Praktikanten klingen nach unkomplizierter Unterstützung. In der Praxis ist das Thema juristisch durchaus verzwickt. Wann gilt der Mindestlohn? Wann nicht? Was passiert, wenn du das falsch einschätzt?
Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen aus Arbeitgebersicht – ohne Umwege.
Inhalt
- Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum: Das ist die entscheidende Frage
- Wann gilt der Mindestlohn – und wann nicht?
- Die Dreimonatsgrenze ist eine echte Falle
- Sozialversicherung: Wo es teuer werden kann
- Praktikumsvertrag: Wann er Pflicht ist
- Urlaub und Arbeitszeit
- Zeugnis: Immer Pflicht
- Was ein Praktikum wirklich kostet
Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum: Das ist die entscheidende Frage
Bevor du irgendetwas anderes überlegst, musst du wissen, mit welcher Art Praktikum du es zu tun hast. Die Unterscheidung bestimmt fast alles: Vergütungspflicht, Sozialversicherung, Urlaub.
Ein Pflichtpraktikum ist in einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben. Der Lerncharakter steht im Vordergrund. Pflichtpraktika sind grundsätzlich vom Mindestlohn ausgenommen – unabhängig davon, wie lange sie dauern. Entscheidend ist allein, ob das Praktikum vorgeschrieben ist, nicht die Dauer.
Ein freiwilliges Praktikum ist alles, was nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung steht. Freiwillige Praktikanten fallen unter das Mindestlohngesetz. Hier gelten andere Regeln.
Wann gilt der Mindestlohn – und wann nicht?
Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig angepasst — den jeweils aktuellen Betrag findest du auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums: bmas.de/mindestlohn. Ob du diesen zahlen musst, hängt von mehreren Faktoren ab:
Kein Mindestlohn fällt an bei:
- Pflichtpraktika (unabhängig von der Dauer)
- Freiwilligen Praktika bis zu drei Monaten, die der Berufsorientierung oder studienbegleitend dienen – sofern der Praktikant noch kein Praktikum bei dir absolviert hat
- Praktikanten unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
Mindestlohn ist Pflicht bei:
- Freiwilligen Praktika, die länger als drei Monate dauern
- Freiwilligen Praktika nach Studienabschluss
- Freiwilligen Praktika ohne direkten Ausbildungsbezug
Die Dreimonatsgrenze ist eine echte Falle
Viele Arbeitgeber glauben, sie können ein mindestlohnfreies Praktikum einfach verlängern oder in zwei aufeinanderfolgende Abschnitte aufteilen. Das funktioniert nicht.
Absolviert ein Praktikant zunächst ein dreimonatiges Orientierungspraktikum und dann – nach kurzer Pause – ein weiteres dreimonatiges Praktikum beim selben Arbeitgeber, ist das zweite Praktikum vollständig mindestlohnpflichtig. Die Ausnahme gilt nur einmal pro Arbeitgeber.
Auch bei Kettenverträgen, die jeweils kürzer als drei Monate angesetzt sind, kann trotz formaler Aufsplittung ein Mindestlohnanspruch entstehen, wenn faktisch länger am Stück gearbeitet wird.
Sozialversicherung: Wo es teuer werden kann
Die SV-Pflicht hängt von drei Faktoren ab: Art des Praktikums, Zeitpunkt (während oder außerhalb des Studiums) und Höhe der Vergütung.
Pflichtpraktikum während des Studiums (Zwischenpraktikum): Versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung – unabhängig von Arbeitszeit, Dauer und Höhe der Vergütung. Als Arbeitgeber zahlst du keine Beiträge.
Pflichtpraktikum vor oder nach dem Studium (Vor-/Nachpraktikum): Hier wird es komplizierter. Ohne Vergütung: Für Kranken- und Pflegeversicherung fällt kein Beitrag an. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung musst du als Arbeitgeber jedoch einen Pauschalbeitrag aus einem jährlich neu festgesetzten fiktiven Entgelt abführen. Die aktuelle Höhe erfährst du bei deiner Krankenkasse oder deinem Steuerberater. Mit Vergütung: Es gelten reguläre Beiträge zu allen Sozialversicherungszweigen, hälftig geteilt zwischen dir und dem Praktikanten.
