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Arbeitsschutz-Richtlinien transparent und nachvollziehbar

Arbeitsschutz-Richtlinien

Unter den Schlagworten Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit werden in der Praxis alle Möglichkeiten zusammengefasst, die Beschäftigten Sicherheit im Betrieb bieten. In der Praxis fallen in die Rubrik Arbeitsschutz vor allem Maßnahmen und Regelungen, die der Unfallverhütung dienen.

Dieser Ratgeber soll ein kleines Nachschlagewerk rund um das Thema Arbeitsschutz sein.

Der rechtliche Rahmen

Für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften ist in der Praxis der arbeitgebende Betrieb zuständig. Die übergeordnete Stelle ist in diesem Fall das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Das BMAS richtet sich bei etwaigen Prüfungen nach dem Arbeitsschutzgesetz in seiner jeweils gültigen Fassung. Ziel und Anwendungsbereich sind gleich im ersten Paragraf festgeschrieben:

(1) „Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen und findet (…) auch in der ausschließlichen Wirtschaftszone Anwendung.“

Das Arbeitsschutzgesetz wird in der Praxis durch zahlreiche weitere Arbeitsschutzverordnungen (z.B. zu Bildschirmarbeitsplätzen) konkretisiert, auf die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf dieser Seite verlinkt.

Diese Themen sind die wichtigsten im Arbeitsschutz

Abbildung 1: Beim Schweißen gelten andere Sicherheitsbestimmungen als beispielsweise für einen Elektriker am Bau.

Abbildung 2: Auch der Arbeitsort ist entscheidend. Auf einer Baustelle herrscht Helmpflicht. Bei einem Servicetermin allerdings nicht.

Es gibt fünf Kernbereiche, die rund um das Thema Arbeitsschutz zu allererst ins Auge fallen – und auch am häufigsten thematisiert werden. Dabei geht es um die Bereiche

  • Arbeitsschuhe,
  • Atemschutz,
  • Brandschutz,
  • Gehörschutz und
  • Sicherheitskleidung (Hosen, Jacken, Schutzhandschuhe und Schutzhelme).

Da die jeweiligen Schutzvorschriften gleichzeitig auch von Gefahrenklassen abhängen, sei hier auf diese grafischen Aufbereitungen zum Thema Arbeitsschutz verwiesen. Die Übersichten zeigen auf einen Blick, bei welchen Tätigkeiten welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Sie hilft Sicherheitsbeauftragen in Unternehmen sowie Arbeitnehmern dabei, sich über die geforderten Sicherheitsmaßnahmen zu informieren.

Die folgende Tabelle zeigt bereits, wie differenziert die Themenbereiche dort beleuchtet werden:

Arbeitsschuhe Sicherheitsschuhe werden in die Sicherheitsstufen SB, S1, S1P, S2, S3, S4 und S5 unterteilt. Die ersten drei Klassen SB, S1 und S1P kommen dabei ausschließlich im Innenbereich zur Anwendung.
Atemschutz Diese Atemschutzklassen werden in der Grafik aufgegriffen: FFP1, FFP2 und FFP3 sowie die Klassen A, B, E und K. Anwendung finden diese Klassen bei Schleifarbeiten, Maschinenarbeiten, Reinigungsarbeiten, Streich- und Beizarbeiten sowie bei Arbeiten mit Asbest, Säure und Chlor.
Brandschutz Zum Thema Brandschutz gibt es unter dem angegebenen Link eine grafische Darstellung, wie sich Betriebsangehörige im Brandfall verhalten sollen. So kann bei einer Brandentwicklung die Evakuierung rasch und kontrolliert erfolgen.
Gehörschutz Spätestens ab 85 Dezibel ist Gehörschutzpflicht Pflicht. Dass eine Kreissäge bei 100 Dezibel liegt und ein Presslufthammer sogar bei 120 Dezibel, zeigt die Download-Grafik.
Schutzhandschuhe Schutzhandschuhe können vor Kälte, Hitze, mechanischen Risiken (u.a. beim Schweißen oder Bäume fällen) und Chemikalien schützen. Welche Zeichen dabei für welche Risiken sprechen, zeigen die oben verlinkten Ausarbeitungen zu eben diesem Thema.
Schutzhelme Schutzhelme gibt es in mehreren Varianten. Was sich hinter den Bezeichnungen EN39, EN14052 und EN12492 verbirgt, wird ebenso dargestellt wie die Materialunterscheidung in Thermoplaste und Duroplaste.

Fazit

Wer sich über die nötigen Sicherheitsmaßnahmen informieren möchte, nutzt am besten übersichtliche Grafiken, die schnell alles Wissenswerte vermitteln. Für Detailfragen jedoch müssen sich Sicherheitsbeauftragte in die Materie einarbeiten und die Mitarbeiter betriebsbezogen entsprechend schulen.

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