Erholungsbeihilfe: Geld für die freie Erholung
In den Freizeitpark auf Kosten des Arbeitgebers? Geht. Erholungsbeihilfe nennt sich das – und dafür kann man ganz schön oft Karussell fahren.
In den Freizeitpark auf Kosten des Arbeitgebers? Geht. Erholungsbeihilfe nennt sich das – und dafür kann man ganz schön oft Karussell fahren.