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Stromkosten in Deutschland – so bezahlen Verbraucher und Betriebe die Energiewende

Strom
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Stetig steigt der Anteil des Stroms aus Energieträgern, die uns die Natur unaufhörlich und kostenlos zur Verfügung stellt – etwa Sonnenlicht, Wind und Wasser. Dennoch müssen Haushalte und die meisten Gewerbebetriebe immer mehr für Strom bezahlen. Ein Paradoxon.

Tatsächlich sind die Erneuerbaren Energien neben den Netzentgelten ein gewaltiger Kostentreiber. Das offenbart sich, wenn man eine Stromrechnung nach ihren einzelnen Anteilen aufschlüsselt. Mit dem Strompreis in Deutschland verhält es sich wie mit dem Sprit an der Tankstelle. Den Kraftstoff an sich gäb’s zum Schleuderpreis – aber die Nebenkosten.

Eine erneute Erhöhung der EEG-Umlage lässt die Stromrechnungen 2016 abermals in die Höhe schnellen.

1. Der eigentliche Strompreis

Die reinen Beschaffungskosten für Strom sind in den letzten Jahren nicht gestiegen, sondern deutlich gesunken – seit 2010 um rund 40 Prozent auf vier Cent pro Kilowattstunde (kWh). Wenn die Stromversorger diese Ersparnis an die Verbraucher weitergeben würden, könnte der Strompreis sogar sinken oder wenigstens stabil bleiben. Das obliegt der Preispolitik der Anbieter.

Zu dem Gestehungspreis gesellen sich für die Stromversorger freilich zahlreiche weitere Kosten. Stadtwerke etwa müssen ihre Netze warten, ihren Kundendienst pflegen, dazu kommen Verwaltungskosten. Insgesamt machen die Kosten für den Stromversorger mit 47,87 Prozent aber immer noch nicht einmal die Hälfte der gesamten Stromrechnung aus.

2. Die EEG-Umlage

Strom aus erneuerbaren Energien – im Wesentlichen Sonne, Wind, Wasser und Biomasse – deckt mit 196 Milliarden kWh im Jahr aktuell 30,1 Prozent des deutschen Stromverbrauchs. Mit der Umlage nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zahlt der Verbraucher im Grunde für ein Verlustgeschäft der Stromerzeuger – und dabei geht es nur unwesentlich um die Kosten für die Schaffung einer neuen Infrastruktur.

Der Gesetzgeber garantiert den Erzeugern einen Betrag pro ins Netz eingespeister Kilowattstunde. Die Erzeuger müssen ihren Strom an der Strombörse vermarkten. Mit steigender Verfügbarkeit wird EEG-Strom an der Börse aber immer billiger. Die Differenz zum garantierten Einspeisepreis bezahlt der Verbraucher mit der EEG-Umlage. Die hat sich seit 2010 mehr als verdreifacht und wurde für 2016 auf 6,35 Cent/kWh festgesetzt.

Mit dieser Umlage zahlt der Verbraucher allerdings nicht nur seinen eigenen Strom – sondern auch noch zum Teil den von Großverbrauchern. Betriebe mit einem Stromverbrauch von 1 GWh (eine Million kWh) jährlich, sind mit einer EEG-Umlage von nur 0,05 Cent/kWh quasi davon befreit. Zu Beginn lag dieses Großverbraucher-Privileg bei 10 GWh Jahresverbrauch. Mit der Gesetzesänderung im EEG mussten Normalverbraucher auf einen Schlag statt 1,1 Milliarden Euro 5,1 Milliarden für die Industrie schultern – sicherlich aber auch ein Beitrag zur Standortsicherheit.

3. Der KWK-Aufschlag

Der KWK-Aufschlag ist ein Bestandteil der EEG-Umlage. Rechnet man ihn getrennt aus der Stromrechnung hinaus, macht er einen Anteil von 0,88 Prozent aus. Damit zahlen Verbraucher für die Förderung umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Solche Anlagen – etwa Fernwärmekraftwerke oder Blockheizkraftwerke – liefern Strom und Heizwärme und arbeiten besonders effizient. Mit 0,44 Cent/kWh zahlen Haushalte und Normalverbraucher auch den KWK-Aufschlag nahezu allein, weil auch hier Großverbraucher privilegiert sind.

4. Die Leitungskosten

Stromleitungen zu verlegen ist teuer. Das betrifft nicht nur die Erd-Arbeiten oder die Montage überirdischer Strom-Trassen. Für die Nutzung von öffentlichem oder privatem Raum wird Pacht fällig, möglicherweise auch Entschädigungs-Zahlungen an Grundstückseigentümer. Freilich müssen Stromerzeuger ihre Netze auch warten und instand halten. Für alle diese Sachen wird auf der Stromrechnung als Netzentgelt eine Konzessionsabgabe in Höhe von 5,8 Prozent fällig. On top kommt für Privatverbraucher und viele Betriebe noch die StromNEV-Umlage von 0,83 Prozent, weil Großverbraucher auch von Netzentgelten befreit sind.

5. Die Offshore-Haftungsumlage

Die Offshore-Haftungsumlage ist für Stromerzeuger eine Art Vollkasko-Versicherung, für deren Beiträge die Verbraucher zahlen – 0,25 Cent/kWh. Von dieser Umlage werden Schadensersatzkosten beglichen, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks ans Netz fällig werden. Bundesweit macht diese Umlage rund 650 Millionen Euro im Jahr aus.

6. Die Steuern

Weil in Deutschland nichts ohne geht, komplettieren Steuern die Stromrechnung. Auf den Strom selbst erhebt der Fiskus eine Stromsteuer von 7,1 Prozent. Und auf alle Rechnungsposten zusammen werden 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig, womit Steuern zur drittgrößten Position auf der Stromrechnung werden.

Hier das Ganze zusammengefasst in einer Infografik:

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