Personal & Weiterbildung
Schreibe einen Kommentar

Personalakte: Diese Inhalte und Regeln musst du als Arbeitgeber kennen (mit Checkliste)

Personalakte / Geöffnete Schublade mit Karteikarten

Eine Personalakte anzulegen ist keine Kür, sondern Pflicht – zumindest für bestimmte Dokumente. Viele Unternehmer unterschätzen dabei, wie schnell aus einer unvollständigen oder schlecht organisierten Akte ein rechtliches Problem werden kann. Gleichzeitig gilt: Nicht alles, was du gerne in der Akte hättest, darfst du dort auch ablegen.

Dieser Text zeigt, was in eine Personalakte gehört, welche Regeln du beachten musst und wie du das Thema praktisch handhabbar hältst – ob digital oder in Papierform.

Warum überhaupt eine Personalakte führen?

Die Personalakte dokumentiert das Arbeitsverhältnis von Anfang bis Ende. Sie dient dir als Arbeitgeber als Nachweis (z. B. bei Rechtsstreitigkeiten), als Organisationsinstrument (um Verträge, Zeugnisse und Bescheinigungen griffbereit zu haben) und als Pflichterfüllung gegenüber dem Gesetzgeber.

Rechtlich verpflichtend ist die Personalakte nicht in jedem Detail. Es gibt aber Dokumente, die du aufbewahren musst – etwa für Sozialversicherung, Lohnsteuer oder Arbeitsschutz. Wenn du diese nicht vorweisen kannst, drohen Bußgelder oder Probleme bei Betriebsprüfungen.

Die Personalakte hilft dir auch praktisch:

  • Bei Kündigungen oder Abmahnungen hast du alle Vorgänge dokumentiert
  • Gehaltserhöhungen, Weiterbildungen oder Beförderungen sind nachvollziehbar
  • Im Streitfall kannst du Absprachen und Vereinbarungen belegen

Eine gut geführte Personalakte spart dir im Konfliktfall Zeit, Geld und Nerven.

Was gehört in die Personalakte – und was nicht?

Nicht jedes Dokument, das mit einem Mitarbeiter zu tun hat, gehört in die Personalakte. Manche Unterlagen sind Pflicht, andere optional, wieder andere sind datenschutzrechtlich problematisch.

Pflichtdokumente (gehören immer rein):

  • Arbeitsvertrag und alle Vertragsänderungen (Gehaltsanpassungen, Arbeitszeitänderungen)
  • Bewerbungsunterlagen (nur mit Einwilligung des Mitarbeiters nach Einstellung)
  • Nachweise über Sozialversicherung und Lohnsteuer
  • Arbeitszeugnisse (Zwischen- und Endzeugnisse)
  • Abmahnungen und arbeitsrechtliche Schreiben
  • Urlaubsanträge und Krankmeldungen (mit Aufbewahrungsfristen)
  • Schulungs- und Weiterbildungsnachweise
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (nur Zeitraum, keine Diagnosen)

Optionale Dokumente (nur mit klarem Zweck):

  • Fortbildungszertifikate
  • Mitarbeitergespräche (Protokolle von Zielvereinbarungen, Feedbackgesprächen)
  • Gehaltsabrechnungen (ab 2025 sind diese 8 Jahre aufzubewahren)

Das gehört NICHT in die Personalakte:

  • Gesundheitsdaten (z. B. Diagnosen, ärztliche Atteste mit Details) – nur mit ausdrücklicher Einwilligung und in separater Akte
  • Informationen über Gewerkschaftszugehörigkeit, Religion, politische Meinung
  • Private Unterlagen (z. B. private E-Mails, die du zufällig erhalten hast)
  • Notizen aus informellen Gesprächen ohne Bezug zum Arbeitsverhältnis

Faustregel: Wenn ein Dokument für das Arbeitsverhältnis nicht relevant ist oder sensible Daten ohne rechtliche Grundlage enthält, hat es in der Akte nichts zu suchen.

