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Hypothekendarlehen für Firmengebäude aufnehmen

Hypothekendarlehen

Ein expandierender Unternehmer steht früher oder später vor der Frage, ob er weitere Räumlichkeiten anmieten, oder besser ein Firmengebäude selbst erstellen lassen soll.

Gerade im verarbeitenden Gewerbe kann es, auch unter Haftungsgesichtspunkten, deutlich interessanter sein, künftige in eigenen Hallen zu arbeiten als in angemieteten Gebäuden. Das Risiko der Mietsachschäden entfällt ebenso wie die Ungewissheit, ob der Mietvertrag über die ursprünglich vereinbarte Dauer hinaus verlängert wird.

Grundsätzlich gilt, dass ein eigenes Firmengebäude, zumal es in der Bilanz als Sachanlage geführt wird, für ein Unternehmen deutlich interessanter ist, als die Anmietung.

Niedrige Zinsen spielen Firmeninhabern in die Hände

Stand September 2014 ist es für einen Unternehmer mit großer Wahrscheinlichkeit deutlich günstiger, ein Hypothekendarlehen für ein Firmengebäude aufzunehmen, als ein weiteres Gebäude anzumieten. Hintergrund ist die Schere zwischen Hypothekenzinsen auf der einen Seite und den steigenden Mieten, auch im Gewerbebereich auf der anderen Seite.

Natürlich fallen die Anschaffungskosten für das Grundstück entsprechend höher aus als vor zehn Jahren, auf der anderen Seite wirkt sich der auch künftig steigende Wert des Grundstücks positiv auf den Wert des Unternehmens aus. Der Finanzierung zu Konditionen aus dem Jahr 2014 mit einer anfänglichen Schuld von X stehen eine kontinuierliche Tilgung und ein künftig steigender Wert der Immobilie gegenüber.

Der Unternehmer verzeichnet damit einen doppelten finanziellen Erfolg. Inflationsbedingt sinkt der reale Wert des Darlehens im Laufe der Zeit. Auf der anderen Seite finanziert er Zins und Tilgung aus Einnahmen, die an die Kaufkraft gekoppelt sind.

Die Abschreibung als attraktives Moment

Eine Anmietung eines Firmengebäudes bedingt, dass der Unternehmer die Miete steuerlich absetzen kann, dies ist kein Geheimnis. Es ist aber auch kein Geheimnis, dass die Zinsen aus einem Hypothekendarlehen für Firmengebäude ebenfalls in voller Höhe als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.

Über die Zinsen hinaus wird noch die Abschreibung verbucht. Diese wirkt sich ebenfalls in voller Höhe steuermindernd aus. Betriebskosten bleiben bei einem Vergleich zwischen Vermietung und Finanzierung einer Gewerbeimmobilie außen vor, da sie in beiden Fällen identisch sind.

Ein weiterer Vorteil einer Hypothek auf ein Firmengebäude liegt in der künftigen Liquidität. Nach einigen Jahren ist ein Teil des Darlehens getilgt. Die Grundschuld, welche für die finanzierende Bank eingetragen wurde, ist akzessorisch, das heißt von der Höhe des Darlehens unabhängig. Während eine Hypothek theoretisch mit jeder Tilgungsleistung im Grundbuch reduziert werden muss, bleibt eine Grundschuld in voller Höhe bestehen. Besteht in einigen Jahren erneuter Finanzierungsbedarf kann das laufende Darlehen bis zur Höhe der eingetragenen Grundschuld wieder aufgestockt werden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Einnahmenseite der Firma eine ordnungsgemäße Rückführung der Annuität sicherstellt.

Fazit

Für einen Unternehmer stellt es sich als durchaus clevere Lösung dar, ein Hypothekendarlehen für ein Firmengebäude aufzunehmen. Neben den niedrigen Zinsen für die Finanzierung schafft er im Rahmen der Entschuldung über die Jahre zusätzliche Werte im Rahmen des Unternehmens. Langfristig zahlt er unter Berücksichtigung der Inflation einstmals gutes Geld der Bank mit schlechter werdendem Geld zurück.

Langfristig schafft er sich durch die sukzessive Tilgung der Grundschuld langfristig finanziellen Spielraum für künftige Investitionen, ohne erneut den Darlehensprüfungsprozess bei der Bank durchlaufen zu müssen. Bei richtiger Vorgehensweise sichert er sich darüber hinaus noch entsprechende Fördergelder der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

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