Recht & Steuern
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Betriebsfeier? Da freut sich das Finanzamt!

Betriebsfeier

Eine Betriebsfeier ist super! Egal ob Firmenjubiläum, Sommergrillen oder Dankeschön für ein tolles Jahr – zu feiern gibt es eigentlich immer etwas, oder?

Aber weil wir in Deutschland sind, will der Staat gerne mitfeiern. Der freut sich natürlich nicht über eine Einladung zur Party oder eine Currywurst. Für den Staat gilt: „Nur Bares ist Wahres“ und daher kassiert das Finanzamt mit, sobald im Betrieb gefeiert wird.

Welche Punkte das betrifft und wie teuer diese Feierei werden kann – hier eine Aufzählung der geltenden Regeln ab 2015:

110 EUR steuerfrei: Freigrenze vs. Freibetrag für Mitarbeiter

Früher waren Firmenfeiern bis zu einer Freigrenze i.H.v. 110 EUR brutto steuerfrei. Kostete eine Firmenfeier 111 EUR pro Person, so musste der gesamte Betrag versteuert werden.

Ab 2015 gilt: bis zu einem Freibetrag i.H.v. 110 EUR brutto ist die Feier steuerfrei, d.h. nur das was darüber hinaus geht muss versteuert werden.

Anzahl der Gäste

Früher galt: die Kosten der Feier werden durch die Anzahl der Gäste geteilt und fertig. Egal ob Kunden, Mitarbeiter oder deren Angehörige, jeder zählte.

Ab 2015 wird das etwas anders gerechnet. Es werden zwar immer noch die Kosten auf alle Gäste verteilt, aber die Kosten pro Mitarbeiter werden anders errechnet. Sind nämlich auch Partner oder Kinder von Mitarbeitern eingeladen, so werden deren Kosten dem jeweiligen Mitarbeiter zugerechnet und zählen nicht extra. Das kann natürlich die Kosten pro Person ganz schön nach oben treiben.

Die Kosten für externe Gäste sollte man sowieso streng getrennt aufführen, denn da gelten ganz andere steuerliche Regelungen (s.u.).

Tipp: Eine Besonderheit ergibt sich, wenn deutlich weniger Menschen kommen, als eingeladen wurden. Dann kann man die anteiligen Aufwendungen für die nicht erschienenen Gäste (z.B. Speise- und Getränkepauschalen) aus den Gesamtkosten für die Betriebsfeier herausrechnen.

Kosten der Veranstaltung

Bis Ende 2014 wurden nur Verpflegung und eventuelle Geschenke zur Berechnung einer eventuellen Steuerpflicht der Mitarbeiter heran gezogen. Das ging ja noch.

Ab 2015 müssen alle Kosten, die dem Unternehmen für die Ausrichtung der Betriebsfeier entstehen, eingerechnet werden. Da kommen dann also noch Punkte wie Saalmiete, Personalkosten (z.B. für Gastronomiekräfte oder Eventmanager), Unterbringung im Hotel, Eintrittskarten, Musik, DJ, Künstler und vieles mehr hinzu.

Steuern: wer und wieviel?

Grundsätzlich sind alle Kosten, die den Freibetrag i.H.v. 110 EUR brutto für Mitarbeiter übersteigen steuerpflichtig. Die darauf entfallenden Steuern muss entweder der Mitarbeiter selbst tragen gemäß seinem persönlichen Steuersatz oder das Unternehmen zahlt darauf eine pauschale Steuer i.H.v. 25%.

Wobei es sicher merkwürdig ankommt, wenn man seine Mitarbeiter einlädt zu feiern und diese dann Steuern zahlen müssen für die Einladung…

Mehrere Betriebsfeiern pro Jahr

In der Firma wird gearbeitet und nicht gefeiert! So!

Wer nämlich mehr als zwei Betriebsfeiern pro Jahr ausrichtet, der muss diese dritte, vierte, fünfte Feier dann komplett versteuern.

Aber: man darf sich aussuchen, welche der Firmenfeiern man komplett versteuert. Heißt also: am Jahresende wird geguckt, welche Feiern am teuersten waren und die günstigsten werden dann komplett versteuert, die beiden teuersten mit Berücksichtigung des 110-EUR-Freibetrags.

Abteilungsfeier vs. Gesamtbetriebsfeier

Die ganzen o.g. Regelungen beziehen sich nur auf Gesamtbetriebsfeiern. Geht die Marketing-Abteilung alleine Kegeln oder macht die Führungsmannschaft ein Strategiemeeting im Wellness-Hotel, dann zählt das (steuerlich gesehen) nicht.

Betriebsausgabenabzug

Im Gegensatz zu den Mitarbeitern müssen externe Gäste natürlich keine Steuern zahlen, wenn sie eingeladen werden. Die auf sie entfallenden Kosten können vom Unternehmen zu 70% als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, der Rest ist Privatvergnügen des Unternehmers und kann nicht abgesetzt werden.

