Den Unternehmenswert berechnen mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren
Eine Möglichkeit den Unternehmenswert zu berechnen, ist das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §199 ff. BewG. So geht’s!
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Die Einnahmen-Ãœberschuss-Rechnung (EÃœR) ist eine einfache Form der Gewinnermittlung, die von Freiberuflern und kleinen Unternehmen angewendet werden kann.
Die Reform des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes entlastet besonders kleinere Unternehmen, die als Kapitalgesellschaft organisiert sind – etwa als GmbH.
Das Inventar ist ein ausführliches Verzeichnis der bewerteten Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens im Jahresabschluss.
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