Finanzen & Buchhaltung
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Buchhaltung – Anlagevermögen buchen

Anlagevermögen buchen

Heute im kleinen Grundkurs zum Thema Buchhaltung: Anlagevermögen buchen.

Was das heißt? Nun, das heißt wie buche ich den Kauf, die Abschreibung und auch den Verkauf von Wirtschaftsgütern. Denn egal ob klein und günstig oder groß und teuer – verbucht werden müssen sie, die Gegenstände des Anlagevermögens.

Nachdem wir ja schon die Grundlagen der Buchhaltung und grundlegenden Buchungssätze, Buchungen mit Umsatzsteuer und solchen mit Vorsteuer durchgenommen haben, gehen wir heute mal shoppen :-)

Wie das dann alles in der Buchhaltung erfasst wird, gucken wir uns dann anhand von Beispielen ganz in Ruhe an …

Auf geht’s!

Wir erinnern uns:

Die Bilanz enthält links das Vermögen des Unternehmens und rechts das Kapital. Das Vermögen setzt sich dabei zusammen aus Anlage- und Umlaufvermögen, das Kapital aus Eigen- und Fremdkapital.

Oder wie mein Freund Marco von unmus es so schön ausdrückt: Links steht was Du hast und rechts wer es bezahlt hat :-)

und:

Erhöht sich das Konto, dann steht es im Buchungssatz auf der Seite, auf der das Konto in der Bilanz steht. Vermindert sich das Konto hingegen, so steht das im Buchungssatz auf der gegenüberliegenden Seite, auf der es sich in der Bilanz befindet.

Kauf von Wirtschaftsgütern buchen

Der Kauf von Wirtschaftsgütern ist Alltag im Unternehmerleben. Ob es sich um einen neuen Drucker oder eine Riesen-Maschine handelt, gekauft werden Wirtschaftsgüter eigentlich in jedem Unternehmen. Sie stellen dann einen Teil des Anlagevermögens einer Firma dar.

Je nach Wert und Lebensdauer des Wirtschaftsgutes muss der Kaufvorgang unterschiedlich gebucht werden.

Kauf von Anlagevermögen buchen

Mit Anlage ist hier nicht unbedingt eine Chemie-Anlage gemeint, sondern ganz allgemein der Kauf eines teuren, langlebigen Wirtschaftsgutes. Das kann auch durchaus der teure Schreibtischstuhl, die neue Server-Anlage oder aber der neue Firmenwagen sein.

Bei direkter Bezahlung kommt es zu einem Aktiv-Aktiv-Tausch, finanziert man das Ganze, dann handelt es sich um eine Aktiv-Passiv-Mehrung. In jedem Fall erhöht sich in der Bilanz das Anlagevermögen und Vorsteuer fällt natürlich auch an (das Thema hatten wir ja schon).

Und für alle die, denen das zu theoretisch ist, im Folgenden der Buchungsvorgang anhand von mehreren Beispielen:

Beispiel Aktiv-Aktiv-Tausch

Ich kaufe eine Maschine im Wert von 6.545 EUR brutto und bezahle die Rechnung in bar.

  • Maschinen (Anlagevermögen), Vorsteuer (Forderungen) und Kasse stehen alle auf der linken Seite der Bilanz.
  • Die Werte der Konten „Maschinen“ und „Vorsteuer“ erhöhen sich.
  • Der Kassenbestand vermindert sich.
  • Also: der Nettobetrag i.H.v. 5.500 EUR wird bei Maschinen links (+ im SOLL) eingetragen, der Vorsteuerbetrag i.H.v. 1.045 EUR auf dem Forderungskonto ggü. dem Finanzamt ebenfalls (+ im SOLL) und der Bruttobetrag i.H.v. 6.545 EUR wird in der Kasse rechts (- im HABEN) eingetragen.

Buchungssatz:

Maschinen 5.500 EUR (+SOLL) an Kasse 6.545 EUR (-HABEN)
VSt.19% 1.045 EUR (+SOLL)
Anlagevermögen buchen: Barkauf einer Maschine

Anlagevermögen buchen: Barkauf einer Maschine

Beispiel Aktiv-Passiv-Mehrung

Ich kaufe ein Auto im Wert von 35.700 EUR brutto auf Rechnung.

