Wenn’s Krieg statt Weihnachtsfrieden gibt – Beleidigungen sind keine Meinungsfreiheit
Regelmäßig berufen sich gekündigte Arbeitnehmer auf das Recht der Meinungsfreiheit oder darauf, dass die Beleidigung nicht am Arbeitsplatz geäußert wurde.
Regelmäßig berufen sich gekündigte Arbeitnehmer auf das Recht der Meinungsfreiheit oder darauf, dass die Beleidigung nicht am Arbeitsplatz geäußert wurde.