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Die Holdinggesellschaft auf Malta als attraktive Möglichkeit

Holdinggesellschaft auf Malta

Immer mehr Unternehmensgründer sind nicht mehr bereit dazu, die in Deutschland teilweise vorhandenen Reglementierungen hinzunehmen, die besonders im Zuge einer Existenzgründung vorhanden sein können. Darüber hinaus ist vielen Existenzgründern das deutsche Steuer- und Rechtssystem einfach zu kompliziert, ganz abgesehen davon, dass Unternehmen nicht gerade geringe Steuersätze akzeptieren müssen.

Eine sehr attraktive Alternative ist daher unter anderem, eine Holdinggesellschaft auf Malta zu gründen.

Es handelt sich bei der maltesischen Holdinggesellschaft um ein Unternehmen, welches seinen Hauptsitz auf Malta hat. Die Aufgabe dieser Gesellschaft besteht im Wesentlichen darin, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu halten, was darüber hinaus auch für Werte in nahezu allen Anlageklassen gilt, wie zum Beispiel Immobilien, Aktien oder auch geistiges Eigentum, wobei sich diese Werte selbstverständlich auch außerhalb von Malta befinden können. Vereinfacht dargestellt handelt es sich bei dieser Holdinggesellschaft um ein Mittel, um vorhandene Steuervorteile nutzen zu können.

Darüber hinaus können Kapitalbeteiligungsgrenzen umgangen werden und es ist möglich, gerade im Zuge von Kapitalinvestitionen bestimmte Spezialisierungsvorteile auf relativ einfache Art und Weise verwirklichen zu können. Wer sich zunächst einmal umfangreich über die Möglichkeiten informieren möchte, die die Gründung einer Holdinggesellschaft auf Malta bietet, kann dies unter anderem auf der Webseite maltafirma.net tun. Auf dieser Seite werden nicht nur die Vorteile einer Firmengründung auf Malta genannt, sondern es wird auch auf viele Einzelheiten eingegangen, wie zum Beispiel, was steuerlich und rechtlich zu beachten ist.

Die niedrigen Steuersätze als ein wesentlicher Vorteil

Der wohl häufigste Grund, warum sich viele Unternehmer für eine Existenzgründung auf Malta in Form einer Holdinggesellschaft entscheiden, sind die sehr attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen, die das Nutzen von Steuervorteilen möglich machen. So ist es zum Beispiel fast immer der Fall, dass die Gewinne, die von den Tochterunternehmen an die Holdinggesellschaft abgeführt werden, einer sehr günstigen Steuergesetzgebung unterliegen, wenn ein Vergleich zu Deutschland gezogen wird. Insgesamt betrachtet sind viele Steuersätze auf Malta im weltweiten Vergleich schlichtweg als sehr niedrig zu betrachten, wofür es diverse Beispiele gibt.

Hält die Holdinggesellschaft beispielsweise mindestens zehn Prozent des Eigenkapitals in einer Tochtergesellschaft, so fällt keine Steuer auf Dividenden von diesem teilnehmenden Betrieb an. Das Gleiche gilt für den Fall, falls die Beteiligung an einem Tochterunternehmen mindestens 1,5 Millionen Euro beträgt und für mindestens 183 Tage Bestand hat.

Ebenfalls keine Steuer fällt an, falls durch den Verkauf eines teilnehmenden Betriebes Veräußerungsgewinne erzielt werden. Selbst bei nicht teilnehmenden Betrieben wird auf Dividenden eine Steuer von lediglich fünf Prozent berechnet. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden prinzipiell nur mit zehn Prozent versteuert, während in Deutschland beispielsweise die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent greifen würde.

Aufgrund der genannten Zahlen ist die attraktive Besteuerung nach wie vor einer der wesentlichen Gründe, warum sich immer mehr Unternehmer für eine Gründung auf Malta entscheiden, und zwar in Form einer Holdinggesellschaft.

Kategorie: Recht & Steuern

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