Den Unternehmenswert berechnen mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren
Eine Möglichkeit den Unternehmenswert zu berechnen, ist das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §199 ff. BewG. So geht’s!
Eine Möglichkeit den Unternehmenswert zu berechnen, ist das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §199 ff. BewG. So geht’s!
Sich zu entscheiden ist ein großer Teil der Selbständigkeit und des Unternehmertums. Daher hier 5 Tipps aus dem Netz rund um das Thema Entscheidung.
Der Markenpod von Dr. Rolf Claessen – Folge 1: Was ist eine Marke? Wie unterscheidet sie sich von Patenten und Geschmacksmustern?
Mini-One-Stop-Shop: die zentrale Anlaufstelle, bei der er alle elektronischen EU-Umsätze an Nichtunternehmer gemeldet werden können.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) einfach erklärt: Schritt-für-Schritt-Anleitung, Tipps für Freiberufler und Gewerbe, plus aktuelle Hinweise zur Steuererklärung.