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Diensthandy – Rechte und Pflichten

Diensthandy

Diensthandys sind längst kein Privileg für Führungskräfte mehr. In vielen Unternehmen gehören sie heute zum Standard – auch für normale Angestellte. Doch was bedeutet das konkret? Wer zahlt? Wer darf mitlesen? Und: Muss man ständig erreichbar sein?

Hier liest du, welche Rechte und Pflichten mit dem Firmenhandy verbunden sind.

Ständige Erreichbarkeit – muss das sein?

Grundsätzlich gilt: Ohne entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag bist du außerhalb deiner Arbeitszeit nicht zur Erreichbarkeit verpflichtet. Das gilt besonders an freien Tagen oder im Urlaub – dann darf das Diensthandy guten Gewissens ausgeschaltet bleiben.

Ausnahmen gibt es, etwa bei vereinbarter Rufbereitschaft. In diesem Fall musst du erreichbar sein – auch am Wochenende.

In leitenden Positionen wird oft eine höhere Verfügbarkeit erwartet, aber auch das muss vertraglich geregelt sein.

Wichtig: Wenn ständige Erreichbarkeit gefordert wird, muss das in der Regel auch zusätzlich vergütet werden.

Privatnutzung erlaubt – aber nur unter Bedingungen

Ob du das Firmenhandy auch privat nutzen darfst, hängt von der Erlaubnis deines Arbeitgebers ab. Ohne ausdrückliche Zustimmung ist nur die dienstliche Nutzung erlaubt.

Selbst bei Erlaubnis gilt: Private Telefonate, WhatsApp-Nachrichten oder Internetsurfen sind nur außerhalb der Arbeitszeit erlaubt – es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.

Auch wie private Gespräche abgerechnet werden (z. B. bei Auslandstelefonaten), sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein.

Kontrolle durch den Chef – was ist erlaubt?

Wenn die private Nutzung untersagt ist, darf der Arbeitgeber stichprobenartige Kontrollen durchführen – etwa um zu prüfen, ob das Handy ausschließlich dienstlich genutzt wird.

Auch bei erlaubter Privatnutzung kann der Chef bestimmte Vorgaben machen – z. B. zur Installation von Apps wie WhatsApp, wenn Sicherheitsbedenken bestehen. Bei Verstößen droht eine Abmahnung.

Was er nicht darf: private Nachrichten mitlesen, Telefonate abhören oder deinen Standort überwachen – es sei denn, du hast dem ausdrücklich zugestimmt.

Firmenhandy wie ein eigenes nutzen? Vorsicht!

Selbst wenn du dein Diensthandy auch privat nutzen darfst, ist es kein Freifahrtschein. Bestimmte Apps oder Social-Media-Aktivitäten kann dein Arbeitgeber untersagen.

Wichtig: Aktiviere immer eine Bildschirmsperre. Bei Verlust haftest du sonst unter Umständen für den Zugriff auf sensible Firmendaten – das kann sogar zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.

Anspruch auf ein Diensthandy – ja oder nein?

Es gibt keinen generellen Anspruch auf ein Firmenhandy – selbst dann nicht, wenn Kolleg:innen eines bekommen haben. Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber.

Umgekehrt gilt: Wenn dir ein Diensthandy zugewiesen wird, musst du es akzeptieren – es gehört dann zu deiner Arbeitsausstattung. Bei einem Jobwechsel oder auf Aufforderung musst du das Gerät zurückgeben.

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