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Checkliste für Gründer – welche Unternehmensausstattung wird benötigt?

Unternehmensausstattung

Die Entscheidung für die Gründung eines Unternehmens kann den Weg in eine goldene Zukunft ebnen oder auch ein Scheitern mit sich bringen. Trotzdem wagen nach Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums jährlich ca. 306.000 Frauen und Männer den Schritt in die Selbständigkeit im Vollerwerb.

Doch die Gründung eines Unternehmens wirft nicht nur Finanzierungsfragen rund um den Businessplan auf. Eine ebenfalls sehr wichtige Fragestellung betrifft die Betriebsausstattung, denn diese kann für den Unternehmenserfolg eine wichtige Rolle spielen. Im Folgenden wird deshalb aufgezeigt, worauf bei der Betriebsausstattung zu achten ist.

Die Unternehmensausstattung hängt stark von der Betriebsart ab

In Bezug auf die Ausstattung kommt es natürlich sehr auf den eigenen Betrieb an. Während die Kanzlei eines Steuerberaters lediglich eine Büroausstattung sowie sanitäre Einrichtungen und eventuell eine Küche benötigt, sieht dies in einem gastronomischen Betrieb ganz anders aus. Hier müssen unter anderem diese Dinge beachtet werden:

  • Ausstattung für den Gastraum (Tische, Stühle, Theke, Dekoration, Speisekarten, sanitäre Anlagen, Garderobe, Beleuchtung)
  • Ausstattung für die Küche (Herd, Ofen, Schränke, Regale, Spülmaschine, Kochutensilien, Geschirr, Besteck, besondere Küchengeräte, Kühlraum, Beleuchtung)

Sollte es sich zudem um ein produktionsintensives Unternehmen handeln, kann die Ausstattung sogar noch deutlich umfangreicher ausfallen.

Aus diesem Grund kommen Gründer nicht umhin, vorher eine umfassende Planung aufzustellen und zu checken, was sich in den Geschäftsräumen (bei einer Übernahme) bereits vorhanden ist und wo kräftig investiert werden muss.

Wichtig: Natürlich muss jede geplante Investition gegengerechnet werden, um festzustellen, ob die jeweilige Anschaffung möglich ist. Sollten bereits Basisanschaffungen nicht im Bereich des Möglichen liegen, sollte man die Geschäftsidee in der aktuellen Form überdenken oder neue Finanzierungswege für das Geschäftsmodell finden.

Welche gesetzlichen Vorgaben existieren?

In Bezug auf die gesetzlichen Vorschriften für die Ausstattung eines Unternehmens ist vor allem die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) interessant, die in ihrer aktuellen Form auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingesehen werden kann. Darin heißt es:

  • Sicherheitsbeleuchtungen und Feuerlöscheinrichtungen müssen stets intakt gehalten und regelmäßig kontrolliert werden (§4 Abs. 3 ArbStättV).
  • Flucht- und Notausgänge müssen stets freigehalten werden und es ist ein Rettungs- und Notfallplan auszuarbeiten sowie auszuhängen (§4 Abs. 4 ArbStättV).
  • Für die Mitarbeiter müssen Unternehmen Toilettenräume nach Geschlechtern getrennt zur Verfügung stellen. Je nach den Erfordernissen der Arbeit müssen zudem Waschräume und/oder Umkleideräume bereitstehen, die ebenfalls für Frauen und Männer getrennt sind. (§6 Abs. 2 ArbStättV).
  • Bei mehr als 10 Beschäftigten sind Pausenräume einzurichten, sofern nicht bereits äquivalente Räume (wie z.B. Büros) zur Verfügung stehen (§6 Abs. 3 ArbStättV).

Darüber hinaus legt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fest, dass im Umgang mit den jeweiligen Arbeitsmitteln die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet werden muss.

Grundsätzlich ist also auch aus gesetzlicher Sicht einiges zu beachten, wenn jemand ein Unternehmen gründet. Natürlich hängt dies auch immer von der jeweiligen Unternehmensart ab und kann in vielen Fällen deutlich unkomplizierter ausfallen. Trotzdem ist beispielsweise die Bereitstellung sanitärer Einrichtungen für Mitarbeiter ein Punkt, der nur in wenigen Ausnahmefällen umgangen werden kann.

