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Nur Bares ist Wahres? Die schlimmsten Fehler im Liquiditätsmanagement

Liquiditätsmanagement

Die Bild-Zeitung ist nicht faul darin, die Wehrlosesten der Gesellschaft, also bevorzugt irgendwelche Hartz-IV-Empfänger, als die wahlweise Unverschämtesten oder Frechsten der Republik zu bezeichnen. Im Jahr 2013 traf diese zweifelhafte Prominenz eine Frau aus einem deutschen Ballungsraum.

Nun, was hatte diese Frau getan, um sich diesen Titel zu verdienen?

Es war Folgendes: Mit Lebensmittel-Gutscheinen der Sozialbehörde hatte sie sich in einem Getränkemarkt das billigste verfügbare Wasser gekauft. Zum Preis von ein paar Cent pro Liter. Das aber schleppte sie keineswegs heim. Sie kippte das Wasser vor dem Getränkemarkt aus. Anschließend ließ sie sich das Flaschenpfand in bar auszahlen. Etwa 25 Euro.

Die Geschichte wäre nie bekannt geworden, wenn es dafür keine Zeugen gegeben hätte, die den Fotobeweis gleich mitlieferten. Die Facebook-Kommentare zu diesem Vorfall reichten bei Bild von „Absolute Frechheit!“ über „Sofort Ausweisen!“ bis zu „Verhungern lassen“ (Rechtschreibung hier leicht korrigiert).

Liquide Mittel?

War das ein Vorgang, der wirklich eine öffentliche Empörung rechtfertig? Im Grunde genommen hatte diese Frau, wenn auch auf Kosten der Öffentlichen Hand, nichts anderes betrieben, als klassisches Liquiditätsmanagement.

Aus virtuellem Geld (den Gutscheinen) – Fremdkapital noch dazu – schöpfte sie eigenes Bar-Kapital und vermehrte damit ihre flüssigen Mittel. Das muss ihr betriebswirtschaftlich erst mal jemand nachmachen. Der höchste Bildungsabschluss dieser Frau bewegte sich irgendwo bei Volksschule. Und es sei mal dahingestellt, ob sie die so gewonnenen liquiden Mittel in liquide Mittel der anderen Art umsetzen wollte.

Das klingt arrogant. Ist aber ernst gemeint.

Denn wer diese Frau jetzt für asozial oder gar für dumm hält, sollte sich eine Wirtschaftsgeschichte vor Augen führen, die zur gleichen Zeit passierte. Zu genau der gleichen Zeit nämlich schlingerte die Baumarktkette Praktiker in die Insolvenz. Dort verfolgten studierte und hochbezahlte Manager genau das gleiche Liquiditätsmanagement wie jene Hartz-IV-Empfängerin. Sie kauften Ware ein und verhökerten sie mit 20 Prozent Nachlass auf alles außer Tierfutter weiter.

Der Plan ging zunächst auf, die Kundschaft kam – mit einem kleinen Schönheitsfehler. Irgendwann kamen nur noch Kunden, wenn’s wieder mal Rabatt gab. Schließlich jagte eine ruinöse Rabattaktion die nächste. Und das Ganze diente irgendwann nur noch dem Zweck, dem Unternehmen schnell Bargeld zuzuführen. Der Zauber ging sogar so weit, dass mancher Mitbewerber seinen Warenbestand lieber beim Praktiker auffüllte, als im regulären Einkauf.

Einen Unterschied zu oben genannter Frau gab’s indes doch: Keiner dieser wahnsinnig gebildeten Manager ist bis heute von Hartz IV abhängig. Die Menschen, für die sie verantwortlich waren, möglicherweise schon. Denn diese Manager versenkten mit ihrem Liquiditätsmanagement das ganze Unternehmen. Übrigens mit Mann und Maus. Zig Mitarbeiter wurden arbeitslos. Und jetzt gehen Sie mal nicht davon aus, dass die Bild diese Manager auch nur ansatzweise so gebrandmarkt hätte wie jene Hartz-IV-Empfängerin. Geschweige denn, dass ein empörter Bürger deren Ausweisung oder Hungertod gefordert hätte.

Liquidität ist Existenzgrundlage!

Wie diese Beispiele zeigen, ist das richtige Liquiditätsmanagement von existenzieller Bedeutung für Unternehmen. Tipps etwa auch für eine richtige Liquiditätsplanung erhalten Existenzgründer natürlich hier im Unternehmerhandbuch (s.u.).

Ein wichtiger Teil des Liquiditätsmanagements ist auch das Beitreiben von Außenständen. Vielen – auch größeren Unternehmen – droht bei vollen Auftragsbüchern die Pleite, weil Kunden nur zögerlich zahlen. Sie müssen mit enormen Aufwendungen für Material, Personal oder Maschineneinsatz in Vorleistung treten und geraten dann finanziell ins Schleudern, weil das Geld nicht kommt.

Selbst Auftraggeber der Öffentlichen Hand, früher eine verlässliche Burg, erweisen sich mehr und mehr als säumige Schuldner. Und dabei haben sie die Unternehmen oft in der Hand: Wer aufmuckt, bekommt künftig keine Aufträge mehr.

Abhilfe soll das jüngst erlassene „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ leisten, mit dem der Bundestag eine Richtlinie der Europäischen Union umsetzte. Nach diesem Gesetz müssen öffentliche Auftraggeber in aller Regel innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zahlen. Die (oft quasi erzwungenen) Abreden mit einem Zahlungsziel von über 60 Tagen werden im Geschäftsverkehr gar nicht mehr zulässig sein. Bei Zahlungsverzug wird nun ein höherer Verzugszins fällig. Zusätzlich darf das Säumnis-Opfer eine Pauschale von 40 Euro als Verzugsschaden verlangen. Auch eine Abrede über Verzicht auf Verzugszins und Pauschale ist nicht rechtskräftig.

Mehr Informationen zum Thema Liquidität

Hier der Link zu allen Artikeln rund um Liquidität:

Liquidität

Vorlage für die Liquiditätsplanung

Pierre Tunger hat eine tolle Excel-Vorlage für die Liquiditätsplanung entwickelt. Mit diesem Tool überblickst Du ganz leicht die Entwicklung Deines Geldbestands. Du erkennst auf einen Blick, welche Gelder nicht gebunden sind und z.B. für Investitionen zur Verfügung stehen, aber auch wann ein Zahlungsengpass oder sogar eine Zahlungsunfähigkeit droht.

Die Vorlage kannst Du Dir hier anschauen:

Jetzt die Vorlage Liquiditätsplanung testenLiquide Mittel

Literatur Tipps

Wer noch ein bisschen mehr lesen möchte, hier ein paar Vorschläge:

Liquiditätsmanagement

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