Aufbewahrungsfristen: Was musst du wie lange behalten?

Nicht jedes Dokument darfst du ewig aufbewahren. Die DSGVO verlangt, dass personenbezogene Daten gelöscht werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Gleichzeitig gibt es gesetzliche Aufbewahrungsfristen, die du einhalten musst.

Die wichtigsten Fristen:

  • Arbeitsverträge: 3 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen: 8 Jahre (ab 2025, vorher 6 Jahre)
  • Sozialversicherungsnachweise: 6 Jahre
  • Arbeitszeugnisse: 3 Jahre (danach auf Anfrage des Mitarbeiters vernichten)
  • Abmahnungen: Keine feste Frist, aber nach 2–3 Jahren i.d.R. nicht mehr verwertbar (Verhältnismäßigkeit prüfen)
  • Bewerbungsunterlagen abgelehnter Kandidaten: 6 Monate (wegen AGG-Klagefrist)

Nach Ablauf dieser Fristen musst du die Dokumente löschen oder vernichten – sonst verstößt du gegen die DSGVO. Hier hilft ein klares Löschkonzept, das automatisch läuft (besonders bei digitalen Akten).

Rechte der Mitarbeiter: Einsicht, Widerspruch, Löschung

Mitarbeiter haben ein Einsichtsrecht in ihre Personalakte. Das bedeutet: Du musst ihnen auf Anfrage Zugang gewähren – entweder vor Ort oder durch Kopien.

Was Mitarbeiter dürfen:

  • Einsicht in die Personalakte verlangen (auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses)
  • Kopien anfertigen (auf eigene Kosten)
  • Berichtigungen verlangen, wenn Daten falsch sind
  • Löschung verlangen, wenn Daten unrechtmäßig gespeichert wurden oder nicht mehr relevant sind

Was Mitarbeiter nicht dürfen:

  • Dokumente entfernen oder die Akte selbst verändern
  • Einsicht in Dokumente, die andere Mitarbeiter betreffen (z. B. Vergleichsgehälter)

Wenn ein Mitarbeiter Einsicht verlangt, solltest du das zügig ermöglichen. Verzögerungen oder Verweigerungen können rechtliche Konsequenzen haben.

Digital oder Papier: Was passt zu deinem Unternehmen?

Die klassische Papierakte ist noch weit verbreitet, aber die digitale Personalakte setzt sich immer mehr durch – besonders ab 2027, wenn sozialversicherungsrelevante Unterlagen digital vorgehalten werden müssen.

Vorteile der Papierakte:

  • Einfach, keine Software nötig
  • Gewohnte Arbeitsweise
  • Keine digitalen Sicherheitsrisiken

Nachteile der Papierakte:

  • Platzbedarf (Ordner, Schränke)
  • Unübersichtlich bei vielen Mitarbeitern
  • Kein schneller Zugriff (besonders bei Homeoffice oder mehreren Standorten)
  • Aufbewahrungsfristen manuell überwachen
  • Keine automatische Verschlüsselung oder Zugriffssteuerung

Vorteile der digitalen Personalakte:

  • Schneller Zugriff von überall (mit Berechtigungen)
  • Automatisierte Löschfristen und Erinnerungen
  • DSGVO-konforme Verschlüsselung und Zugriffsrechte
  • Platzersparnis
  • Weniger Fehler (z. B. bei Duplikaten oder fehlenden Dokumenten)

Nachteile der digitalen Personalakte:

  • Kosten für Software (je nach Anbieter)
  • Einarbeitungsaufwand
  • Abhängigkeit von Technik und Anbieter
  • Datensicherheit muss gewährleistet sein (Backup, Verschlüsselung)

Welche Tools sind 2026 sinnvoll?

