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Top-Leistungen bei niedrigen Beiträgen – wann sich der Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt

Wechsel in die private Krankenversicherung

Beim Schritt in die Selbständigkeit erwägen viele Menschen den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV). Weil man besonders in der Aufbauphase jeden Cent braucht, erscheint dieser Wechsel oft auch als besonders verlockend. Denn der Kostenvorteil ist bei Selbständigen besonders groß.

Selbständige müssen im Gegensatz zu versicherten Angestellten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den Arbeitgeber-Anteil aus eigener Tasche zahlen. Mit dem Wechsel in die PKV erzielen sie eine Ersparnis von über 50 Prozent.

Ein Beispiel: Ab einem Bruttoeinkommen von 4.050 Euro muss ein Angestellter in der GKV den Höchstsatz von rund 380 Euro monatlich zahlen. Mit dem Arbeitgeber-Anteil von 337 Euro macht das 717 Euro Gesamtbeitrag. Die PKV bietet dagegen schon Tarife von 320 Euro.

Als Privatpatient Vorrang beim Arzt

Darüber hinaus ist die private Krankenversicherung auch das VIP-Ticket zum Behandlungszimmer. „Kassenpatienten“ werden nicht selten über Monate vertröstet, um einen Arzttermin zu bekommen. Für Privatpatienten kann der Arzt ein Vielfaches über den regulären Vergütungssätzen der Gebührenordnung abrechnen. Das öffnet alle Türen. Dazu erstattet die PKV besonders für Zahnbehandlungen und Zahnersatz höherwertige Leistungen. Bei dem, was Ärzte pro „Kassenpatient“ im Quartal mit der GKV abrechnen dürfen, kann man diese Zweiklassen-Medizin dem Herrn Doktor nicht einmal verdenken.

Also bessere Leistungen für weniger Geld – was spricht da noch gegen einen Wechsel in die PKV?

Geld für gesparte Beiträge unbedingt privat anlegen

Wer aus der GKV aussteigt, sollte sich allerdings über eines im Klaren sein: Der Wechsel in die Privatversicherung ist eine Wette auf die ewige private Solvenz. In der GKV richten sich die Beiträge nach dem Einkommen. Wer viel verdient, zahlt viel. Die PKV-Beiträge dagegen steigen mit den Kosten des Gesundheitssystems, vor allem aber mit dem Risiko des Leistungsfalls – also in der Regel dem Alter.

In jungen Jahren verlaufen die Beitragserhöhungen moderat. In den letzten zehn Jahren lag die Beitragssteigerung in der PKV im Durchschnitt bei fünf Prozent jährlich.

Aber die Beiträge sind nicht gedeckelt. Es gibt Fälle von Rentnern, deren Beiträge sich innerhalb einiger Jahre verdoppelten. Die Verbraucherzentrale NRW rät daher bereits Männern über 46 Jahren und Frauen ab 37 von einem Wechsel in die GKV ab.

Freilich bilden die Versicherungen Altersrückstellungen, um diese Risiken abzufedern. Allerdings ist das Zinsniveau für die Anlage von Kundengeldern gerade sehr niedrig. Medizinische Leistungen dagegen verteuern sich ständig. Die Beitragssteigerung in der Zukunft wird damit unkalkulierbar.

Bei der Auswahl einer PKV sollte der Kunde daher nicht nur nach dem derzeit billigsten Tarif schauen, sondern zusätzlich auf das Beitragsstabilitäts-Ranking der Versicherung. Zudem sollte er der Versuchung widerstehen, das heute gesparte Geld auszugeben. Um das Risiko zukünftiger Beiträge aufzufangen, sollte er den Differenzbetrag zur GKV privat anlegen.

Wenn man sich in Zukunft die Beiträge zur private Krankenversicherung nicht mehr leisten kann, hilft nur der Wechsel in einen Basistarif. Der bietet die Leistungen der GKV – ist in aller Regel aber auch teurer als die gesetzliche Versicherung.

Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist immer eine Einzelfall-Entscheidung

Trotz des hohen Leistungs-Spektrums der PKV ist die GKV in manchen Bereichen besser. Das gilt insbesondere für Leistungen vor und nach der Geburt und die Erstattung von Psychotherapien. Auch bei der Erstattung von Hilfsmitteln (etwa Rollstühle) gibt’s in neueren PKV-Verträgen bereits erhebliche Abstriche gegenüber früher. Zudem kennt die PKV keine kostenlose Mitversicherung von Kindern. Es ist also immer eine Einzelfallfrage, ob sich der Wechsel in die PKV lohnt.

Keinesfalls sollte sie nur nach dem heute günstigsten Tarif entschieden werden. Wenn sich der Wechsel in die PKV nicht lohnt, kann man alternativ auch Einzelleistungen wie Einzelzimmer im Krankenhaus mit einer privaten Zusatzversicherung erwerben. Die Beiträge dafür sind auch stabil.

Folgende Leistungen sollte eine private Krankenversicherung in jedem Fall enthalten:

  • Erstattung in der ambulanten Behandlung um den 2,3fachen Satz der regulären Vergütung der Gebührenordnung. Besser noch – besonders bei stationärer Behandlung – um das 3,5fache über den Höchstsätzen.
  • Zahnmedizinische Erstattung von Brücken, Prothesen, Kronen, Inlays und Implantaten.
  • Erstattung sämtlicher Hilfsmittel
  • Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer.
  • Krankenhaus-Tagegeld
  • Psychotherapeutische Leistungen
  • Uneingeschränkte Leistung – also nicht etwa pro Jahr auf einen bestimmten Höchstbetrag gedeckelte Leistung.

Wechsel in die private Krankenversicherung

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