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Günstige Geschäftsreise mit Urlaubs-Mietwagen von Sunny Cars

Mietwagen - Sunny Cars
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Der beliebteste Zweitwagen der Deutschen ist der Mietwagen. Im Urlaub sowieso, gerade aber auch für Dienst- und Geschäftsreisen. Bei den großen Mietwagen-Unternehmen machen gewerbliche Anmietungen den Hauptteil des Geschäfts aus.

Anders ist das freilich an klassischen Urlaubs-Destinationen. Aber Mallorca & Co. Können schließlich auch das Ziel einer Geschäftsreise sein. Dann können Unternehmen viel Geld sparen, wenn sie ein Fahrzeug über einen Anbieter buchen, der auf Urlaubs-Mietwagen spezialisiert ist.

Natürlich sind die internationalen Mietwagen-Firmen auch dort vertreten. Aber Online-Vermittler wie Sunny Cars sind in aller Regel wesentlich preisgünstiger, als würde man direkt beim Mietwagen-Riesen buchen.

Einen zusätzlichen Vorteil bieten Service-Merkmale, mit denen man häufige und teure landestypische Fallstricke bei Mietwagen in Urlaubsländern ausschließen kann. Hier kommen ein paar wichtige Tipps, damit die Fahrzeugmiete im Ausland nicht zu einem teuren erwachen wird.

Tipp 1: Online von Deutschland aus buchen

Es ist ganz egal, wohin die Reise geht: Wer seinen Mietwagen schon von Deutschland aus bucht, fährt immer günstiger. Das hat einen ganz einfachen Grund: ein Autovermieter kann seine Flottenlogistik sehr viel effizienter planen, wenn er eine Vielzahl von Vorbestellungen hat. Einen Teil dieses Kostenvorteils geben die Vermieter an ihre Kunden weiter.

Mietwagen - Sunny-Cars

Ein weiterer Vorteil ist, dass Kunden bei der Buchung über einen Anbieter wie Sunny Cars sämtliche Bedingungen des Mietvertrages in deutscher Sprache vorgelegt bekommen. Das ist besonders wichtig, wenn es um Versicherungen und Sondervereinbarungen geht. Viele Klauseln werden in fremden Sprachen kaum verständlich sein. Mit Englisch mögen viele Kunden noch zurechtkommen – aber wie sieht’s aus mit Spanisch, Dänisch, Griechisch, Thailändisch?

Mit einer Vorausbuchung hat man zudem eine hohe Sicherheit, dass ein vorbestelltes Fahrzeug oder bestimmte Extras wie Navi oder Winterreifen auch tatsächlich verfügbar sind. Außerdem spart man am Reiseziel kostbare Zeit, weil die Abholung eines vorbestellten Mietwagens naturgemäß schneller geht als ein gesamter Anmietprozess.

Tipp 2: Sicher mieten mit dem kleinen Versicherungs-ABC

Mietwagen sind immer haftpflichtversichert – über den Leistungsumfang diese Versicherungen sollte man sich aber gerade im Ausland keinen Illusionen hingeben. In manchen Ländern ist es ratsam, eine sogenannte LIS abzuschließen. Das ist eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung auf regelmäßig 1 Millionen Dollar.

Mietwagen - Sunny Cars

Und auch das ist nicht wirklich viel. In den USA zum Beispiel hat man bei einem Unfall mit Personenschaden die Millionengrenze ganz schnell geknackt. Besser ist das Angebot von Sunny Cars. Hier bekommen Kunden ohne Aufpreis eine Zusatzhaftpflicht der Allianz über 7,5 Millionen Euro.

Aber natürlich deckt die Haftpflichtversicherung zwei bedeutende Risiken ohnehin nicht ab: Schäden am Mietfahrzeug und Diebstahl. Wenn sich eines dieser Risiken realisiert, übersteigt die Schadenshöhe um ein Vielfaches die Kosten der gesamten Reise. Und es kann einen sogar treffen, wenn man gar keine Schuld an einem Unfall hat – zum Beispiel weil der Unfallgegner unterversichert ist oder Unfallflucht begeht.

