzielt hat (§ 7 GewStG).

Aber weil wir in Deutschland sind, machen wir es uns noch ein wenig komplizierter und rechnen einige Beträge wieder hinzu und ziehen andere ab. Auf Wikipedia gibt es einfache Übersicht der Hinzurechnungen (hier noch der Gesetzestext für Wissendurstige: § 8 GewStG) und Kürzungen (und auch hier noch der Gesetzestext: § 9 GewStG). Besser kann man das nicht zusammenfassen ;-)

Daraus ergibt sich der Gewerbeertrag des aktuellen Jahres.

Hiervon darf man dann einen eventuell vorhandenen Gewerbeverlust aus Vorjahren abziehen und erhält so den maßgeblichen Gewerbeertrag. Diesen rundet man auf volle 100 EUR ab, d.h. aus 5.245 EUR werden 5.200 EUR.

Dann gibt es noch Freibeträge, die man abziehen darf. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind es 24.500 EUR und für Vereine und juristischen Personen des öffentlichen Rechts 5.000 EUR (sofern diese denn wirtschaftlich tätig sind, s.o.).

Es ergibt sich der gekürzte Gewerbeertrag.

Diesen multipliziert man mit der Steuermesszahl i.H.v. 3,5% und erhält den Steuermessbetrag.

Diesen multipliziert man wiederum mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde (am besten bei der IHK nachfragen oder hier gucken: https://www.lexoffice.de/service/gewerbesteuer-hebesatz/), in der man den Gewerbetrieb hat. Als Ergebnis erhält man die festzusetzende Gewerbesteuer.

Schwirrt euch der Kopf? Dann das ganze nochmal verkürzt als Grafik:

Berechnung der Gewerbesteuer

Erhebungszeitraum & Abgabefristen der Gewerbesteuererklärung

Der Erhebungszeitraum gibt an, für welche Zeitspanne die Steuer gezahlt werden muss. Im Fall der Gewerbesteuer ist dies das Kalenderjahr.

Die Gewerbesteuererklärung muss jährlich spätestens zum 31.05. des Folgejahres beim Finanzamt abgegeben werden. D.h. die Gewerbesteuererklärung 2012 muss bis zum 31.05.2013 beim Finanzamt eingehen. Ob man wie bei der Einkommenssteuererklärung einfach eine Fristverlängerung durch ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt mit der Bitte um Verlängerung der Abgabefrist wegen z.B. „Arbeitsüberlastung“ erhalten kann weiß ich leider nicht (bin Freiberufler).

Habt ihr einen Steuerberater so hat dieser aber auf jeden Fall noch länger Zeit, nämlich bis zum 31.12. Ihr müsst dem Finanzamt natürlich mitteilen, dass ihr professionelle Hilfe habt, sonst erhaltet ihr eine „Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung“.

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

Die Steuervorauszahlungen werden vom Finanzamt festgelegt und sind vierteljährlich zu zahlen. Die jeweilige Vorauszahlung hat am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November beim Finanzamt zu sein, sonst drohen Säumniszuschläge.

Die Höhe der Vorauszahlungen wird auf Basis einer Schätzung (bei Existenzgründern) oder anhand der Gewerbesteuererklärung des Vorjahres ermittelt.

Und hier liegt auch die große Gefahr für Existenzgründer: da die meisten im ersten Jahr keine Gewinne erzielen werden auch keine Vorauszahlungen festgelegt. Dann verlängert man die Abgabefrist noch ein wenig und schwupps, schon hat man 2 Jahre keine Steuern gezahlt. Toll, oder?

Nicht wirklich, denn wenn man die entsprechenden Beträge nicht beiseitegelegt hat passiert Folgendes:

  • Man gibt die Steuererklärung für Jahr 1 am Ende von Jahr 2 ab. Soweit so gut.
  • Dann berechnet das Finanzamt die Steuer für das Jahr 1. Fällig wird diese dann am Anfang von Jahr 3.
  • Außerdem berechnet das Finanzamt auf dieser Basis auch gleich die Vorauszahlungen für das Jahr 2 und auch gleich noch für das Jahr 3, denn das läuft ja schon…
  • Auch die Vorauszahlungen für Jahr 2 werden Anfang Jahr 3 in voller Höhe fällig, denn die sind ja in Jahr 2 nicht gezahlt worden.
  • Und dann wird auch gleich mindestens ¼ der Vorauszahlung für Jahr 3 fällig, denn das Jahr hat ja angefangen.
  • Fazit: auf einen Schlag werden die Steuern für mindestens 2,25 Jahre fällig. Gut, wenn man da ein bisschen was auf der hohen Kante hat, denn sonst kann man den Laden wegen mangelnder Liquidität gleich dicht machen! Das ist leider kein Einzelfall.

Also: am besten ihr guckt immer mal wieder nach, wie viel ihr dem Staat eigentlich schon schuldet und packt den Betrag auf ein separates Tagesgeldkonto. Besser ein bisschen zu viel als zu wenig, man weiß ja nie.

Und wenn ihr im Laufe der Zeit mal merkt, dass ein Jahr mal wirklich Sch**** läuft, dann bittet das Finanzamt um Reduktion der Vorauszahlungen. Das sollte eigentlich anhand einer Hochrechnung der aktuellen EÜR oder BWA (Betriebswirtschaftlichen Analyse) funktionieren, damit das Finanzamt euer Anliegen versteht.

