Neue Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel – mehr Verbraucherschutz für Allergiker und Online-Kunden
Seit dem 13.12.14 gilt die neue Kennzeichnungspflicht für Allergene. Sie basiert auf der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Seit dem 13.12.14 gilt die neue Kennzeichnungspflicht für Allergene. Sie basiert auf der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).