Standardmäßig enthalten Mietverträge daher oft einen Haftungsausschluss für diese Risiken, die sogenannte CDW/LDW. „C“ steht für „Collision“ – also Unfall. „L“ bedeutet „Lost“ – also Diebstahl. Allerdings trifft den Mieter eine Selbstbeteiligung von 400 bis 600 Euro – bei Fahrzeugen der Luxusklasse weit darüber. Einen kompletten Haftungsausschluss bietet nur die teure SLCDW. Das „S“ steht hier für „Super“. Der Anbieter Sunny Cars erstattet seinen Kunden sogar die Selbstbeteiligung bei CDW/LDW, so dass eine SLCDW unnötig wird.

Oft wollen Mitarbeiter der Mietwagenfirma dem Kunden bei der Abholung des Mietwagens eine zusätzliche CDW/LDW aufschwatzen und dadurch erhebliche Provisionen einstreichen. Aus einem deutschsprachigen Vertrag ist leicht ersichtlich, welcher Versicherungsschutz besteht.

Oft inkludieren auch Kreditkarten-Anbieter diese wichtigen Versicherungen – sofern man den Mietwagen mit der Kreditkarte bezahlt. Darüber sollte man sich kundig machen, bevor man Versicherungs-Leistungen teuer zubucht.

Tipp 3: Die Abzocke mit unerwarteten Zusatzkosten

Eine beliebter Abzockposten bei Mietwagen sind Flughafengebühren oder Tankpauschalen. Auf Mallorca etwa passiert es regelmäßig, dass Anbieter die erste Tankfüllung zu einem weit überhöhten Preis berechnen. Zwar darf man das Fahrzeug mit einem leeren Tank zurückgeben, aber wer riskiert schon, mit dem letzten Tropfen zum Flughafen zu fahren – und einen Ausgleich für noch im Tank verblieben Sprit gibt’s nicht.

Bei Sunny Cars kann man schon bei der Online-Buchung die Regelung treffen, das Fahrzeug vollgetankt zu übernehmen und zurückzugeben. Dann aber sollte der Mietwagen bei der Rückgabe auch wirklich vollgetankt sein. Für das Nachtanken berechnen Anbieter enorme Gebühren, weil extra ein Mitarbeiter zur Tankstelle fahren muss.

Auch wenn mehrere Personen den Mietwagen fahren, kostet das eine Zusatzgebühr. Auch wenn’s kostet: Die Eintragung zusätzlicher Fahrer sollte man keinesfalls „vergessen“. Wenn es zum Unfall kommt, kann die Versicherung sonst nämlich den Schadensersatz verweigern.

Tipp 4: Fotobeweise sichern

Manche Schäden werden selbst von der Vollkasko-Versicherung nicht gedeckt. Das sind oft zum Beispiel Glasschäden oder Schäden am Unterboden. In Griechenland etwa hat die Abzocke mit Unterboden-Schäden Konjunktur, die schon bei der Abholung vorhanden waren. Aber wer schaut schon unter das Auto?

Oft kassieren Autovermieter auch von Mietern unbemerkte Einschläge in die Windschutzscheibe in Serie ab. Der Anbieter Sunny Cars kennt die fiesen Tricks und schützt seine Kunden: Schäden an Glas, Dach, Reifen und Unterboden sind hier von der Versicherung ohne Selbstbeteiligung gedeckt.

Dennoch sollte man bei der Übernahme eines Mietwagens das Fahrzeug rundum fotografieren und etwaige Beschädigungen auch im Detail festhalten – im Foto und schriftlich im Übernahmeprotokoll. Gleiches gilt, wenn man den Mietwagen außerhalb der Öffnungszeit der Mietwagenstation wieder abstellt.

Und natürlich gilt: Auch wenn man sich einen geländegängigen SUV mietet, sollte man damit auf Ausflüge in hartes Offroad-Territorium besser verzichten. Wenn’s in der Wildnis die Ölwanne perforiert oder der Auspuff auf der Strecke bleibt, sehen Versicherungen das als grobe Fahrlässigkeit an und verweigern die Leistung.

Mietwagen - Sunny Cars

Foto: Clem Onojeghuo / unsplash.com

Kooperation mit blogfoster 

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