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Durchblick im Datendschungel: Wie KMUs Lohn- und Gehaltsabrechnungen effizient verwalten

Gehaltsabrechnungen
Interview mit Michael Baur, Produktmanager bei Haufe-Lexware

Für viele Start-ups und kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zählen die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für die Angestellten zu den zeitaufwändigsten, lästigsten Pflichten. Insbesondere deshalb, weil aufgrund häufiger Änderungen Standard-Prozesse oft nicht machbar sind – neue Gesetzesvorgaben müssen ebenso berücksichtigt werden wie private Veränderungen im Leben der Mitarbeiter wie Hochzeit oder die Geburt eines Kindes.

Michael Baur, Produktmanager bei Haufe-Lexware verrät Tipps und Tricks, wie Unternehmen den Überblick über die Zahlenkolonnen behalten und den Abrechnungsprozess schlank und effizient verwalten.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen?

Sie müssen zunächst einmal die Lohnabrechnung und -zahlungen an die Mitarbeiter ausgeben. Dann müssen sie die Meldepflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern – dies erfolgt meistens elektronisch – und gegenüber den Finanzämtern (LStA und LStB) erfüllen. Weiterhin haben sie die Pflicht, die Abgaben rechtzeitig abzuführen, entsprechende Bescheinigungen zu erstellen, und sie müssen die Aufbewahrungspflichten einhalten.

Welche Mindestangaben müssen Arbeitgeber in der Gehaltsabrechung machen?

Nach Paragraf 108 der Gewerbeordnung hat jeder Mitarbeiter bei der Zahlung seines Arbeitsentgelts Anspruch auf eine schriftliche Auskunft in Textform. Die verpflichtenden Inhalte sind in der Entgeltbescheinigungsverordnung geregelt. Dazu zählen Aussagen über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts. Desweiteren Informationen über Art und Höhe von Zuschlägen, Zulagen oder sonstige Vergütungen, die der Arbeitnehmer erhält, sowie Angaben zu Art und Höhe von Abzügen, Abschlägen oder Vorschüssen.

Leistungsstarke Software, wie etwa Lexware Lohn und Gehalt erstellt übersichtliche Abrechnungen, die jederzeit den aktuellen gesetzlichen Ansprüchen genügen.

Was sind die Konsequenzen, wenn dem Arbeitgeber Fehler bei der Abrechnung unterlaufen?

Der Arbeitgeber ist zum Beispiel für das korrekte Abführen der Lohnsteuer zuständig. Führt er zu viel ab, kann er diesen Betrag im Fall des Falles vom Arbeitnehmer zurückholen.

Anders verhält es sich bei der Sozialversicherung: Hier ist der Arbeitgeber Schuldner gegenüber den Sozialversicherungsträgern. Vergisst er den Abzug der Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitsentgelt seines Arbeitnehmers, darf er den Betrag im Allgemeinen nur innerhalb der folgenden drei Lohn- oder Gehaltszahlungen nachträglich abziehen. Danach besteht für ihn nur noch dann Hoffnung auf das Geld, wenn er nicht selbst schuld an der Panne war.

Worauf sollten Unternehmen bei der Gehaltsabrechung besonders achten?

Verständlichkeit ist A und O einer ordentlichen Abrechnung. Für ein gutes Betriebsklima ist es zudem vorteilhaft, wenn der Arbeitnehmer sieht, wie viel vom Brutto an das Finanzamt geht, welche Beiträge zum Beispiel an die Krankenkasse fließen und welchen Gesamtaufwand der Arbeitgeber tatsächlich erbringt.

Pünktlichkeit ist ebenfalls sehr wichtig: „Aufschieberitis“ – auch bei veränderten Rahmenbedingungen – gilt nicht. Nachlässigkeiten sollte sich eine Firma in diesem Bereich auf gar keinen Fall leisten. Denn unpünktliche und unübersichtliche Abrechnungen demotivieren und frustrieren die Mitarbeiter. Und tauchen sogar Fehler auf, rückt ein Betrieb schnell in schlechtes Licht – nicht nur bei seinen Angestellten.

Welche Alternativen zur internen Lohnbuchhaltung gibt es für KMUs?

Die zeitaufwändigen Lohn- und Gehaltsabrechnungen lassen sich natürlich jeder Zeit zum Beispiel an ein Lohnbüro auslagern. Aber das kostet Geld. Im Durchschnitt zwischen circa 6,50 Euro bis zu 13 Euro pro Monat und Arbeitnehmer je nach Zahl der Mitarbeiter und Komplexität der Abrechnung.

Außerdem bleibt der Unternehmer verantwortlich für richtige und pünktliche Lohnabrechnungen, haftet gegenüber Mitarbeitern, Finanzamt und weiteren Behörden. Deckt eine Betriebsprüfung Fehler auf, kann es zu hohen Nachzahlungsforderungen kommen.

Wie lässt sich die interne Entgelt-Abrechnung für KMUs sinnvoll optimieren?

Mit einer leistungsstarken und flexiblen Entgeltabrechnungs-Software wie etwa Lohn und Gehalt von Lexware. Mit einer solchen Softwarelösung erledigen kleine Unternehmer oder Handwerker ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen ganz entspannt und sicher – egal, ob für angestellte Gehaltsbezieher, gewerbliche Arbeitnehmer mit Stundenlohn oder für geringfügig Beschäftigte.

Solch leistungsstarke Programme sind übersichtlich in der Handhabung, informieren stets optimal über die neuesten gesetzlichen Regelungen und sparen Geld für einen Dienstleister. Zudem haben Unternehmer oder Handwerker ihre Lohn- und Gehaltskosten immer tagesaktuell im Blick – und können somit ihre Preiskalkulation bei diesen Ausgaben besser anpassen. Zudem haben Arbeitgeber die Fachkenntnisse dann im Haus und können Anfragen von Mitarbeitern direkt beantworten.

Welche Funktionen sollten effiziente Entgeltabrechnungs-Lösungen enthalten?

Mit der Software sollten sich alle wichtigen Unterlagen für den Betrieb, das Finanzamt und die Krankenkassen schnell und komfortabel erstellen lassen. Die neueste Version von Lexware Lohn und Gehalt berücksichtigt darüber hinaus unter anderem alle für den Jahreswechsel relevanten gesetzlichen Änderungen.

Das Paket enthält alle Module für das Übermitteln der Steuerdaten an das Finanzamt (ELSTER) und aller wichtigen Meldungen an die Sozialversicherungsträger (dakota). Dazu gehören z.B. die Beitragsnachweise, DEÜV-Meldungen (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung), Sofortmeldungen und Erstattungsanträge für die Umlage bei Krankheit oder Mutterschutz.

Dank der Unterstützung durch eine so umfassende Lösung erledigen kleine Unternehmen oder Handwerksbetriebe mit ihrem eigenen Computer einfach und rechtssicher die anfallenden Aufgaben.

Der Autor

Michael Baur - LexwareMichael Baur ist seit 2000 bei der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, einem Unternehmen der Haufe Gruppe, tätig. Aktuell zeichnet er bei Haufe-Lexware als Teamleiter für das Produktmanagement der Lexware Produktlinien Standard + Plus im Bereich Small Business Entrepreneur  verantwortlich. Vorangegangene Stationen im Unternehmen sind: Produktmanager für Personalsoftware und Internet-Lösungen.

Bevor Michael Baur zu Haufe-Lexware kam, war er bei Siemens ElektroCom und der IMAC tätig. Baur hat an der Universität Konstanz Informationswissenschaft und an der Berufsakademie Stuttgart Betriebswirtschaftslehre studiert.

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