Personal & Weiterbildung
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Wann ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in Unternehmen sinnvoll?

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
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Unternehmen in Deutschland müssen eine Vielzahl an Gesetzen, Vorschriften und Arbeitsschutzrichtlinien erfüllen, um den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sicherzustellen. Der Arbeitgeber, Betreiber oder Unternehmer ist in diesem Fall immer der Hauptverantwortliche. Er kann aber nicht alle Aufgaben selber erledigen, weshalb er eine Organisation aufbauen muss, um das geltende Recht umzusetzen. Fehler in den Abläufen können jedoch in keinem Betrieb ausgeschlossen werden – egal wie gut er organisiert ist.

Defizite bei der Arbeitssicherheit können allerdings für ein Unternehmen unangenehme Konsequenzen haben, falls es zu einem Schadensfall kommt: Nicht nur Bußgelder müssen gezahlt werden, auch das Risiko einer Strafverfolgung besteht. Umso wichtiger ist es für deutsche Betriebe, die Arbeitsschutzrichtlinien zu kennen und die geltenden Gesetze einzuhalten.

Ein Aspekt, der in dieser Hinsicht oft vernachlässigt wird, besteht darin, dass selbst kleinste elektrische Arbeiten in Unternehmen nur durch eine entsprechende Elektrofachkraft durchgeführt werden dürfen. Es ist demnach nicht zulässig, derartige Aufgaben einfach von einem beliebigen Mitarbeiter erledigen zu lassen – wenngleich er auch über das notwendige Know-how verfügt.

Denn: Es gibt eine Unfallverhütungsvorschrift, die vorsieht, dass alle elektrotechnischen Tätigkeiten nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden dürfen. Das gilt zum Beispiel für Wartungsarbeiten in Industriebetrieben oder auch im Kundendienst.

Nur wenige Arbeitnehmer verfügen über die entsprechenden Qualifikationen. Alle anderen dürfen demnach keine elektrotechnischen Arbeiten verrichten. Wenn ein Mitarbeiter ohne Zusatzausbildung diese Aufgaben erledigt, drohen im schlimmsten Fall nicht nur Sachschäden, auch Menschenleben sind in Gefahr und es kann zu haftungsrechtlichen Problemen kommen.

Um all das zu vermeiden, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Ausbildung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ zu absolvieren.

Elektrische Arbeiten dürfen nur von Fachpersonal ausgeführt werden

Die DGUV-Vorschrift 3 legt fest, dass sämtliche Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen entweder direkt von einer Elektrofachkraft oder unter ihrer Aufsicht und Leitung durchgeführt werden müssen. Das bedeutet für Unternehmen im Klartext: Jede elektrische Arbeit – und sei sie auch noch so klein – muss von einem Elektriker durchgeführt werden.

Das stellt viele Unternehmen für ein großes Problem. Der externe Elektriker hat nicht immer sofort Zeit, wenn er benötigt wird. Mitunter gehen einige Tage ins Land, bis er einen Termin wahrnehmen kann. In dieser Zeit kann unter Umständen der Betrieb im Unternehmen nicht wie gewohnt fortgeführt werden, was zu Verzögerungen und hohen Zusatzkosten führt.

Auch kostet der Einsatz des Elektrikers natürlich Geld, das sich viele Unternehmen gern sparen würden. Selbst bei kleinsten elektrotechnischen Arbeiten muss die Pauschale für die Anfahrt bezahlt werden.

Zusatzausbildung für Mitarbeiter möglich

Gerade Industrie- und Handwerksbetriebe, in denen häufig wiederkehrende elektrotechnische Arbeiten zu verrichten sind, wünschen sich daher, dass diese Handgriffe von den Mitarbeitern erledigt werden dürfen.

Diesem Wunsch ist der Gesetzgeber nachgekommen und hat in § 2 der DGUV-Vorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ einen neuen Begriff eingeführt: die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

Wenn eine Person einen solchen Elektrofachkraft-Lehrgang abschließt, ist sie dazu befugt, bestimmte festgelegte Tätigkeiten nach dem DGUV Grundsatz 303-001 (BGG 944) durchzuführen, ohne dass ein externer Elektriker vor Ort sein muss. Bei diesen Tätigkeiten geht es um gleichartige Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen, die sich wiederholen. Der Unternehmer muss die Arbeiten betriebsspezifisch und schriftlich festhalten.

Eine Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten bietet die DEKRA Akademie an. Der Lehrgang setzt sich aus einem Basis- und einem Praxismodul zusammen. Beide können separat gebucht werden. Die Unterweisungen dauern jeweils fünf Tage und werden mit dem Zertifikat „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ abgeschlossen. Die schriftliche und praktische Prüfung erfolgt intern durch die DEKRA Akademie.

Fachkräfte wie Monteure im Heizungs-, Sanitär-, Möbel- oder Küchenbereich dürfen mit der Zusatzausbildung ebenso festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten durchführen wie Tischler und andere Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei im Speziellen um elektronische Arbeiten, die eine untergeordnete Bedeutung haben und dem Niederspannungsbereich zuzuordnen sind.

Das gilt zum Beispiel für die Montage einer Lampe oder den Wechsel eines Heizungsfühlers. Alle größeren Aufgaben sind weiterhin dem ausgebildeten Elektriker vorbehalten.

Welche Voraussetzungen sind für die Weiterbildung notwendig?

Wenn Arbeitnehmer eine Zusatzausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten absolvieren und zum Held für die Kollegen und das Unternehmen werden wollen, müssen sie mindestens 18 Jahre alt sein und über die gesundheitliche Eignung verfügen. Zudem ist ein Berufsabschluss in einem technischen Bereich oder zumindest technisches Verständnis erforderlich. Elektrotechnische Grundkenntnisse sind ebenfalls von Vorteil.

Vorsicht: Die Ausbildung befugt nur zu bestimmten elektrotechnischen Arbeiten

Unternehmen profitieren in vielerlei Hinsicht, wenn sie einen Mitarbeiter im Betrieb haben, der über die Zusatzausbildung verfügt. Allerdings trägt der Unternehmer die Verantwortung dafür, dass die Elektrofachkraft tatsächlich nur mit solchen Arbeiten beauftragt wird, für die die Ausbildung erfolgt ist. Der Unternehmer muss eine Arbeitsanweisung erstellen, in der er die Tätigkeiten festlegt und beschreibt.

Sollten sich die anfallenden elektrotechnischen Arbeiten im Laufe der Zeit ändern, so muss er für eine weitere Ausbildung sorgen. Erst dann können sie von der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten durchgeführt werden.

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