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Leitfaden: So erledigen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung

Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung, Pauschale Vorsteuer
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Gastartikel von Andrea Lackner

Kaum haben Sie Ihr Unternehmen gegründet, werden Sie auch schon zur Kasse gebeten: Das Finanzamt möchte Ihre Umsatzsteuervoranmeldung sehen.

Was Sie dabei beachten sollten und wie Sie Ihr Formular richtig ausfüllen, erklären wir Ihnen in unserer Schritt-für Schritt Anleitung.

1. Bestimmen Sie Ihren Voranmeldungszeitraum

In einem ersten Schritt sollten Sie ermitteln, welcher Voranmeldungszeitraum für Ihre Umsatzsteuervoranmeldung (USt.-VA) relevant ist.

Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung

… wenn Sie Ihr Unternehmen innerhalb der letzten zwei Jahre gegründet haben oder Ihre Umsatzsteuerzahllast aus dem Vorjahr mehr als 7.500€ betragen hat.

Ihre USt.-VA ist dann jeweils am 10. Februar (für Januar), 10. März (für Februar), 10. April (für März) usw. fällig.

Quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung

… wenn Ihre Vorjahres-Steuerschuld mehr als 1.000€, aber weniger als 7.500€ betragen hat.

Die Termine für Ihre USt.-VA sind: 10. April (1. Quartal), 10. Juli (2. Quartal), 10. Oktober (3. Quartal), 10. Januar (4. Quartal).

Keine Umsatzsteuervoranmeldung

… wenn Ihre Umsatzsteuerzahllast letztes Jahr weniger als 1.000€ betragen hat. Dann genügt es, wenn Sie jährlich gemeinsam mit Ihrer Steuererklärung am 31. Mai eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben.

Im Regelfall werden Sie vom Finanzamt über den Zeitraum und die Frist für Ihre USt.-VA informiert.

2. Beantragen Sie einen Zugang zu ElsterOnline

Um Ihre Umsatzsteuervoranmeldung durchführen zu können, müssen Sie einen persönlichen Account bei ElsterOnline erstellen.

Da die Bearbeitung Ihrer Anfrage und die Freischaltung Ihres Accounts bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen kann, sollten Sie ihren Zugang rechtzeitig vor Ihrem ersten Abgabetermin zur USt.-VA beantragen.

Ihren Aktivierungscode erhalten Sie postalisch zugesendet.

3. Tragen Sie Ihre allgemeinen Daten ein

Haben Sie erfolgreich einen Account bei ElsterOnline angelegt, können Sie online Ihr Formular zur Umsatzsteuervoranmeldung ausfüllen.

Zuerst werden Sie aufgefordert, allgemeine Angaben zu Ihrem Unternehmen zu machen. Dazu zählen der Name Ihres Unternehmens, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse.

Wichtig: Kreuzen Sie an dieser Stelle ebenfalls an, welchen Voranmeldungszeitraum Sie einreichen möchten.

4. Berechnen Sie Ihren Nettoumsatz

In einem weiteren Schritt möchte das Finanzamt, dass Sie Ihre steuerpflichtigen Nettoumsätze, getrennt nach Steuersatz, sowie den Steuerbetrag eintragen (Zeile 26 -27, Kennzahlen 81 und 86). Innergemeinschaftliche Erwerbe (EU-Ausland) müssen Sie getrennt anführen (Zeile 32-34, Kennzahlen 91, 89, 93).

Beispiel: Die Unternehmerin Maria Müller verzeichnet im August 2016 1.428,00€ Umsatz, inklusive 19% USt. In ihrer monatlichen USt.-VA für August ermittelt sie ihren Nettoumsatz nun wie folgt: 1.428 / 119 x 100 = 1.200€. Im Formular trägt sie nun ihren Nettoumsatz von 1.200€ und den Steuerbetrag von 228€ an.

5. Bestimmen Sie Ihre abziehbare Vorsteuer

Neben Ihrem Nettoumsatz müssen Sie ebenfalls Ihre abziehbaren Vorsteuerbeträge angeben – übrigens in diesem Fall nicht nach Steuersatz getrennt (Zeile 55, Kennzahl 66).

Beispiel: Maria Müller hat im August 2016 betriebliche Einkäufe im Wert von 450€, inklusive 19% USt. getätigt. In ihrer monatlichen USt.-VA für August ermittelt sie ihren abziehbaren Vorsteuerbetrag nun wie folgt: 450 / 119 x 19 = 71,85€. Im Formular gibt sie nun ihren Vorsteuerbetrag von 71,85€ an.

6. Lassen Sie Ihre Umsatzsteuervorauszahlung errechnen

Im Regelfall haben Sie nun alle relevanten Angaben gemacht. Auf Basis Ihrer Angaben in Punkt 4.) und 5.) errechnet ElsterOnline nun automatisch Ihre Umsatzsteuerzahllast für den angegebenen Zeitraum (Zeile 68, Kennzahl 83). Sie müssen dazu nichts weiter tun.

Beispiel: Maria Müller hat bei ihrer USt.-VA für August 2016 einen Nettoumsatz von 1.200€ zuzüglich 228€ Umsatzsteuer sowie einen Vorsteuerbetrag von 71,85€ angegeben. Ihre Umsatzsteuerzahllast errechnet sich nun wie folgt: 228 – 71,85 = 156,15€. Ihre USt.-Zahllast – also Ihre noch an das Finanzamt zu entrichtende Umsatzsteuervorauszahlung – für August beträgt demnach 156,15€.

7. Bestätigen und versenden Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung

Ist Ihre USt.-Zahllast berechnet, können Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung per Mausklick versenden. Dazu müssen Sie noch einmal die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen.

Übrigens: Mit dem Rechnungsprogramm Debitoor können Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung automatisch erstellen und ohne ELSTER Registrierung per Mausklick einreichen. Dadurch ersparen Sie sich die manuelle Tipp-, und Rechenarbeit.

8. Begleichen Sie Ihre Umsatzsteuervorauszahlung

In einem letzten Schritt begleichen Sie nun noch Ihre Umsatzsteuervorauszahlung. Sie tun dies am besten direkt im Anschluss an Ihre Umsatzsteuervoranmeldung – das Finanzamt schickt Ihnen keine weitere Zahlungsaufforderung.

Wichtig: Geben Sie bei Ihrer Überweisung als Verwendungszweck immer Ihre Steuernummer, Steuerart und Voranmeldungszeitraum (Monat/Jahr) an. Alternativ können Sie dem Finanzamt auch eine Einzugsermächtigung erteilen – dann ersparen Sie sich die manuellen Überweisungen.

9. Umsatzsteuervoranmeldung falsch? Korrigieren Sie Ihre USt.-VA

Sollte es Ihnen doch einmal passieren, dass Sie Ihre USt.-VA voreilig abgesendet haben oder Ihnen ein Zahlendreher unterlaufen ist, können Sie dies nachträglich korrigieren.

Sie füllen in diesem Fall die USt.-VA einfach ein zweites Mal aus (mit den richtigen Angaben) und setzen im Formular eine “1” bei “Berichtigte Anmeldung” (Kennzahl 10).

Die Autorin

Andrea Lackner Andrea Lackner arbeitet als Buchhaltungsexpertin für das Rechnungsprogramm Debitoor. Debitoor konzentriert sich speziell auf die Anforderungen von Gründern, Kleinunternehmern und Freelancern an ein Rechnungsprogramm: Einfache Funktionen, eine intuitive Bedienung und viele zeitsparende Automatisierungen. Damit ist Debitoor auch für Buchhaltungs-Newbies optimal geeignet.

Umsatzsteuervoranmeldung

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