Finanzen & Buchhaltung
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Buchhaltung – Einzelwertberichtigungen buchen

Buchhaltung - Einzelwertberichtigungen

Heute in unserem kleinen Grundkurs zum Thema Buchhaltung: Einzelwertberichtigungen buchen.

Doch was sind Einzelwertberichtigungen (EWB) eigentlich?

Wie schon im letzten Teil dieser Serie angesprochen, muss die Buchhaltung darauf achten, dass Forderungen mit dem Wert in den Büchern geführt werden, mit dem sie wahrscheinlich auf unserem Konto landen. Leider klappt es nicht immer, dass Kunden ihre Rechnungen komplett bezahlen, weil sie z.B. Insolvenz anmelden müssen.

Daher muss am Jahresende manchmal eine Wertberichtigung dieser zweifelhaften Forderungen durchgeführt werden. Eine der Methoden hierfür ist die Einzelwertberichtigung, also die Berichtigung der Werte einzelner Forderungen.

Wie das geht, zeige ich euch in diesem Beitrag. Natürlich wie immer mit Beispielen :-)

Wir erinnern uns:

Die Bilanz enthält links das Vermögen des Unternehmens und rechts das Kapital. Das Vermögen setzt sich zusammen aus Anlage- und Umlaufvermögen, das Kapital aus Eigen- und Fremdkapital.

Oder wie mein Freund Marco von unmus es so schön ausdrückt: Links steht was Du hast und rechts wer es bezahlt hat :-)

und:

Erhöht sich das Konto, so steht es im Buchungssatz auf der Seite, auf der das Konto in der Bilanz steht. Vermindert sich das Konto, so steht das im Buchungssatz auf der gegenüberliegenden Seite, auf der es sich in der Bilanz befindet.

Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Am Ende des Geschäftsjahres werden alle Forderungen bewertet, damit die Bilanz ein realistisches Bild der Vermögensverhältnisse des Unternehmens zeigt.

Unzweifelhafte Forderungen werden natürlich mit ihrem Nennwert, also dem Rechnungsbetrag inkl. der Umsatzsteuer, in der Bilanz geführt, zweifelhafte Forderungen müssen jedoch abgewertet werden. Je nach Wahrscheinlichkeit der Zahlung wird also der in der Bilanz genutzte Wert reduziert.

Einzelwertberichtigungen (EWB)

Bei dem Verfahren der Einzelwertberichtigung wird für jede Forderung einzeln geschaut, mit welcher Wahrscheinlichkeit diese bezahlt wird bzw. wie hoch das Ausfallrisiko ist.

Verlustrisiko buchen

Wir gehen davon aus, dass der Kunde nur 25% der ursprünglichen Forderung begleichen wird, das Verlustrisiko beträgt also 75%. Um diesen Wert ist die Nettoforderung zu reduzieren, da Umsatzsteuerkorrekturen erst durchgeführt werden dürfen, wenn die Forderung endgültig uneinbringlich ist.

Wir schätzen also, dass von den ursprünglich netto 25.000 EUR lediglich 6.250 EUR auch wirklich auf unserem Konto landen werden.

Diese Wertberichtigung i.H.v. 18.750 EUR buchen wir wie folgt:

  • Die zweifelhaften Forderungen erhöhen sich, da wir vom Forderungskonto hierhin umbuchen. Die Forderungskonten stehen auf der linken Seite der Bilanz, daher gilt: + im SOLL und – im HABEN buchen.
  • Einstellungen in Einzelwertberichtigungen (Einst. in EWB) ist ein Aufwandskonto, das im Jahresabschluss in der GuV verrechnet wird. Daher gilt: – im SOLL und + im HABEN buchen.
  • Einzelwertberichtigungen von Forderungen (EWB v. Ford.) ist ein passives Bestandskonto, es wird also – im SOLL und + im HABEN gebucht.
  • Zweifelhafte Forderungen und Einzelwertberichtigungen von Forderungen werden in der Bilanz nicht ausgewiesen, sondern beim Jahresabschluss mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet.

