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Scheiden tut weh – Wie sie Ihr Unternehmen schmerzfrei machen.

Wettbewerbsverstoß / Wirtschaftsdetektiv

Es gibt nur eines, das teurer ist, als eine Frau – nämlich eine Ex-Frau.

Diese Weisheit wird Jack Nicholson zugeschrieben. Freilich, Scheidungen machen Hollywoodstars in der Regel nicht arm, schaffen aber zumindest wieder Platz auf dem Konto. Möglicherweise beschäftigt Nicholson lediglich Hauspersonal. Als Unternehmer hätte er mit seinem Erfahrungsschatz eher eine andere Weisheit geprägt: Es gibt nur eines, das teurer sein kann, als ein Mitarbeiter – nämlich ein Ex-Mitarbeiter.

Genau das kann Ihnen nämlich passieren, wenn ein Mitarbeiter mit sensiblem Wissen und Kontakten von der Fahne geht und sofort bei der Konkurrenz anheuert. Ein Verhalten, das unter Umständen einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Hegen Sie als Unternehmer einen solchen Verdacht gegen einen ehemaligen Mitarbeiter, brauchen sie professionelle Hilfe.

Schäden in Millionenhöhe

Es ist statistisch nicht ausreichend dokumentiert, auf welche Summe sich der Schaden durch diese Art der Wettbewerbsverletzung jährlich beziffert. Um welche Summen es schon im Einzelfall für Unternehmen gehen kann, mag ein Prozess zeigen, den das Bundesarbeitsgericht in 2012 letztinstanzlich entschieden hat (Urteil des 10. Senats vom 26.9.2012 – 10 AZR 370/10).

In dem Fall hatte ein Konkurrent von einem Baukonzern in großer Zahl technisches und kaufmännisches Führungspersonal abgeworben. Danach erlitt der Ex-Arbeitgeber erhebliche Umsatzeinbußen. Der betroffene Baukonzern hielt das Vorgehen des Konkurrenten und seiner ehemaligen Top-Manager für wettbewerbswidrig und klagte auf 46 Millionen Euro Schadensersatz.

Das Gericht bestätigte zwar die Wettbewerbswidrigkeit, ließ das klagende Unternehmen aber dennoch abblitzen – der Baukonzern hatte die Schadenshöhe nämlich nicht beweisen können.

Beweise gerichtssicher dokumentieren

Der Beweis nicht nur des Verstoßes, sondern eben auch des Schadens ist genau das, worauf es bei Forderungen aus Wettbewerbsverstößen ankommt. Genau das ist die Arbeit professioneller Wirtschaftsdetektive.

Um sich vor solchen Schäden zu schützen, muss den ersten Schritt freilich der Unternehmer tun. Wenn ein Mitarbeiter mit hochsensiblen Kenntnissen das Unternehmen verlässt, ist es in vielen Fällen unerlässlich, ihm Fesseln anzulegen – mit einem vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbot. Das ist in aller Regel verbunden mit der Zahlung einer Karenzentschädigung.

Besteht nun der Verdacht, dass ein ausgeschiedener Mitarbeiter von Ihnen Karenzgeld kassiert, aber sein Wissen dennoch anderswo anbietet, können erfahrene Wirtschaftsdetektive ermitteln und Beweise gerichtssicher dokumentieren. Das schafft Ihnen als Unternehmer Schadensersatz- und Unterlassungs-Ansprüche – und zwar bevor der Umsatz in den Keller geht.

Wettbewerbsverstoß / Wirtschaftsdetektiv

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