Erholungsbeihilfe: Geld für die freie Erholung
In den Freizeitpark auf Kosten des Arbeitgebers? Geht. Erholungsbeihilfe nennt sich das – und dafür kann man ganz schön oft Karussell fahren.
In den Freizeitpark auf Kosten des Arbeitgebers? Geht. Erholungsbeihilfe nennt sich das – und dafür kann man ganz schön oft Karussell fahren.
Wer keine Lust hat sich das gesamte Bundesurlaubsgesetz (BurlG) durchzulesen, der findet hier alles Wissenswerte rund um das Thema Urlaub!