Die anteiligen Kosten für die internen Gäste unterliegen der o.g. Steuerpflicht, können aber zu 100% als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Das entschädigt vielleicht ein wenig für die darauf entfallenden Steuern, oder?

Daher ist es ganz wichtig, die Kosten entsprechend zu dokumentieren und nach internen und externen Gästen zu differenzieren.

Geschenke

Auch hier hat sich etwas geändert: bis 2014 waren Geschenke bis zu einer Freigrenze i.H.v. 40 EUR brutto steuerfrei, ab 2015 gilt eine Freigrenze i.H.v. 60 EUR brutto.

Wichtig: es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag! Gibt es also Mitarbeiter-Geschenke im Rahmen der Betriebsfeier im Wert von 60 EUR brutto, werden diese in den Gesamtfreibetrag i.H.v. 110 EUR brutto eingerechnet. Gibt es für die Mitarbeiter teurere Aufmerksamkeiten, so sind sie getrennt und vor allem komplett zu versteuern.

Bei Kundengeschenken gilt die übliche Freigrenze i.H.v. 35 EUR, um die Kosten als Betriebsausgabe zu 100% absetzen zu können. Schenkt man etwas Wertvolleres, dann kann man leider gar nichts absetzen.

Rechenbeispiele

Feiern mit den Mitarbeitern (und deren Familien)

Das Unternehmen hat 100 Mitarbeiter und lädt diese mit jeweils einer Begleitperson inkl. Übernachtung ein, insgesamt also 200 Gäste.

Kosten

  • Saalmiete: 2.000,00 EUR
  • Musik: 500,00 EUR
  • Essen & Getränke: 10.000,00 EUR
  • Hotel: 7.500,00 EUR
  • Transfers vor Ort: 750,00 EUR

Kosten netto: 20.750,00 EUR

zzgl. Umsatzsteuer i.H.v. 19%: 3.942,50 EUR

Gesamtkosten brutto: 24.692,50 EUR

Steuern

  • Anzahl der Mitarbeiter: 100 Personen
  • Kosten je Mitarbeiter brutto: 246,93 EUR
  • Steuerpflichtig je Mitarbeiter: 136,93 EUR

Steuerpflichtig gesamt: 13.692,50 EUR

Pauschalsteuer i.H.v. 25%: 3.423,13 EUR

Gesamtausgaben für die Betriebsfeier

  • Kosten netto: 20.750,00 EUR
  • Pauschalsteuern: 3.423,13 EUR

Abzugsfähige Betriebsausgaben: 24.173,13 EUR

Feiern mit den Mitarbeitern (und teilweise deren Familien)

Das Unternehmen hat 100 Mitarbeiter und lädt diese inkl. Übernachtung ein. 25 dieser Mitarbeiter dürfen auch noch eine Begleitperson mitbringen. Insgesamt werden es daher 125 Gäste.

Kosten

  • Saalmiete: 000,00 EUR
  • Musik: 500,00 EUR
  • Essen & Getränke: 000,00 EUR
  • Hotel: 7.500,00 EUR
  • Transfers vor Ort: 750,00 EUR

Kosten netto: 20.750,00 EUR

zzgl. Umsatzsteuer i.H.v. 19%: 3.942,50 EUR

Gesamtkosten brutto: 24.692,50 EUR

Steuern

  • Anzahl der Gäste: 125 Personen
  • Kosten pro Gast: 197,54 EUR
  • Kosten je Mitarbeiter ohne Begleitung brutto: 197,54 EUR
  • Steuerpflichtig je Mitarbeiter ohne Begleitung: 87,54 EUR
  • Kosten je Mitarbeiter mit Begleitung brutto: 395,08 EUR
  • Steuerpflichtig je Mitarbeiter ohne Begleitung: 285,08 EUR

Steuerpflichtig gesamt:

  • Summe Mitarbeiter ohne Begleitung (75 x 87,54 EUR): 6.565,50 EUR
  • Summe Mitarbeiter mit Begleitung (25 x 285,08 EUR): 127,00 EUR
  • Steuerpflichtig gesamt: 692,50 EUR

Pauschalsteuer i.H.v. 25%: 3.423,13 EUR

Gesamtausgaben für die Betriebsfeier

  • Kosten netto: 750,00 EUR
  • Pauschalsteuern: 423,13 EUR

Abzugsfähige Betriebsausgaben: 24.173,13 EUR

Feiern mit externen Gästen und wenigen Mitarbeitern

Das Unternehmen lädt 170 Kunden und 30 von seinen 100 Mitarbeitern ein. Hierbei handelt es sich also eindeutig nicht um eine Gesamtbetriebsfeier, somit fallen für die anteiligen Ausgaben für die Mitarbeiter keine Steuern an. Gesamtanzahl Gäste: 200 wir im Beispiel vorher.

