Recht & Steuern, Existenzgründung
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Unternehmensgründung – Welche Rechtsform ist die richtige?

Unternehmensgründung Rechtsform

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Bevor Existenzgründer damit beginnen können mit ihrem Unternehmen die ersten Erfolge zu verbuchen, müssen sie sich zunächst einer Reihe verschiedenster Prozesse unterziehen, die zur Unternehmensgründung gehören und mit mehr oder weniger viel Arbeitsaufwand verbunden sind. Dies mag für viele angehende Unternehmer zwar nicht unbedingt der attraktivste Part in der Existenzgründung sein, aber dennoch sollten die rechtlichen Formalitäten allesamt gewissenhaft erledigt werden, damit das eigene Unternehmen nicht bereits vor dem Start auf tönernen Füßen steht.

Neben der Entwicklung einer vielversprechenden Geschäftsidee und der Erstellung eines soliden Businessplanes, ist die Wahl der Rechtsform ein entscheidender Schritt in die eigene Selbstständigkeit. Je nach Gesetzeslage im jeweiligen Gründungsland müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein, um ein Unternehmen mit einer entsprechenden Rechtsform gründen zu können. Und nicht immer stellt die attraktivste Möglichkeit dabei auch wirklich die sinnvollste Option dar.

Welche Rechtsformen existieren in Deutschland?

In Deutschland lassen sich Rechtsformen zunächst einmal dahingehend unterscheiden, dass sie zwischen Unternehmensgründungen von nur einer einzigen Person und Unternehmensgründungen, an denen mehrere Partner beteiligt sind, differenzieren. Sogenannte Ein-Mann-Betriebe können die Rechtsform eines Einzelunternehmens, einer Ein-Personen-GmbH, einer Ein-Personen-Unternehmergesellschaft oder einer Ein-Personen-AG annehmen. Die einzelnen Vorteile liegen dabei nicht immer konkret auf der Hand, weshalb gerade unerfahrene Existenzgründer generell den Beistand eines erfahrenen Fachmanns in Anspruch nehmen sollten.

Während das Einzelunternehmen beispielsweise die größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der eigenen Geschäftsführung sowie des firmeneigenen Kapitals mit sich bringt, kann eine Ein-Personen-GmbH oder eine Ein-Personen-AG nicht nur in Hinblick auf Nachfolgeregelungen und Imagewirkung, sondern auch mit Blick auf die Haftbarkeit entscheidende Vorteile bieten. Gleichsam bedeutet die Gründung einer Ein-Personen-GmbH allerdings auch, dass beispielsweise ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro eingebracht werden muss, bei der Ein-Personen-AG sind es sogar 50.000 Euro.

Unternehmensgründungen, an denen mindestens zwei Personen beteiligt sind, werden allgemein als sogenannte Personengesellschaften bezeichnet. Auch hier existieren verschiedene Rechtsformen, die sich hinsichtlich Voraussetzungen und anschließendem Nutzen unterscheiden. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beispielsweise kann unter geringen Voraussetzungen und ohne großen Aufwand gegründet werden und empfiehlt sich vor allen Dingen für Freiberufler und Kleingewerbetreibende. Kommanditgesellschaften (KG) dagegen eignen sich vor allen Dingen für Unternehmensgründer, bei deren Mitgliedern Führungsanspruch und Investitionsleistung unterschiedlich verteilt sind, Offene Handelsgesellschaften (OHG) dagegen sind im Grunde genommen den Kaufleuten vorbehalten.

Darüber hinaus existieren in Deutschland zusätzlich noch die Kapitalgesellschaften und die Genossenschaften. Kapitalgesellschaften sind vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen juristische Personen und verfügen dementsprechend über ganz eigene Rechte und Pflichten. Gleichzeitig wiederum hat die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) beispielsweise ganz besondere Auswirkungen auf die Haftungsbeschränkung.

Rechtsformen in anderen europäischen Staaten

Auch andere europäische Staaten verfügen über verschiedene Rechtsformen, bei denen Unternehmensgründer jeweils die ganz eigenen Vor- und Nachteile bedenken müssen. Während einige dieser Rechtsformen sich von den deutschen Versionen nicht großartig unterscheiden, können wiederum andere Rechtsformen deutliche Abweichungen aufweisen.

Die Existenzgründung im Ausland scheint dementsprechend auf den ersten Blick unattraktiver zu sein, kann jedoch auf einen zweiten Blick auch deutliche Vorteile mit sich bringen. Beispielsweise lässt sich durch reguläre Unternehmensgründungen in anderen europäischen Ländern oder vor allem der Schweiz langfristig gesehen ein deutlicher finanzieller Nutzen ausmachen, der vor allen Dingen mit steuerrechtlichen Aspekten zusammenhängt.

Damit Unternehmensgründungen im Ausland aber rechtlich einwandfrei ablaufen können, empfiehlt sich, ebenso wie auch in Deutschland, bei mangelndem Eigenwissen eine Zusammenarbeit mit einem kompetenten Unternehmensberater vor Ort, wie man ihn beispielsweise bei in erfahrenen Experten wie Hr. Liebler von der Liebler Unternehmensberatung finden kann.

Foto: Martin Trajkovski / shutterstock

6 Kommentare

  1. Avatar-Foto

    Ich merk das als fortgeschrittener Leser doch automatisch. :-) Darf ich mir noch den Kleinunternehmer dazuwünschen? Also ich meine den Einzelunternehmer mit Gewerbeschein, aber ohne Rechtsform. Steuerlich gäbe es ja noch den Kleinstunternehmer … so viele Möglichkeiten. ;-)

  2. Avatar-Foto

    Das ist ein schöner Artikel mit Basisinformationen zum Einstieg ins Thema. Zwei Dinge vermisse ich. Die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea) und den Freiberuf. Viele Tätigkeiten kann man freiberuflich sowie als Kaufmann ausführen. Da würde mich eine Gegenüberstellung mal voll interessieren. :-)

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