Buchungssatz:

Zweifelhafte Ford. 29.750 EUR (+SOLL) an Ford. a. LuL 29.750 EUR (-HABEN)
Einst. in EWB 18.750 EUR (-SOLL) an EWB v. Ford. 18.750 EUR (+HABEN)
Einzelwertberichtigung um 75%

Einzelwertberichtigung um 75%

Teilweise Abschreibung der Forderung

Leider erfahren wir, dass unser Kunde Insolvenz angemeldet hat. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens erhalten wir aus der Insolvenzmasse immerhin noch 7.000 EUR. Der Rest der Forderung ist leider verloren, d.h. wir können auch endlich die Umsatzsteuer korrigieren.

Die Zahlung ist ein Bruttobetrag, d.h. es sind 7.000 / 1,19 = 5.882,35 EUR netto zzgl. 1.117,65 EUR Umsatzsteuer, die wir verbuchen können. Es verbleiben also für die Abschreibung auf die Forderung netto 19.117,65 EUR und die Umsatzsteuerverbindlichkeit ggü. dem Finanzamt wird um 3.632,35 EUR korrigiert.

Das geht so:

  • Abschreibungen auf Forderungen (Abschreib. a. Ford.) ist ein Aufwandskonto, das im Jahresabschluss in der GuV verrechnet wird. Eine Abschreibung, d.h. Wertminderung ist stets eine Verringerung. Es gilt in der GuV: – im SOLL und + im HABEN buchen.
  • Die Forderungskonten stehen auf der linken Seite der Bilanz, daher gilt: + im SOLL und – im HABEN buchen. Das Konto verringert sich, da die Forderung beglichen bzw. abgeschrieben wird.
  • Die in der ursprünglichen Rechnung enthaltene Umsatzsteuer stellt eine Verbindlichkeit ggü. dem Finanzamt dar und wir können diese nun endlich nach unten korrigieren. Verbindlichkeiten stehen rechts in der Bilanz, daher gilt: – im SOLL und + im HABEN buchen.
  • Der Bankbestand erhöht sich und das Konto steht links in der Bilanz. Es gilt: + im SOLL und – im HABEN buchen.

Buchungssatz:

Bank 7.000 EUR (+SOLL) an Zweifelhafte Ford. 29.750 EUR (-HABEN)
Abschreib. a. Ford. 19.117.65 EUR (-SOLL)
USt. 19 %  3.632,35 EUR (-SOLL)
Teilweise Abschreibung der Forderung

Teilweise Abschreibung der Forderung

Totalausfall der Forderung

Leider erfahren wir, dass unser Kunde insolvent ist und unsere Forderung überhaupt nicht begleichen wird. Die Forderung wird nun komplett, d.h. inklusive der Umsatzsteuer abgeschrieben.

Das buchen wir dann auch gleich:

  • Abschreibungen auf Forderungen (Abschreib. a. Ford.) ist ein Aufwandskonto, das im Jahresabschluss in der GuV verrechnet wird. Eine Abschreibung, d.h. Wertminderung ist stets eine Verringerung. Es gilt in der GuV: – im SOLL und + im HABEN buchen.
  • Die Forderungskonten stehen auf der linken Seite der Bilanz, daher gilt: + im SOLL und – im HABEN buchen. Das Konto verringert sich, da die Forderung beglichen bzw. abgeschrieben wird.
  • Die in der ursprünglichen Rechnung enthaltene Umsatzsteuer stellt eine Verbindlichkeit ggü. dem Finanzamt dar und wir können diese nun endlich nach unten korrigieren. Verbindlichkeiten stehen rechts in der Bilanz, daher gilt: – im SOLL und + im HABEN buchen.