  • Fuhrpark (Anlagevermögen) und Vorsteuer (Forderungen) stehen auf der linken Seite der Bilanz.
  • Die Verbindlichkeitskonten stehen auf der rechten Seite der Bilanz.
  • Die Werte der Konten „Fuhrpark“ und „Vorsteuer“ erhöhen sich, der Wert des Kontos „Verbindlichkeiten aus Lieferungen & Leistungen“ (Verb. a. LuL) ebenfalls.
  • Also: der Nettobetrag i.H.v. 30.000 EUR wird bei Fuhrpark links (+ im SOLL) eingetragen, der Vorsteuerbetrag i.H.v. 5.700 EUR auf dem Forderungskonto ggü. dem Finanzamt ebenfalls (+ im SOLL) und der Bruttobetrag i.H.v. 35.700 EUR wird bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen & Leistungen rechts (+ im HABEN) eingetragen.

Buchungssatz:

Fuhrpark 30.000 EUR (+SOLL) an Verb. a. LuL 35.700 EUR (+HABEN)
VSt.19% 5.700 EUR (+SOLL)
Anlagevermögen buchen: Fahrzeug-Kauf auf Rechnung

Anlagevermögen buchen: Fahrzeug-Kauf auf Rechnung

Kauf eines geringwertigen Wirtschaftsgutes buchen

Bei den nicht so teuren Anschaffungen (auch als geringwertige Wirtschaftsgüter bzw. GWG bekannt), gibt es mehrere Varianten, wie man diese in der Buchhaltung erfassen kann. Es kommt darauf an, wie teuer es war:

  • Kostet so ein GWG weniger als 150 EUR netto, so bucht man es einfach als Betriebsausgabe und es erscheint gar nicht erst im Anlagevermögen.
  • Kostet es zwischen 150,01 EUR und 800 EUR, dann kann es als GWG gebucht und direkt im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden.
  • Alternativ kann man solche Anschaffungen mit einem Wert zwischen 150,01 EUR und 1.000 EUR aber auch als Sammelposten erfassen und dann gemeinsam über 5 Jahre abschreiben. Aber Achtung: Hat sich ein Unternehmen für die Sammel-Abschreibung entschieden, muss es alle im Veranlagungszeitraum angeschafften GWGs über 5 Jahre abschreiben!
  • Natürlich kann man solche kleinen Wirtschaftsgüter auch ganz normal anhand der Nutzungsdauer abschreiben, das tut aber kaum jemand :-)

Ehe wir jedoch zu tief in das Thema GWG einsteigen, hier ein paar Beispiele, wie man diese zu buchen hat:

Beispiel GWG < 150 EUR

Ich kaufe einen neuen Mulitfunktions-Drucker im Wert von 145 EUR netto und bezahle die Rechnung in bar.

  • Da die Anschaffungskosten kleiner als 150 EUR netto sind, kann ich das Ganze direkt als Aufwand buchen.
  • Insgesamt habe ich nun Kassenausgaben i.H.v. 172,55 EUR, mein Aufwand für allgemeinen Betriebsbedarf (Drucker) beträgt 145 EUR und die anfallende 19% Vorsteuer beläuft sich auf 27,55 EUR.
  • Die Kasse und die Vorsteuer stehen auf der linken Seite der Bilanz, die Aufwandskonten als Teil der GuV auf der rechten Seite.
  • Also: der Betrag wird bei der Kasse rechts (- im HABEN) eingetragen, bei der Vorsteuer und dem Aufwand für allgemeinen Betriebsbedarf links (im SOLL).

Buchungssatz:

Allg. Betriebsbedarf 145 EUR (-SOLL) an Kasse 172,55 EUR (-HABEN)
VSt.19% 27,55 EUR (+SOLL)
Barkauf GWG < 150 EUR

Barkauf GWG < 150 EUR

Beispiel 150,00 EUR < GWG < 800 EUR

Ich kaufe eine Kaffeemaschine für 375 EUR netto auf Rechnung.