Freiwilliges Praktikum während des Studiums: Verdient der Praktikant nicht mehr als die jeweils gültige Geringfügigkeitsgrenze (Minijob-Grenze) monatlich, wird er wie ein geringfügig Beschäftigter behandelt – du zahlst einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung, zur Rentenversicherung besteht hingegen Versicherungspflicht. Liegt die Vergütung darüber, greift in vielen Fällen das Werkstudentenprivileg – dann besteht Versicherungsfreiheit in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, nur die Rentenversicherung bleibt.
Freiwilliges Praktikum außerhalb des Studiums: Hier gilt grundsätzlich volle Sozialversicherungspflicht. Erst unterhalb der jeweils gültigen Geringfügigkeitsgrenze greift die Minijob-Regelung.
Den aktuellen Wert der Geringfügigkeitsgrenze findest du auf minijob-zentrale.de.
Wichtig in allen Fällen: Die gesetzliche Unfallversicherung greift immer. Du musst jeden Praktikanten bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Das wird häufig vergessen – und ist kein Ermessensspielraum.
Praktikumsvertrag: Wann er Pflicht ist
Für kurze, mindestlohnfreie Pflichtpraktika brauchst du keinen formalen schriftlichen Arbeitsvertrag im Sinne des Nachweisgesetzes. Anders bei freiwilligen Praktika, die länger als drei Monate dauern und damit unter das Mindestlohngesetz fallen: Hier greift die Nachweispflicht nach dem Nachweisgesetz, und ein schriftlicher Vertrag ist erforderlich.
Unabhängig davon ist eine schriftliche Vereinbarung immer sinnvoll – schon um Missverständnisse über Aufgaben, Arbeitszeiten und Dauer zu vermeiden.
Urlaub und Arbeitszeit
Bei freiwilligen Praktika haben Praktikanten einen Anspruch auf Urlaub, da sie arbeitsrechtlich wie reguläre Arbeitnehmer behandelt werden. Die Dauer richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz.
Bei Pflichtpraktika gilt das nicht automatisch – Pflichtpraktikanten haben keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Vereinbarst du trotzdem Urlaub, ist das freiwillig und sollte im Praktikumsvertrag geregelt sein.
Beim Arbeitszeitgesetz gilt: Auch Praktikanten unterliegen den gesetzlichen Grenzen. Maximal 8 Stunden täglich, in Ausnahmefällen 10 – das gilt auch für die Person, die „nur schnuppern“ kommt.
Zeugnis: Immer Pflicht
Allen Praktikanten steht nach Abschluss der Tätigkeit ein aussagekräftiges Praktikumszeugnis zu. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Pflicht- oder freiwilliges Praktikum handelt, ob vergütet wurde oder nicht.
Ein einfaches Zeugnis reicht rechtlich aus. Ein qualifiziertes Zeugnis mit Tätigkeitsbeschreibung und Beurteilung ist üblich und für den Praktikanten deutlich wertvoller. Wer es ausstellt: du als Arbeitgeber – oder jemand, der befugt ist, das Unternehmen nach außen zu vertreten.
Was ein Praktikum wirklich kostet
Wer das alles zusammenzählt, merkt: Ein Praktikum ist keine kostenlose Arbeitskraft auf Zeit. Es ist ein Beschäftigungsverhältnis mit rechtlichen Pflichten – manche davon greifen schon ab dem ersten Tag, andere erst nach drei Monaten oder abhängig von der Vergütungshöhe.
Wer das vorab durchdenkt, hat keine bösen Überraschungen. Wer es nicht tut, zahlt im Zweifel nach.
Quellen
- ZEP: https://www.zep.de/blog/mindestlohn-praktikum
- meinpraktikum.de: https://www.meinpraktikum.de/ratgeber/mindestlohn/praktikum/faq
- arbeitsrechte.de: https://www.arbeitsrechte.de/mindestlohn-praktikum/
- mlp-financify.de: https://mlp-financify.de/lebenssituationen/job/das-praktikum-rechte-pflichten-und-tipps/
- arbeitsvertrag.org: https://www.arbeitsvertrag.org/praktikum/
- Informationsportal für Arbeitgeber: https://www.informationsportal.de/der-praktikant-und-die-sozialversicherung/
- DAK: https://www.dak.de/arbeitgeber-portal/sozialversicherung/praktikum_55748
- Lexware: https://www.lexware.de/wissen/mitarbeiter-gehalt/aufwandsentschaedigung-und-lohnabrechnung-im-praktikum-so-gehen-sie-richtig-vor/
- DR. THORN Rechtsanwälte: https://www.thorn-arbeitsrecht-muenchen.de/lexikon/praktikum-praktikant

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