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Arbeitsrecht – unverzichtbare Gesetze für die Arbeitswelt

Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht regelt die vertragsmäßige abhängige Arbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Arbeitsrecht dient zum Schutz des Arbeitnehmers, aber auch des Arbeitgebers. Eine Ergänzung zum Arbeitsrecht ist das Sozialrecht.

Das Arbeitsrecht untermauert z. B. Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Arbeitsverträge gesetzlich. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in das Individualarbeitsrecht, was z. B. die Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag beider Partner beinhaltet und in das kollektive Arbeitsrecht, welches z. B. die Tarifverträge, die Betriebsverfassung, die Personalvertretung, das Mitbestimmungsrecht und das Streikrecht beinhaltet.

Streitpunkte im Arbeitsrecht

Die Arbeitsgerichte in Deutschland haben sich immer mehr mit Streitigkeiten um die Kündigung des Arbeitsplatzes zu beschäftigen. Deshalb ist es wichtig einen detaillierten, arbeitsrechtlich fundierten Arbeitsvertrag mit jedem Arbeitnehmer abzuschließen. Egal, ob es sich um einen Arbeiter oder Angestellten handelt.

Allerdings treten auch trotz detaillierter Verträge Situationen auf, in denen die Arbeitsgerichte eingreifen und die Entscheidung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers durch arbeitsrechtliche Urteile begründen und in die Tat umsetzen müssen. Außer um Kündigungen geht es bei den Arbeitsgerichten oft um Abfindungen, Abmahnungen, Versetzungen usw.

Ferner werden häufig Klagen wegen Urlaubsansprüchen, Überstunden, Arbeitszeit, Krankheit und Entgelt-Außenständen von Arbeitnehmern bei den Arbeitsgerichten eingereicht. Ob der Arbeitnehmer damit Erfolg hat, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab und nicht immer geht es positiv für ihn aus.

Fachanwälte für Arbeitsrecht

Auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte gibt es in jeder größeren Stadt. Sie sind Fachleute für alle Bereiche des Arbeitsrechts und meist auch des Sozialrechts.

Die Prozess- und Rechtsanwaltskosten-Verordnung ist im Arbeitsrecht jedoch anders geregelt als bei zivilrechtlichen Prozessen. Nach der aktuellen Gebührenverordnung muss – bei Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes – in der 1. Instanz jeder seine Anwaltskosten selbst zahlen, egal, wer von den Prozessparteien verloren oder gewonnen hat (s. Arbeitsgerichtsgesetz, § 12a Kostentragungspflicht).

Die Gerichtskosten hingegen sind immer von der Partei zu tragen, die die Klage verliert. Unter Umständen fallen jedoch gar keine Gerichtskosten an. Dies ist der Fall, wenn der Rechtsstreit in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht durch einen Vergleich beendet wird.

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1 Kommentare

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    kinoschnecke17 sagt

    Das Thema Kündigung finde ich auch immer wichtig, darum würde ich auch nie ohne Anwalt einen Arbeitsvertrag unterschreiben, also jedenfalls nicht, ohne dass der vorher einen Blick drauf geworfen hat.

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