Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit – Was muss ich als Unternehmer wissen?
Wichtig zu wissen: Angestellte in Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit haben Anspruch auf kurzzeitige Freistellung von der Arbeitsleistung!
Wichtig zu wissen: Angestellte in Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit haben Anspruch auf kurzzeitige Freistellung von der Arbeitsleistung!
Betriebsrat: Wer sich im Gesetzesdickicht des Betriebsverfassungsgesetzes regelkonform verhalten will, sollte regelmäßig Weiterbildungen nutzen.
Der Betriebsrat ist als Interessenvertretung der Arbeitnehmer das vom Gesetz geforderte Organ zur Durchsetzung demokratischer Strukturen im Unternehmen.