Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit – Was muss ich als Unternehmer wissen?
Wichtig zu wissen: Angestellte in Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit haben Anspruch auf kurzzeitige Freistellung von der Arbeitsleistung!
Wichtig zu wissen: Angestellte in Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit haben Anspruch auf kurzzeitige Freistellung von der Arbeitsleistung!