Wenn du dich für eine digitale Lösung entscheidest, solltest du auf DSGVO-konforme Anbieter achten, die ihre Server in der EU betreiben. Beispiele:

  • Personio: Spezialisiert auf KMUs, integriert Lohnabrechnung und digitale Signaturen
  • Factorial: Cloud-basiert, mit Employee Self-Service (Mitarbeiter können eigene Daten einsehen)
  • DATEV: Gut für Steuerberater-Integration, DSGVO-konform
  • HR Works: Einfache Bedienung, für kleine Unternehmen geeignet

Die Wahl hängt von deiner Unternehmensgröße, deinem Budget und deinen Anforderungen ab. Für Unternehmen mit unter 10 Mitarbeitern reicht oft eine einfache Cloud-Lösung. Ab 20 Mitarbeitern lohnt sich ein Tool mit Automatisierungen und Schnittstellen zur Lohnbuchhaltung.

DSGVO: Was du datenschutzrechtlich beachten musst

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt auch für Personalakten. Das heißt: Du darfst nur Daten speichern, die für das Arbeitsverhältnis notwendig sind, und musst sie sicher aufbewahren.

Die wichtigsten DSGVO-Vorgaben:

  • Zweckbindung: Du darfst Daten nur für den Zweck verwenden, für den du sie erhoben hast (z. B. Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung)
  • Datensparsamkeit: Nur so viele Daten speichern, wie nötig
  • Zugriffsbeschränkung: Nicht jeder im Unternehmen darf Zugriff auf Personalakten haben (nur Geschäftsführung, Personalabteilung oder befugte Personen)
  • Verschlüsselung: Digitale Akten müssen verschlüsselt gespeichert werden
  • Löschkonzept: Automatisierte Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen

Wenn du einen Betriebsrat hast, muss dieser bei der Einführung einer digitalen Personalakte beteiligt werden (§ 87 BetrVG). Das gilt besonders, wenn das System auch zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle genutzt werden könnte.

Checkliste: So führst du eine rechtssichere Personalakte

  1. Klären, welche Dokumente Pflicht sind

Arbeitsvertrag, Sozialversicherungsnachweise, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen – diese Dokumente gehören immer rein.

  1. Aufbewahrungsfristen im Blick behalten

Lege fest, wann welche Dokumente gelöscht oder vernichtet werden. Bei digitalen Systemen automatisieren.

  1. Zugriff regeln

Nur befugte Personen dürfen Zugriff haben. Bei digitalen Systemen: granulare Berechtigungen einrichten.

  1. Mitarbeiter informieren

Erkläre neuen Mitarbeitern, was in der Personalakte gespeichert wird und dass sie jederzeit Einsicht verlangen können.

  1. Betriebsrat einbinden (falls vorhanden)

Bei Einführung digitaler Systeme ist der Betriebsrat mitbestimmungspflichtig.

  1. Löschkonzept erstellen

Definiere, wann und wie Daten gelöscht werden – und setze das konsequent um.

  1. Digitale Akte: DSGVO-konformen Anbieter wählen

EU-Hosting, Verschlüsselung, Zwei-Faktor-Authentifizierung sollten Standard sein.

Personalakten sind Pflicht – aber kein Hexenwerk

Eine gut geführte Personalakte ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein praktisches Werkzeug. Sie schützt dich rechtlich, dokumentiert Arbeitsverhältnisse nachvollziehbar und hilft dir, den Überblick zu behalten.

Ob digital oder analog: Entscheidend ist, dass du die Pflichtdokumente vollständig hast, Aufbewahrungsfristen einhältst und datenschutzrechtlich sauber arbeitest. Wenn du das beachtest, hast du im Streitfall Belege – und im Alltag weniger Chaos.

Ab 2027 wird die digitale Personalakte für sozialversicherungsrelevante Unterlagen ohnehin verpflichtend. Wer jetzt schon umstellt, spart sich später Stress.

Personalakte

Pin it!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wenn Du wissen möchtest, welche Daten wir beim Hinterlassen eines Kommentars speichern, schau bitte in unsere Datenschutzerklärung.