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Eine Weihnachtsfeier, an die Ihre Mitarbeiter ewig denken – nur die Steuer können Sie vergessen

Weihnachtsfeier

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Lebkuchen und Spekulatius sind bereits wieder in den Supermarktregalen angekommen. Ehe die Schoko-Nikoläuse hinzukommen, wird es Zeit, an das beliebteste Gruppen-Incentive in Deutschland zu denken: die betriebliche Weihnachtsfeier.

Mittlerweile macht auch die Finanz aus der Geberlaune des Chefs keine Bestrafung für die Mitarbeiter mehr. Arbeitnehmer müssen Zuwendungen bei solchen Feiern als Arbeitslohn versteuern, wenn der Wert über 110 Euro liegt. Und das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Das heißt, bei einer Zuwendung von 111 Euro wird alles versteuert, nicht bloß ein Euro.

Berechnung der steuerlichen Freigrenze geändert!

Diese Summe war früher ganz schnell erreicht. Nach Ansicht der Finanz flossen stets auch etwa die Kosten für Eintrittskarten, Saalmieten oder Honorare für Eventveranstalter in den Wert der Zuwendung mit ein.

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung aber nun geändert.

Für die Freigrenze wird nur noch angerechnet, was den Teilnehmer einer betrieblichen Feier tatsächlich bereichert – also etwa Speisen und Getränke oder Übernachtungen. Ebenso werden die Kosten für eine Begleitperson – regelmäßig etwa ein Ehepartner – nicht mehr auf die Freigrenze des Arbeitnehmers angerechnet.

Da die Vergnügungssteuer nun nicht mehr durch die Hintertür kommt, macht der Chef vielleicht auch wieder das Adventskalender-Törchen auf, hinter dem etwas Besonderes steckt. Kegelbahn oder üppiges Weihnachts-Buffet kann jeder. Die Ideen der Firma SH Events machen es überlegenswert, für eine Weihnachtsfeier München oder das oberbayerische Voralpenland als Location in Erwägung zu ziehen. Das Team plant Erlebnisse, die originell und unvergesslich sind.

Erinnerungen für die Ewigkeit schaffen

Haben Sie zum Beispiel schon mal in einer Straßenbahn gefeiert? SH Event organisiert die Fahrt in einer nostalgischen Münchner Tram. Catering und Musik sind selbstverständlich an Bord. Wenn die Stadt im Winter auch noch verschneit ist, wird’s zu einer Stadtrundfahrt mit unvergesslichem Party-Flair.

Aus der ganzen Welt kommen Touristen nach Bayern, weil sie die Natur und Romantik der Alpen suchen. Mit einem Event auf einer Berghütte können Chefs ihren Mitarbeitern die ganze bayerische Urigkeit und Gemütlichkeit schenken. Wenn’s einen Tick feudaler sein soll, lässt sich aber auch auf einer Burg mit Alpenpanorama feiern wie einst Fürsten und Kaiser – freilich mit den Annehmlichkeiten von heute.

Oder sie wollen sagen, dass gute Mitarbeiter das Zugpferd des Ladens sind? Dann feiern Sie doch einfach in einem Lokschuppen zwischen den mächtigen Kesseln, Stahlspeichenrädern und Treibstangen historischer Dampfrösser.

Sie bestimmen das Programm, die Musik und das Catering – egal ob sie mit 15 oder 400 Mitarbeitern feiern möchten. Und wenn Sie ein ganz individuelles Motto haben, suchen die Event-Profis auf Wunsch auch die ganz individuelle Location für Sie. Irgendwo, wo garantiert noch niemand gefeiert hat.

Es ist nicht egal, was etwas kostet. Aber es kommt auch nicht nur auf den Preis an. Der größte Wert solcher Events ist immer die Erinnerung daran.

Foto: Jeanette Dietl / shutterstock.com

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    […] Lebkuchen und Spekulatius sind bereits wieder in den Supermarktregalen angekommen. Ehe die Schoko-Nikoläuse hinzukommen, wird es Zeit, an das beliebteste Gruppen-Incentive in Deutschland zu denken: die betriebliche Weihnachtsfeier. Mittlerweile macht auch die Finanz aus der Geberlaune des Chefs … – https://das-unternehmerhandbuch.de/weihnachtsfeiern-an-die-ihre-mitarbeiter-ewig-denken-nur-die-steuer-koennen-sie-vergessen/ […]

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