Die Bildungsprämie wurde am 1.12.2008 von der Bundesregierung eingeführt, um die Bereitschaft eines jeden zu unterstützen, für eine persönliche berufliche Weiterbildung zu sorgen. Dadurch soll ein Anreiz geschaffen werden, mehr Menschen zur individuellen Weiterbildung zu motivieren und zu unterstützen.
Inhalt
Förderhöhe und Vorraussetzungen
Einen sogenannten Prämiengutschein in Höhe von maximal 500 Euro können erwerbstätige Personen erhalten, deren zu versteuerndes Einkommen pro Jahr 20.000 Euro nicht übersteigt, bei gemeinsam veranlagten Personen darf das Jahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigen.
Außerdem muss man bereit sein 50 Prozent der Kosten der Weiterbildung selbst zu tragen. Mit dem Prämiengutschein werden die anderen 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen, maximal jedoch 500 Euro.
Antragstellung
Um einen Prämiengutschein zu beantragen sollte man eine Beratungsstelle aufsuchen, die Gutscheine ausstellen kann. In einem Gespräch werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt.
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält man einen Gutschein. Auf dem Gutschein benennt die Beratungsstelle das Weiterbildungsziel und gegebenenfalls den Anbieter.
Um den Prämiengutschein beantragen zu können, müssen beim Beratungsgespräch ein amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis), der letzte Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr) oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen und sofern man kein deutscher Staatsbürger ist, eine Aufenthaltsbescheinigung vorgelegt werden.
Es sind während des Gespräches dann eine Einwilligungserklärung sowie eine Selbsterklärung über den Erwerbsstatus zu unterzeichnen. Pro Kalenderjahr steht jedem jeweils nur ein Prämiengutschein zur Verfügung.
Buchung der Weiterbildung
Nun bucht man bei einem der genannten Anbieter einen Kurs zu Weiterbildung oder direkt eine Prüfung für das Weiterbildungsziel, dass auf dem Gutschein angegeben ist.
Der Weiterbildungsanbieter nimmt den Gutschein entgegen und akzeptiert damit die anteilige Begleichung des Gutscheinwertes. Der Anbieter beantragt dann selbständig bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie die Vergütung des Gutscheines.
Weitere Informationen zur Bildungsprämie
Weitere Informationen zur Bildungsprämie erhaltet ihr unter https://www.bildungspraemie.info/ und im Beitrag Fördermittel – Zuschüsse zur (Weiter-) Bildung des Unternehmerhandbuchs.

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