  • Da die Anschaffungskosten größer als 150 EUR und kleiner als 800 EUR netto sind, muss ich die Kaffeemaschine in das Anlagevermögen übernehmen.
  • Ich entscheide mich das Ganze als GWG mit direkter Abschreibung im Anschaffungsjahr zu buchen, denn Sammel-Abschreibung finde ich unübersichtlich und doof.
  • Insgesamt habe ich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Verb. a. LuL) i.H.v. 375 EUR für die Kaffeemaschine zzgl. 19% Vorsteuer i.H.v. 71,25 EUR (VSt. 19 %), d.h. insgesamt 446,25 EUR.
  • Die Verbindlichkeitskonten stehen auf der rechten Seite der Bilanz, GWGs (Anlagevermögen) und die Vorsteuer als eine Forderung ggü. dem Finanzamt stehen auf der linken Seite der Bilanz.
  • Alle Konten erhöhen sich.
  • Also: der Betrag wird bei den Verb. a. LuL rechts (+ im HABEN) eintragen und bei GWG und Vorsteuer links (+ im SOLL).

Buchungssatz:

GWG 375 EUR (+SOLL) an Verb. a. LuL 446,25 EUR (+HABEN)
VSt.19% 71,25 EUR (+SOLL)
GWG-Kauf auf Rechnung

GWG-Kauf auf Rechnung

Abschreibungen buchen

Tja, und alles, was man so übers ja angeschafft und aktiviert hat (d.h. ins Anlagevermögen gebucht hat), muss man am Ende auch wieder abschreiben. Abschreibungen sind zahlungsunwirksame Aufwendungen, die den Unternehmensgewinn senken. Dafür gibt es tolle AfA-Tabellen (AfA = Absetzungen für Abnutzung), die festlegen, wie lange man was nutzen und damit auch abschreiben muss.

Wer sich mit dem Thema Abschreibung nicht so gut auskennt guckt hier: Abschreibung, die Basics

Abschreibungen auf Anlagen buchen

Ganz grob gesagt gibt es planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Wie man das dann verbucht kommt jetzt:

Beispiel planmäßige Abschreibung

Das von mir gekaufte Auto muss über 6 Jahre abgeschrieben werden

  • Damit es einfacher zu rechnen ist, nehme ich mal an, dass ich das Auto am 1.1. gekauft habe. Heißt also: ich schreibe jedes Jahr ein Sechstel des Netto-Kaufpreises ab (die Vorsteuer bekomme ich ja direkt vom Finanzamt wieder). Hier daher: 30.000 EUR / 6 = 5.000 EUR pro Jahr.
  • Fuhrpark (Anlagevermögen) stehen auf der linken Seite der Bilanz, Abschreibungen auf Sachanlagen bleiben in der GuV (und stehen dort natürlich auf der linken Seite da sie Aufwand sind).
  • Die Abschreibungen erhöhen sich, der Wert des Fuhrparks wird vermindert.
  • Also: der Betrag wird bei Abschreibungen links (- im SOLL) eintragen und beim Fuhrpark rechts (- im HABEN).

Buchungssatz:

Abschreibungen auf Sachanlagen 5.000 EUR (-SOLL) an Fuhrpark 5.000 EUR (-HABEN)
Fahrzeug abschreiben

Fahrzeug abschreiben

Beispiel außerplanmäßige Abschreibung

Ich fahre das Auto im vierten Jahr an Silvester zu Schrott

  • Da das Fahrzeug ja nun nichts mehr wert ist, schreibe ich es zum Ende des vierten Jahres komplett ab.
  • Insgesamt schreibe ich daher ab: normale Jahresabschreibung 5.000 EUR zzgl. Abschreibung des Restwerts i.H.v. 2 x 5.000 EUR = 15.000 EUR
  • Gut zu wissen: egal ob planmäßige oder außerplanmäßige Abschreibung: die Buchung ist genau gleich :-)

Buchungssatz:

Abschreibungen auf Sachanlagen 15.000 EUR (-SOLL) an Fuhrpark 15.000 EUR (-HABEN)

Ein Bildchen gibt es dafür nicht, OK?

Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter buchen

Auch die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden wie normale Sachanlagen abgeschrieben, nur das das Konto im Kontenrahmen eine andere Nummer hat.

