CSRD-Pflicht für Unternehmen: Was jetzt auf dich zukommt
Nachhaltigkeitsberichte waren lange ein Thema für Großkonzerne. Das ändert sich gerade grundlegend. Mit der CSRD wird Nachhaltigkeitsberichterstattung für deutlich mehr Unternehmen verpflichtend – verbindlich, prüfbar und strukturiert. Wenn du selbständig bist oder ein Unternehmen führst, solltest du jetzt wissen, ob du betroffen bist, ab wann die Pflicht greift und wie du dich pragmatisch vorbereitest. Was ist die CSRD überhaupt? Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ziel ist es, vergleichbare, verlässliche und prüfbare Informationen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung zu schaffen. Die CSRD ersetzt die bisherige, deutlich schlankere NFRD und erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen massiv. Verabschiedet wurde sie von der Europäische Union, umgesetzt wird sie über nationales Recht. Kurz gesagt: Nachhaltigkeit wird vom freiwilligen Image-Thema zur festen Berichtspflicht. Welche Unternehmen sind betroffen? Entscheidend ist nicht deine Rechtsform, sondern Größe und Struktur. Berichtspflichtig werden schrittweise: Große Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende über 40 Mio. Euro Umsatz über 20 Mio. Euro Bilanzsumme Kapitalmarktorientierte KMU (mit Übergangsfristen) Unternehmen aus Drittstaaten, wenn sie in der EU …