Buchungssatz:

Abschreib. a. Ford. 25.000 EUR (-SOLL) an Zweifelhafte Ford. 29.750 EUR (-HABEN)
USt. 19 %  4.750 EUR (-SOLL)
Abschreibung der Forderung

Abschreibung der Forderung

Unerwartete Zahlung auf abgeschriebene Forderung

Huch, obwohl wir die Forderung bereits komplett abgeschrieben haben, erhalten wir ein paar Monate später plötzlich doch noch 5.000 EUR aus der Insolvenzmasse!

Das ist dann ein periodenfremder Ertrag und den verbuchen wir so:

  • Der Bankbestand erhöht sich und das Konto steht links in der Bilanz. Es gilt: + im SOLL und – im HABEN buchen.
  • Ein periodenfremder Ertrag (per.fr. Ertrag) wird in der GuV verrechnet. Hier gilt: – im SOLL und + im HABEN buchen. Und ein Ertrag ist ja immer ein PLUS :-)
  • Natürlich möchte jetzt auch das Finanzamt etwas vom Kuchen abhaben und daher ist so eine Zahlung brutto zu sehen und das Umsatzsteuerkonto erhöht sich auch sofort. Verbindlichkeiten (ggü. dem Finanzamt) stehen rechts in der Bilanz, daher gilt: – im SOLL und + im HABEN buchen.

Buchungssatz:

Bank 5.000 EUR (+SOLL) an per.fr. Ertrag 4.201,68 EUR (+HABEN)
USt. 19 %  798,32 EUR (+HABEN)
Unerwartete Zahlung auf abgeschriebene Forderung

Unerwartete Zahlung auf abgeschriebene Forderung

Anpassung der Einzelwertberichtigungen zum Jahresabschluss

Sicher ist euch aufgefallen, dass auf dem Konto für Einzelwertberichtigungen immer noch was drauf ist, obwohl wir die Forderung abgeschrieben haben und eventuelle Teilzahlungen verbucht haben …

Das korrigiert man erst beim Jahresabschluss, wenn das große Aufräumen auf den Konten startet und alles für die Bilanz zusammengeführt wird!

Und das geht so:

Man zählt alle Neuzugänge auf dem Konto EWB v. Ford. zusammen und vergleicht dann den neuen Saldo mit dem alten.

  • Wenn der alte Bestand größer ist als der neue, man also weniger Forderungskorrekturen vornehmen musste, wird eine Herabsetzung der EWB vorgenommen, indem die Differenzsumme auf das Konto außerordentliche betriebliche Erträge (a.o. Erträge) umgebucht wird.
  • Wenn der neue Bestand größer ist als der alte, d.h. mehr Forderungen nach unten korrigiert werden mussten, wird die Differenz über das Aufwandskonto Einstellungen in EWB umgebucht.

Buchungssatz falls der Saldo EWB v. Ford. um 2.500 EUR gesunken ist:

EWB v. Ford. 2.500 EUR (-SOLL) an a.o. betr. Erträge 2.500 EUR (+HABEN)

Buchungssatz falls der Saldo EWB v. Ford. um 3.000 EUR gestiegen ist:

Einst. in EWB 3.000 EUR (-SOLL) an EWB v. Ford. 3.000 EUR (+HABEN)
Anpassung der Einzelwertberichtigungen zum Jahresabschluss

Anpassung der Einzelwertberichtigungen zum Jahresabschluss

Ich hoffe natürlich für euch, dass ihr dieses Wissen niemals anwenden müsst und eure Kunden immer komplett und pünktlich zahlen! Sonst müsst ihr euch leider nach neuen Kunden umsehen …

„Merksatz für den solche Kunden: Wer nicht zahlt, fliegt raus!“

Ausblick

Beim nächsten Mal geht es dann um das Buchen von Pauschalwertberichtigungen von zweifelhaften Forderungen. Das muss wirklich nicht jeder wissen, aber vielleicht betrifft es euch ja doch irgendwann und dann seid ihr vorbereitet :-)

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Buchhaltung - Einzelwertberichtigungen

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