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Diensthandy – Rechte und Pflichten

Diensthandy

Die Zahl der Diensthandys steigt ständig an. Noch vor einigen Jahren erhielten hauptsächlich Führungskräfte ein mobiles Firmentelefon, um ständig erreichbar zu sein. Heute ist es nicht mehr ungewöhnlich, dass Sie auch als „normaler“ Arbeitnehmer ein Firmenhandy erhalten.

Hieraus ergeben sich natürlich Rechte und Pflichten, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.

Müssen Sie als Arbeitnehmer ständig erreichbar sein?

Soweit im Arbeitsvertrag keine anderslautenden Regelungen getroffen wurden, müssen Sie als Arbeitnehmer nicht ständig erreichbar sein. An freien Tagen oder im Urlaub dürfen Sie das Handy ausschalten.

Dies gilt natürlich dann nicht, wenn Sie zum Beispiel am Wochenende Rufbereitschaft haben. In diesem Fall müssen Sie das Diensthandy eingeschaltet lassen und ständig erreichbar sein.

In höheren Positionen wird oft die ständige Erreichbarkeit vorausgesetzt. Ob Sie auch an freien Tagen erreichbar sein müssen, regelt der Arbeitsvertrag. Die Vergütung fällt in der Regel bei Vereinbarung ständiger Erreichbarkeit höher aus.

Ohne diese Klausel müssen Sie nur während der Arbeitszeit und bei Rufbereitschaft erreichbar sein.

Dürfen Sie das Diensthandy auch privat nutzen?

Wenn die private Nutzung des Handys nicht ausdrücklich erlaubt ist, darf das Diensthandy ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden.

Die Erlaubnis zur privaten Nutzung bedeutet jedoch nicht, dass Sie das Handy während der Arbeitszeit privat nutzen dürfen. Private Telefonate, das Schreiben von SMS oder das Surfen im Internet während der Arbeitszeit ist kein Bestandteil des Rechts auf private Nutzung.

Wie bei Vorliegen der Erlaubnis die Abrechnung erfolgt, muss jeweils vertraglich geregelt werden geregelt.

Darf der Chef das Diensthandy kontrollieren?

Wenn die private Nutzung des Firmenhandys untersagt ist, hat Ihr Chef das Recht, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Auch wenn die Privatnutzung gestattet ist, hat der Chef ein Mitspracherecht.

Er kann zum Beispiel die Installation von WhatsApp untersagen, um zu verhindern, dass die Datensicherheit gefährdet wird. Zuwiderhandlungen können hier zu einer Abmahnung führen, da der Chef das Recht hat, stichprobenartig zu kontrollieren, ob seine Vorgaben eingehalten werden.

Wenn Ihr Chef Ihnen die private Nutzung des Diensthandys erlaubt hat, hat er kein Recht, Ihre e-Mails oder Kurznachrichten zu überwachen. Er darf Ihre Telefonate nicht abhören oder gar mitschneiden und Ihre Bewegungsdaten nicht ohne Ihre Erlaubnis überwachen.

Dürfen Sie das Diensthandy privat wie Ihr eigenes benutzen?

Wie weit die private Nutzung geht, wird im Einzelfall festgelegt. Der Chef hat hier das Recht zu entscheiden, ob Sie z.B. bestimmte Apps herunterladen dürfen. Auch Beiträge in Social Media-Foren kann er untersagen.

Den Sperrbildschirm sollten Sie jedoch nie ausschalten. Im Falle des Verlusts könnte sonst jeder auf alle Daten, auch sensible Firmendaten, zugreifen. Es ist Ihre Pflicht, den Zugriff zu verhindern und die Datensicherheit zu gewährleisten, sonst riskieren Sie eine Abmahnung.

Haben Sie als Arbeitnehmer das Recht auf ein Diensthandy?

Als Arbeitnehmer können Sie nicht verlangen, dass Ihnen ein Diensthandy zur Verfügung gestellt wird. Auch dann nicht, wenn ein Kollege in gleicher Position ein Handy erhalten hat und Sie nicht. Die Entscheidung darüber obliegt alleine dem Chef.

Andererseits dürfen Sie ein dienstliches Mobiltelefon auch nicht ablehnen. Wenn Ihr Chef eines für erforderlich hält, ist es Ihre Pflicht, dieses anzunehmen. Auf Verlangen ist das Handy wieder abzugeben.

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