Was junge Unternehmer sonst noch bedenken sollten

Wer sich also bereits vor Gründung seines Unternehmens einen ausführlichen Plan für die Ausstattung des eigenen Betriebs erstellt hat, ist bereits einen großen Schritt weiter. Neben den unbedingt notwendigen Einrichtungen und Ausstattungen spielen mitunter jedoch auch noch andere Aspekte eine nicht unwichtige Rolle:

  • Oft sollte ein gewisses Ausstattungsmerkmal nicht nur einfach vorhanden sein, sondern auch eine gewisse Qualität aufweisen. So hängt in einem Restaurant beispielsweise die Qualität der Speisen auch von der Güte der Ausstattung ab. Demnach sollten die Arbeitsflächen in der Küche eine vernünftige Arbeitshöhe aufweisen, möglichst kratzfest sein und darüber hinaus auch hygienischen Anforderungen entsprechen. Zudem hat auch die Belastbarkeit eine gewisse Bedeutung.
  • Natürlich lässt sich auch die Finanzierbarkeit nicht wegdiskutieren. Ein solides Finanzkonzept baut allerdings darauf auf, dass nicht zu eng kalkuliert wird. Wenn die Betriebsausstattung mit dem vorhandenen Finanzrahmen nicht einmal auf absolutem Basis-Niveau möglich ist, erscheint es sinnvoll, weitere Finanzierungsoptionen zu sondieren. Ansonsten ist letztlich die eigene Unternehmung bereits geschwächt, bevor sie sich überhaupt dem Wettbewerb stellt.
  • Ein weiterer interessanter Punkt sind eventuelle Alleinstellungsmerkmale durch die Ausstattung. Kann im eigenen Betrieb etwas realisiert werden, was die Konkurrenz noch nicht hat? Dies würde zu Beginn einen kleinen Wettbewerbsvorteil generieren, der den Markteintritt eventuell deutlich vereinfacht. Bezogen auf das Restaurantbeispiel können dies besondere Geräte wie ein Smoker-Grill, ein besonderer Pizzaofen oder einfach eine ganz spezielle Art von Ausstattung im Gastraum sein.

Wer diese Aspekte mit in die Planung einbezieht, kann mit ein bisschen Glück dafür sorgen, dass die eigene Firma bereits zu Beginn auf der Erfolgsspur fährt. Neben der Ausstattung des Betriebs existieren allerdings noch viele weitere Erfolgsfaktoren:

  • Güte des Produkts oder der Dienstleistung
  • Marketing-Maßnahmen
  • Personal (Motivation und Qualifikation)
  • Vernetzung
  • Güte des Managements
  • Finanzierung

Mit der richtigen Unternehmensausstattung den ersten Schritt Richtung Erfolg machen

Die Planung einer Selbständigkeit und Unternehmensgründung ist beileibe kein einfacher Prozess. Es sind sehr viele Dinge gleichzeitig zu bedenken und nicht selten wächst die Fülle an Aufgaben den Betroffenen über den Kopf.

Gerade bei der Ausstattung sollten junge Unternehmen jedoch nicht allzu sparsam sein, denn diese kann die Güte der Produkte oder Dienstleistungen erheblich beeinflussen. Wer jedoch mit Bedacht die Ausstattungsmerkmale wählt und eventuell sogar Alleinstellungsmerkmale erzeugen kann, hat sich bereits zu Beginn einen kleinen Wettbewerbsvorteil geschaffen. Diesen muss das junge Unternehmen künftig jedoch durch die Selbstpräsentation und solide Arbeit erst einmal halten und im Erfolgsfall weiter ausbauen. Mit einer ausgefeilten Strategie wird der Traum vom eigenen Unternehmen Wirklichkeit und einem beispiellosen Erfolg steht nichts mehr im Wege.

Foto: Tyler Olson / shutterstock.com

2 Kommentare

  1. Avatar-Foto

    Ich habe schon daran gedacht den Ausbau der Kühlräume zu planen. Mein Vater ist Jäger und schießt gerade recht viel, wenn er auf der Pirsch ist. Da kann man den Kühlraum ruhig erweitern.

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