Verrechnung der Gewerbesteuer mit der Einkommenssteuer

Wer Einkommenssteuer zahlt, kann einen Teil der Gewerbesteuer darauf anrechnen, nämlich bis zu einem Hebesatz von 400 % ab 2020 (vorher waren es nur 380%). Aber Achtung, wenn ihr noch Einkommen aus anderen Einkunftsarten habt (Vermietung, nichtselbständige Arbeit o.ä.): die Verrechnung darf nur auf den Anteil der Einkommenssteuer erfolgen, der auf die Einkünfte aus eurer gewerblichen Tätigkeit anfällt.

Ein Beispiel:

  • Hebesatz Köln = 475%
  • Gewerbeertrag = 45.000 EUR

Daraus würde sich folgende festzusetzende Gewerbesteuer ergeben:

  • 45.000 EUR – 24.500 EUR (Freibetrag) = 20.500 EUR x 3,5% = 717 EUR x 475% = 3.405,75 EUR Gewerbesteuer (der Steuermessbetrag wird abgerundet, daher nur 717 EUR)
  • Davon sind auf der Einkommenssteuer anrechenbar: 45.000 EUR – 24.500 EUR (Freibetrag) = 20.500 EUR x 3,5% = 717 EUR x 400% = 2.868,00 EUR Gewerbesteuer
  • D.h. wirklich zusätzlich sind nur 537,75 EUR Gewerbesteuer ;-) Das hört sich doch schon viel besser an, oder?

Gewerbesteuer-Berechnung – Tools

Im Internet findet man eigentlich auf fast jeder IHK-Seite einen Gewerbesteuerrechner. Die sind aktuell und gut, da kann man nichts falsch machen. Oder ihr guckt mal hier: http://www.zinsen-berechnen.de/gewerbesteuer-rechner.php, die Seite ist sowieso  interessant, wenn man mal was berechnen möchte ;-)

Oder ihr nutzt meinen kleinen Gewerbesteuer-Schätzer, da könnt ihr sehen, wie viel ihr schon zurückgelegt haben müsstet zum jetzigen Zeitpunkt.

Download Gewerbesteuer-Schätzer

Man muss natürlich die jeweiligen Hinzurechnungen und Abzüge vom Gewerbeertrag beachten, aber als Schätzung ist der errechnete Wert auf jeden Fall super!

Links zum Thema Gewerbesteuer

Mehr Informationen

Bitte denkt aber dran, dass ich kein Steuerberater bin und hier nur meine persönliche Einschätzung wieder gebe – nur mal so am Rande…

Wenn also jemand sachdienliche Hinweise zum Thema hat – immer her damit!

Und wer eine etwas größere Firma hat oder eine etwas komplexere Einkommenssituation, der sollte sich sowieso an einen Steuerberater seines Vertrauens wenden, am besten in erreichbarer Nähe, damit man Fragen auch mal persönlich klären kann.

Mehr Infos findet ihr in der Kategorie Recht & Steuern.

Gewerbesteuer

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7 Kommentare

  1. Avatar-Foto

    […] Gewerbesteuer muss von gewerblichen Unternehmen gezahlt werden und orientiert sich am Unternehmensgewinn. Sie ist eine Gemeindesteuer und die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden. Ihre Berechnung erfolgt anhand der Formel: Gewerbeertrag x 3,5 Prozent x Hebesatz der Gemeinde. Der Hebesatz in Düsseldorf für das Jahr 2021 beträgt 440 %. Unternehmen, die über einen Gewerbeschein verfügen, müssen die Gewerbesteuer entrichten. Sie wird quartalsweise mit Vorauszahlungen gezahlt. Ein Ausgleich erfolgt im Folgejahr mit dem Gewerbesteuerbescheid. […]

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    Mario sagt

    Hallo Heike,

    vielen Dank für Deine „Zusammenfassung“.
    Ich bin über die Suche „muss man Gewerbesteuer vorauszahlen“ zu Dir gekommen. Auch wenn dein Artikel schon etwas älter ist, wird sich doch gesetzmäßig nichts geändert haben?
    Ich habe meinen neuen Bescheid bekommen und soll gleichmal 2014 und 2015 zahlen … sozusagen (gesamt) im Voraus.
    Die Frage ist, dürfen die das?!

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      Hi Mario,
      der Artikel ist immer noch aktuell und das heißt für Dich leider: JA, die dürfen das!
      Ich gehe davon aus, dass Du den Bescheid für 2013 oder 2014 bekommen hast und da wir schon September haben ist der letzte Vorauszahlungstermin in diesem Jahr der 15.11. und wenn Du für 2015 noch gar nichts voraus gezahlt hast, dann wir die gesamte Vorauszahlung für 2015 (berechnet auf den Werten von 2013 oder 2014) dann fällig.
      Das ist genau die große Gefahr für Existenzgründer, wenn diese zunächst keine Vorauszahlungen leisten müssen (s.o.).

      Viele Grüße
      Heike

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        Mario sagt

        Danke.
        … eigentlich kann ich meine Einnahmen ja direkt ans Finanzamt senden und die können mir dann monatlich ein „Taschengeld“ geben … mehr bleibt nämlich leider auch nicht mehr übrig. :-(

      • Heike Lorenz

        Hm – die Steuern musst Du bei deinen Angebots-Kalkulationen natürlich vorher berücksichtigen … Die muss schließlich jeder zahlen, der etwas verdient :-)

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        Mario sagt

        Ja sicherlich … als Mediengestalter kann ich leider nichts kalkulieren. Einfach nur nicken und Danke sagen, dass ich überhaupt Geld für meine Arbeit bekomme, ist leider Standard … und da wo ich einen „normalen“ Stundensatz nehmen kann, gibts leider nicht genügend Aufträge :-(

        Sorry, wollte Dir eigentlich nicht mein Leid klagen, könnte ja schlimmer sein … ist nur irgendwie doof wenn man nur arbeitet und jeden Cent mit dem Finanzamt teilt.

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