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München Umzug – damit es am neuen Arbeitsort ein stressfreies Willkommen gibt

Umzug

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Gutes Personal ist Gold wert. Und je höher qualifiziert ein Mitarbeiter ist, desto höhere Ansprüche leistet er sich nicht nur an die Attraktivität seines Arbeitsplatzes, sondern auch an der Lebensqualität des Wohnortes. Nur selten wohnt der Wunscharbeitnehmer schon am Ort.

Wenn Sie als Unternehmer in der glücklichen Situation sind, in der bayerischen Landeshauptstadt zu firmieren, werden sie sich um die Gunst von Arbeitnehmern keine Sorgen machen müssen. Dann brauchen Sie nur noch das passende Unternehmen für einen Umzug nach München.

Denn beim stressigsten Thema sollte ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter keinesfalls im Stich lassen: dem Umzug. Wer da sagt: „Kümmern sie sich mal selber“, spart wahrscheinlich an der falschen Stelle.

Umzugskosten steuerfrei erstatten

Sparsamkeit ist hier alleine schon deswegen keine Tugend, weil der Staat berufliche Mobilität fördert und finanziell unterstützt. Der eine Weg ist, dass der Arbeitnehmer Umzugskosten bei der Lohnsteuererklärung geltend machen kann. Die charmantere Lösung steht dem Arbeitgeber offen: Er kann solche Kosten von vorneherein steuerfrei erstatten.

Einschlägig ist das Bundesumzugskostengesetz. Das gilt zwar eigentlich nur für Beamte und Arbeitnehmer des Bundes. Es wird aber für private Arbeitgeber analog angewandt.

Unter folgenden Bedingungen ist eine Erstattung möglich:

  • der Arbeitgeber fordert den Umzug in eine Dienstwohnung,
  • beim Wechsel des Arbeitgebers,
  • Versetzung an einen anderen Ort,
  • wenn durch den Umzug der Weg zum Arbeitsplatz um mindestens eine Stunde verkürzt wird,
  • Umzug zur Beendigung einer doppelten Haushaltsführung.

Unter Vorlage der entsprechenden Belege kann der Arbeitgeber Kosten für den Transport des Umzugsgutes, umzugsbedingte Reisekosten, Maklergebühren und Kosten für die Anschaffung von Kochherden und Heizgeräten erstatten. Unter Umständen werden sogar Kosten für zusätzlichen Unterricht eines Kindes übernommen.

Statt Belege zu fordern kann der Arbeitgeber auch einen Pauschbetrag von 1.390 Euro (Verheiratete) oder 695 Euro (Ledige) auszahlen. Für Kinder oder auch Hauspersonal erhöht sich der Pauschbetrag um 306 Euro.

Umzug von Profis durchführen lassen

Natürlich ist Umzug Vertrauenssache. Es geht um Werte, liebgewonnene Stücke oder auch sensible Güter. Die will man nicht irgendwem in die Hand geben, der mit einem rostigen Sprinter über die Autobahn schlingert.

München Umzug ist ein zuverlässiger Partner. Ein seriöser und erfahrener Umzugs-Dienstleister kümmert sich nämlich um mehr, als nur den reinen Transport. Ein professioneller Partner sorgt nicht nur für sachgerechte Verpackung und Verladung. Er erledigt etwa auch Zollformalitäten, organisiert behördliche Halteverbote oder installiert die Küche in der neuen Wohnung.

Foto: Maya Kruchankova / shutterstock.com

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