Buchungssatz:

Abschreibungen auf GWG X EUR (-SOLL) an GWG X EUR (-HABEN)

Bildchen braucht ihr dafür auch nicht, oder?

Verkauf von Anlagevermögen buchen

Hier noch ein Sonderfall: das Unternehmen verkauft die angeschafften Anlagegüter vor Ablauf der Abschreibungsdauer. Wenn ich Glück habe erziele ich einen Gewinn, wenn ich Pech habe nicht oder mache sogar noch einen Verlust.

Den ganzen Vorgang unterteilt man am Besten in 3 Schritte:

  1. Nach der letzten Abschreibung den Rest- bzw. Buchwert ermitteln und dann gucken, ob es sich um einen Verkauf mit Gewinn oder Verlust handelt.
  2. Den Abgang des Wirtschaftsguts erfassen.
  3. Den Verkaufserlös erfassen.

Auch hier ein Beispiel, damit ihr euch das besser vorstellen könnt:

Beispiel Verkauf mit Gewinn

Ich verkaufe das Auto vor Ablauf der Abschreibungsdauer über dem aktuellen Buchwert, der Käufer erhält eine Rechnung

  • Der Wagen ist am Ende des dritten Jahres lt. Buchhaltung nur noch 15.000 EUR wert. Verkaufe ich ihn zu diesem Zeitpunkt für 20.000 EUR, so erziele ich einen Ertrag i.H.v. 5.000 EUR – yippieh!
  • Mein Bankguthaben steigt um 20.000 EUR durch „Erlöse aus Verkäufen von Sachanlagevermögen“ (Erlöse aus AV) zzgl. 19% Umsatzsteuer, d.h. insgesamt um 23.800 EUR.
  • Die Erlöse aus AV setzen sich dabei zusammen aus dem Buchwert des Fahrzeugs (15.000 EUR) und sonstigen Erträgen aus dem Verkauf von Anlagevermögen.
  • Aber wo sind diese ganzen Konten in der Bilanz zu finden?
    • Links: Fuhrpark (- im HABEN)
    • Links: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+ im SOLL)
    • Rechts: Umsatzsteuer (Verbindlichkeiten ggü. dem Finanzamt) (+ im HABEN)
    • GuV (auch rechts in der Bilanz): alle Erlös- bzw. Ertragskonten (+ im HABEN) und alle Aufwandskonten (dazu zählen auch Anlagenabgänge & Abschreibungen) (- im SOLL)

Am 31.12. des dritten Jahres buchen wir also Folgendes:

Erstmal die Jahresabschreibung buchen:

Abschreibungen 5.000 EUR (-SOLL) an Fuhrpark 5.000 EUR (-HABEN)

⇒ Der Restwert des Fahrzeugs beträgt jetzt also 30.000 EUR – 3×5.000 EUR = 15.000 EUR

Dann den Abgang aus dem Anlagevermögen buchen:

Anlagenabgänge 15.000 EUR (-SOLL) an Fuhrpark 15.000 EUR (-HABEN)

⇒ Der Saldo der GuV sinkt um 15.000 EUR

Danach buchen wir den Verkauf des Wagens:

Ford. a. LuL 23.800 EUR (+SOLL) an Erlöse aus Verkäufen AV 20.000 EUR (+HABEN)
USt. 19% 3.800 EUR (+HABEN)

⇒ Der Saldo der GuV steigt um 20.000 EUR

Insgesamt ist der Saldo der GuV durch den Verkauf also um 5.000 EUR gestiegen, ich habe einen Gewinn erzielt :-)

Verkauf von Sachanlagen

Verkauf von Sachanlagen

Bei Verkäufen unter Buchwert heißen die Konten im Übrigen genauso, sie haben in den Standardkontenrahmen nur andere Nummern. Die Konten tragen dann auch den Zusatz „bei Buchgewinn“ bzw. „bei Buchverlust“, damit man die einzelnen Vorgänge besser auseinander halten kann.

Ausblick

Na? Raucht euch der Kopf? Also mir schon – daher Schluss für heute mit Anlagevermögen buchen!

Weiter geht’s dann ein anderes Mal mit dem Ein- und Verkauf von Waren und den zugehörigen Buchungssätzen.

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