Kosten

  • Saalmiete: 2.000,00 EUR
  • Musik: 500,00 EUR
  • Essen & Getränke: 10.000,00 EUR
  • Hotel: 7.500,00 EUR
  • Transfers vor Ort: 750,00 EUR

Kosten netto: 20.750,00 EUR

zzgl. Umsatzsteuer i.H.v. 19%: 3.942,50 EUR

Gesamtkosten brutto: 24.692,50 EUR

Steuern

  • Anzahl der Mitarbeiter: 30 Personen
  • Kosten je Mitarbeiter brutto: 123,46 EUR
  • Steuerpflichtig je Mitarbeiter: 0,00 EUR

Steuerpflichtig gesamt: 0,00 EUR

Pauschalsteuer i.H.v. 25%: 0,00 EUR

Gesamtausgaben für die Betriebsfeier

  • Kosten netto: 20.750,00 EUR
  • Pauschalsteuern: 0,00 EUR

Davon abziehbar:

  • Kosten für Mitarbeiter (100%): 3.703,88 EUR
  • Kosten für externe Gäste (70%): 14.692,04 EUR

Abzugsfähige Betriebsausgaben: 18.395,92 EUR

(Hier bin ich mir leider unsicher, ob das wirklich so ist. Da ist das Internet voll mit ungenauen und oft unverständlichen Aussagen. Also lieber noch einmal den Steuerberater fragen!)

Weitere Infos hier: Schreiben des Bundesfinanzministers

Ich möchte betonen, dass ich kein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bin und die dargestellten Informationen meine persönliche Einschätzung und Erfahrung widerspiegeln.

Betriebsfeier

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12 Kommentare

  1. Avatar-Foto

    Hallo,
    da sind Rechenfehler in der Berechnung.
    Habt Ihr schon mal anhand von den Beispielen das gerechnet?
    Komme ja nicht mal bei der Kostenübersicht auf die Gesamtkosten netto i. H. v. 20.750,00 Euro.
    Fraglich, ob hier alles wirklich richtig gemacht wurde…

    Bitte daher um Überarbeitung der Zahlen oder besserer Erklärung, wie diese sich zusammen setzten.

    • Heike Lorenz

      Guten Morgen Nine,
      da ist tatsächlich eine Ziffer verloren gegangen…
      Es sind nicht 500 EUR Hotelkosten sondern 7.500 EUR.
      Ich habe den Text entsprechend überarbeitet.

      Vielen Dank fürs genaue Hingucken!

      Viele Grüße
      Heike

  2. Avatar-Foto
    Markus van Appeldorn sagt

    Problematisch kann darüberhinaus die Betriebsfeier für 450€-Kräfte werden, wenn die Kosten über 110 € brutto pro Mitarbeiter hinausgehen. Werden es beispielsweise 130 €, dann ist der 450€-Mitarbeiter um 20 Euro bereichert. Damit hat er dann aber fürs Finanzamt 470 € im betreffenden Monat verdient und ist damit kein geringfügig Beschäftigter mehr, sondern voll steuer- und sozialabgabenpflichtig.

  3. Avatar-Foto

    Hallo,
    wie würdest du Rechnen bei einer Gemischten Veranstaltung. Es sind Kunden eingeladen mit Familie und Mitarbeiter mit Familie. Der Betrag pro Teilnehmer beläuft sich auf 65 € als beispiel.

    LG

    • Heike Lorenz

      Hi Bine,
      ich würde es so wie oben beschrieben rechnen:

      – Kosten für Gäste inkl. Begleitung werden zu 70% abgezogen
      – Kosten für Mitarbeiter inkl. Begleitung werden zu 100% abgezogen, wenn es sich wirklich nicht um eine Gesamtbetriebsfeier handelt. Da kommt es auf das Verhältnis von Mitarbeitern zu Kunden an und ob alle Miarbeiter geladen sind oder nicht.

      Genau vorrechnen kann ich es dir hier nicht, weil ich die Anzahl der Gäste und ihre Verteilung auf Kunde, Begleitung und Mitarbeiter nicht kenne.
      Im Zweifel den Steuerberater fragen!

      Viele Grüße
      Heike

  4. Avatar-Foto

    Also mich hat dieser Beitrag köstlich amüsiert. Weil es so unnötig kompliziert ist. Was DAS wieder operativ Ressourcen bindet! Mein lieber Mann. Aber immerhin versteh ich jetzt, warum bei uns im Haus die Abbrechnung von Bewirtungen so kompliziert ist. Da musste erstmal ein riesiges Formular ausfüllen und fragst dich die ganze Zeit, warum wollen die das alles wissen.

  5. Avatar-Foto
    Yvonne sagt

    Hallo Heike,

    danke für die Information. Das war mir bisher nicht bekannt.

    Die Regelungen zur Steuer sind ja wieder typisch Deutsch:)

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