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Brandschutz in Bürogebäuden

Brandschutz

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Brände zählen mitunter zu den größten Gefahren, die einen Bürobetrieb ereilen können, und gelten nicht zuletzt aufgrund des erheblichen Schadenspotenzials als existenzielle Bedrohung für jeden Unternehmer. Auch wenn diese Tatsache weithin bekannt ist, entspricht es der Realität, dass viele Unternehmer das Thema Brandschutz aus Unkenntnis vernachlässigen und Mitarbeiter sowie Unternehmen damit einem großen Risiko aussetzen.

Um schwerwiegende Personen- und Sachschäden abzuwenden, sollten Unternehmer auf den Ernstfall vorbereitet sein und sich intensiv mit der Thematik des Brandschutzes befassen.

Gefahr wird im Büro unterschätzt

Gemeinhin scheint ein Bürobetrieb im Vergleich zu Unternehmen des produzierenden Gewerbes hinsichtlich der Brandgefahr tendenziell weniger gefährdet zu sein, was in der Praxis jedoch so nicht der Fall ist, denn auch in Büroräumen lauern zahlreiche mögliche Quellen für verheerende Feuer.

Zu den Hauptursachen für den Ausbruch von Bränden zählen überhitzte oder defekte Elektrogeräte wie Computer, Serverschränke sowie sonstige Büroelektronik, die sich durch langanhaltende Hitzestaus im Rahmen von Schmorbränden entzünden können. Auch nicht fachgerecht verlegte und isolierte Stromkabel, die sich durch die darin fließenden Ströme aufheizen, führen häufig zu Schmorbränden, die oft zu spät entdeckt werden.

Abseits derartiger Effekte ist es aber auch die menschliche Fahrlässigkeit, die für das Auftreten von Bränden verantwortlich ist. Immer wieder gern genannte Beispiele sind in diesem Zusammenhang unbeaufsichtigte Hitze produzierende Geräte wie Kaffeemaschinen, Toaster oder in der Büroküche befindliche Kochplatten.

Brandschutztechnische Risikoanalyse der Betriebsstätte

Um Brände zu verhindern, ist es in erster Linie wichtig, das individuelle Brandrisiko für die jeweilige Betriebsstätte nach §5 Arbeitsschutzgesetz zu analysieren und Maßnahmen zu ergreifen, die zur Senkung des Risikos geeignet sind.

Dies betrifft im Fall von Büroräumen zunächst die Überprüfung von Elektrogeräten und Verkabelungen, wobei defekte Bauteile zwingend ausgetauscht werden müssen. Darüber hinaus ist im Zuge der erneuten Verlegung von stromführenden Verkabelungen darauf zu achten, dass diese sich in keinem Fall schneckenförmig überlappen, da sich diese beim Durchfluss größeren Ströme ansonsten leicht entzünden könnten.

Überdies schreibt die Arbeitsstättenverordnung das Vorhandensein einer ausreichenden Menge an Feuerlöschern vor, die zudem spätestens alle zwei Jahre durch einen zertifizierten Prüfbetrieb in Augenschein genommen werden müssen.

Personalschulungen sind essenziell für den Brandschutz

Neben der Gestaltung des tangiblen Arbeitsumfelds nimmt die brandschutztechnische Unterweisung des Personals eine zentrale Rolle ein, vor allem um situatives Fehlverhalten als Ursache für das Entstehen von Feuer auszuschalten. Zu weiteren Maßnahmen zählt auch eine jährlich abzuhaltende Schulung der Mitarbeiter, wie im Fall eines Brandes zu handeln ist.

Zudem legt die Unfallverhütungsvorschrift fest, dass in Unternehmen ab einer Betriebsgröße von zwei Mitarbeitern zu jedem Zeitpunkt mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer anwesend sein muss. Eine solche Funktion kann auch durch den Unternehmer selbst bekleidet werden. Diese Maßnahme ist in der Unfallverhütungsvorschrift verankert und dementsprechend verpflichtend. Das Unterlassen der Durchführung kann ebenso wie ein Mangel an funktionstüchtigen Feuerlöschern zu Sanktionen wie Verwarnungen seitens der Gewerbeaufsicht sowie zu Bußgeldern führen.

Insbesondere in größeren Betrieben kann das Vorhandensein eines Brandschutzbeauftragten die Sicherheit deutlich erhöhen. Der Brandschutzbeauftragte kümmert sich unter anderem um die Aufstellung einer Brandschutzverordnung, die Kontrolle von Flucht und Rettungswegen sowie um die Organisation der Prüfung und Wartung brandschutztechnischer Einrichtungen.

Da nebst den explizit genannten Vorschriften zahlreiche weitere Regeln existieren, sollte jeder Unternehmer ferner die folgenden Regelungen kennen, die allesamt Vorschriften bezüglich des Brandschutzes beinhalten:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande

Auf den Ernstfall vorbereitet sein

Vorbeugende Hilfsmittel und Gegenstände zur Vermeidung von Bränden können von den Betrieben bei Fachhändlern oder im Internet bei sogenannten B2B-Versandhändlern für Geschäftsausstattung bezogen werden. Die in Duisburg ansässige gaerner GmbH hat sich dabei speziell als Online-Lieferant einen Namen gemacht und bietet neben der grundlegenden Büro- und Betriebsausstattung auch hilfreiche Utensilien wie Hinweisschilder, Absperrbänder und Feuerlöscher für den Notfall an.

Sollte es trotz aller getroffenen Präventionsmaßnahmen dennoch zu einem Brand kommen, ist es von größter Wichtigkeit, dass sowohl der Unternehmer als auch das Personal eingehende Kenntnis von dem der Brandschutzordnung entsprechenden Alarmplan haben. Somit ist gewährleistet, dass alle im Betrieb befindlichen Personen wissen, was zu tun ist und wie die laut Arbeitsschutzgesetz zu kennzeichnenden Fluchtwege zu erreichen sind. Ein solcher Alarmplan umfasst unter anderem Verhaltensregeln, wie das Schließen der Fenster und anderer brandhemmender Raumteiler wie Brandschutztüren sowie das geordnete Verlassen des Gebäudes hin zu einem definierten Sammelpunkt.

Foto: CatonPhoto / shutterstock.com

Kategorie: Sonstiges

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