Recht & Steuern, Existenzgründung
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Einkommensteuervorauszahlung: Vorsicht, Finanzfalle für Gründer

Einkommensteuervorauszahlung

Wer sich aus einer normalen Berufstätigkeit heraus selbstständig macht, wird zunächst begeistert sein, wenn die ersten Zahlungen der Kunden auf dem Konto eintreffen und ein satter Gewinn übrig bleibt. Doch immer wieder machen Existenzgründer einen entscheidenden Fehler: Sie vergessen den Fiskus. Wenn dann die ersten Einkommensteuerforderungen ins Haus flattern, ist die Katastrophe fast schon vorprogrammiert.

Im Idealfall sollte jeder Gründer monatlich einen Teil seines Gewinns direkt zur Seite legen, um sicherzustellen, dass er später seine Einkommensteuerbeträge entrichten kann. Eine gute Wahl ist hierfür beispielsweise ein Tagesgeldkonto, denn hier bringt das zur Seite gelegte Kapital sogar noch Guthabenzinsen.

Doch wie viel sollte man eigentlich „auf die hohe Kante“ legen?

Höhe der Einkommensteuer

In welcher Höhe die Einkommensteuer im Endeffekt anfallen wird, hängt davon ab, wie hoch die Einkünfte des gesamten Jahres ausfallen werden (mehr zur Einkommensteuer kann hier nachgelesen werden). Einen ersten Überblick können sich Selbstständige verschaffen, indem sie ihre voraussichtlichen Gewinne hochrechnen. Ein einfacher Nettorechner für Selbständige (z. B. selbstaendigen-rechner.de) zeigt dann, wie hoch die Einkommensteuerbelastung in etwa ausfallen könnte.

Hat der Existenzgründer seine voraussichtlichen Einkünfte im Rahmen des steuerlichen Erfassungsbogens bereits korrekt abschätzen können und angegeben, wird er bereits zu Beginn seiner Selbstständigkeit einen Bescheid über die Einkommensteuervorauszahlung bekommen haben. In diesem Fall können keine Steuerschulden auflaufen, da der Selbstständige seine Einkommensteuer im Regelfall quartalsweise im Voraus zu entrichten hat.

Vorauszahlung + Nachzahlung = Liquiditätsproblem

Wurden die Einkünfte bei der steuerlichen Erfassung sehr vorsichtig geschätzt, kann es passieren, dass der Selbstständige zunächst keine oder nur sehr geringe Einkommensteuervorauszahlungen leisten muss. Reicht er dann die Steuererklärung des ersten Jahres ein und der Gewinn liegt weit über den Schätzungen, wird eine saftige Nachzahlung fällig. Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Ein Unternehmer nimmt zum 1. Januar 2012 seine Tätigkeit auf und muss zunächst keine Einkommensteuervorauszahlungen leisten. Er erwirtschaftet im ersten Jahr einen satten Gewinn. Anfang 2013 gibt er seine Steuererklärung für das Jahr 2012 ab. Das Finanzamt stellt fest, dass im vergangenen Jahr zu wenig Steuern entrichtet wurden, und erlässt einen Bescheid über eine Nachzahlung. Zusätzlich ergeht zugleich der Bescheid über die künftigen Einkommensteuervorauszahlungen, die im Regelfall ein Viertel der Einkommensteuerschuld des Vorjahres beträgt. Nun ist der Unternehmer in der misslichen Lage, einen sehr großen Betrag auf einmal leisten zu müssen. Hat er für diesen Fall keine Rücklagen gebildet, kann diese Situation im schlimmsten Fall sogar zur Zahlungsunfähigkeit führen.

Deshalb sollten sich Gründer bereits von Anfang an Gedanken darüber machen, wie und in welchem Umfang sie Rücklagen für die Zahlung der Einkommensteuer bilden möchten. Dies gilt übrigens auch während des laufenden Jahres, wenn bereits Vorauszahlungen geleistet werden. Im Idealfall wird monatlich ein bestimmter Betrag auf ein anderes Konto überwiesen, damit es nicht versehentlich anderweitig ausgegeben werden kann.

Einkommensteuervorauszahlung

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2 Kommentare

  1. Avatar-Foto
    Hunde Freund sagt

    Das kann ich nur bestätigen. Ein Freund von mir hat sich letztes Jahr selbständig gemacht und die Steuer vergessen. Es ist genau der o.g. Fall eingetreten. Er musste sich das Geld dann teuer von einer Bank leihen.

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