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Die Unternehmensregister der Bundesrepublik Deutschland

Unternehmensregister

In der Bundesrepublik Deutschland können sich Unternehmen in verschiedene Register eintragen lassen. Einige Eintragungen sind freiwilliger Natur, andere müssen erfolgen, um ein Unternehmen gründen zu können.

Die meisten Register, die zur Verfügung stehen, sind bereits seit Jahrzehnten vorhanden. Andere sind erst in den letzten Jahren entstanden und ergänzen das bereits vorhandene Angebot. Zu diesen gehört unter anderem das Unternehmensregister.

Was ist das Unternehmensregister?

Beim Unternehmensregister handelt es sich um eine Internetplattform, die seit dem 1. Januar 2007 besteht. Sie dient der Recherche von sämtlichen firmenrelevanten Daten. Dabei werden im Unternehmensregister ausschließlich Daten veröffentlicht, die im elektronischen Bundesanzeiger zu finden sind.

Des Weiteren werden durch das Register weitere Daten für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Bei diesen handelt es sich um sämtliche Bekanntmachungen und Eintragungen aus dem Handels- und Genossenschaftsregister. Auch Bekanntmachungen und Eintragungen aus dem Partnerschaftsregister sind im Unternehmensregister zu finden.

Neben diesen werden weitere Daten zugänglich gemacht. So haben Interessierte die Möglichkeiten auf unternehmensrelevante Ad-Hoc-Daten zuzugreifen. Gleiches gilt für sämtliche Wertpapieremittenten, zu denen sowohl die Ad-hoc-Mitteilungen als auch die Directors‘ Dealings gezählt werden müssen.

Grundsätzlich werden durch das Register nur Informationen bekanntgegeben, die auch für die Übermittlung vorgeschrieben sind.

Die Führung vom Unternehmensregister

Das Unternehmensregister der Bundesrepublik Deutschland wird durch die Bundesanzeiger Verlags GmbH betrieben. Dieses Unternehmen gehört der M. DuMont Schauberg Verlagsgruppe an.

Das Unternehmensregister wird regelmäßig aktualisiert und liefert demnach immer wieder aktuelle Informationen zu deutschen Unternehmen. Es entstand wie das Handelsregister infolge eines neuen Gesetzes, das sich auf die elektronischen Genossenschafts- und Handelsregister bezieht. Durch die Gesetzesänderung entstanden für die Bundesrepublik Deutschland drei neue Schwerpunkte, die heute vom Unternehmensregister aufgegriffen werden.

Seit 2007 werden sämtliche Register in Deutschland elektronisch geführt. Die Umstellung bezog sich sowohl auf das Genossenschafts- als auch das Handelsregister. Für die Führung sämtlicher Unternehmensregister sind auch weiterhin die Amtsgerichte zuständig. Allerdings können seit der Umstellung alle Unterlagen nur noch elektronisch eingereicht werden. Vordergründig sollte es dadurch zur Beschleunigung der Bearbeitung kommen.

Seitdem die Register elektronisch geführt werden, werden auch alle Handelsregistereintragungen auf elektronischem Weg bekanntgegeben. Dies stellt sowohl für Interessenten aus dem In- als auch aus dem Ausland eine überaus attraktive Form dar.

Die Bekanntgabe der Jahresabschlüsse

Durch das elektronische Unternehmensregister sollten ebenso die Bekanntgabe und Offenlegung sämtlicher Jahresabschlüsse erleichtert werden. Selbstredend musste es auch dafür zu Veränderungen kommen. Seit der Umstellung ist für die Offenlegung der Jahresabschlüsse der Bundesanzeiger verantwortlich. Demnach wurden die Amtsgerichte von dieser Aufgabe befreit. Der Bundesanzeiger profitierte infolge dessen vom Ausbau zum zentralen Veröffentlichungsorgan und genießt seitdem eine größere Bedeutung auf Bundesebene.

Neben den Änderungen bei den bereits bestehenden Registern wurde das elektronische Unternehmensregister geschaffen. Durch dieses können alle wichtigen Unternehmensdaten elektronisch abgerufen werden. Dadurch sollte insbesondere die Offenlegung von Informationen erleichtert werden.

Heute müssen für den Rechts- und Wirtschaftsverkehr nicht mehr verschiedene Informationsquellen in Anspruch genommen werden. Sämtliche relevante Daten stehen in gebündelter Form im elektronischen Register zur Verfügung. Dieses bedient sich am System des One-Stop-Shopping und hat dadurch die allgemeine internationale Entwicklung aufgegriffen.

LEI-Nummer

Jede Organisationsform, die im Handels-, Vereins- oder Stiftungsregister eingetragen ist und Finanzinstrumente (d. h. Aktien, Anleihen etc.) kauft, verkauft oder ausgibt, ist verpflichtet einen Legal Entity Identifier (LEI) zu haben, auch wenn der Handel mit diesen Finanzinstrumenten nicht das eigentliche Geschäft der Organisation ist, sondern es nur um das Parken überschüssiger Geldbestände geht. (Quelle: Wikipedia)

Internationale Dokumente

Öffentliche Urkunden und Dokumente, die im Ausland sowohl privat als auch geschäftlich benötigt werden, sind in anderen Ländern jedoch meist nur dann gültig, nachdem eine international anerkannte Beglaubigung durchgeführt wurde. Hier gilt es nicht nur die Echtheit des Dokuments zu bestätigen, sondern auch seine inhaltliche Richtigkeit.

Der Autor

Dieser Artikel wurde von http://www.betriebsausgabe.de/ zur Verfügung gestellt.

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2 Kommentare

  1. Avatar-Foto
    Julia sagt

    Ich finde das Unternehmensregister eine super Sache. Das ist die totale Transparenz über die Jahresabschlüsse. Schade allerdings, dass die Unternehmen fast 1 Jahr warten können, bis sie die Zahlen veröffentlichen müssen.

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