Recht & Steuern
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Handwerkerbonus – ein Euro mehr auf der Rechnung rettet Kunden Steuervorteile

Handwerkerbonus

Von einem Handwerker wünschen sich die Kunden nicht nur eine gute, sondern auch eine kostengünstige Leistung. Demnächst könnten die Verbraucher hingegen dankbar sein, wenn der Handwerker einen Euro mehr kassiert – jedenfalls wenn die Rechnung dann 300 statt vielleicht 299 Euro ausmacht.

Grund ist das Vorhaben der Bundesregierung, den sogenannten Handwerkerbonus zu kürzen, mit dem Bürger Handwerkerrechnungen steuerlich geltend machen können.

Der Bonus ist nichts anderes als eine jährlich 1,5 Milliarden Euro schwere Subvention fürs Handwerk, die einerseits die Konjunktur beleben und andererseits die Schwarzarbeit eindämmen soll. Laut einem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten der Unternehmensberatung Ernst & Young verfehlt diese Subvention jedoch ihre Absicht. Der Handwerkerbonus habe die Nachfrage nach Handwerksleistungen nicht wesentlich gesteigert. Dazu würden überwiegend Leistungen von der Steuer abgesetzt, die auch ohne die Subvention in Auftrag gegeben worden wären.

Das gilt bisher:

Bis zu einem Höchstbetrag von 6 000 Euro können Steuerpflichtige die Arbeitskosten von Handwerkern (nicht die Materialkosten) mit 20 Prozent steuerlich geltend machen – also bis zu 1 200 Euro jährlich.

Das kommt:

Künftig sollen nur noch Rechnungen mit Beträgen ab 300 Euro für Arbeitskosten in der Steuererklärung akzeptiert werden. Der Höchstabzugs-Betrag von 1 200 Euro soll indes bleiben.

Das gesparte Geld wird nach dem Willen der Bundesregierung auch weiter dem Handwerk nutzen – allerdings nur noch in wenigen Gewerken. Angestrebt ist eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Steuerzahler können dann etwa ihre neue Heizung oder Kosten für Dämmstoffe geltend machen.

Foto: Humannet / shutterstock.com

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