Recht & Steuern, Versicherungen & Banken
Schreibe einen Kommentar

Abgeltungssteuer – was Unternehmer, Selbständige & Gründer wissen sollten

Abgeltungssteuer (Nahaufnahme eines langsam abfließenden Tropfens – symbolisch für den automatischen Steuerabzug bei Kapitalerträgen durch die Abgeltungssteuer.)

Kapitalerträge sind schnell verdient – aber auch schnell versteuert. Ob Zinsen, Dividenden oder Aktiengewinne: Die sogenannte Abgeltungssteuer sorgt dafür, dass der Staat automatisch mitkassiert. Was für viele praktisch klingt, hat jedoch Tücken – vor allem für Unternehmer und Selbständige.

In diesem Beitrag erfährst du, wie die Abgeltungssteuer funktioniert, welche Ausnahmen es gibt und worauf du als Unternehmer achten solltest. Denn gut geplant, lässt sich hier bares Geld sparen.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge. Sie wurde 2009 eingeführt und ersetzt seitdem die individuelle Besteuerung von Zinserträgen, Dividenden und Gewinnen aus Wertpapierverkäufen.

Der Steuersatz liegt bei 25 %, dazu kommen:

  • Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer),
  • ggf. Kirchensteuer (je nach Bundesland 8 % oder 9 %).

👉 Effektiv liegt die Belastung also bei rund 26,375 % bis 27,995 % – und wird direkt von der Bank oder dem Broker einbehalten.

Welche Kapitalerträge sind betroffen?

Folgende Einkünfte unterliegen der Abgeltungssteuer:

  • Zinsen (z. B. Tagesgeld, Festgeld, Anleihen)
  • Dividenden aus Aktien oder Fonds
  • Gewinne aus Wertpapierverkäufen, z. B. Aktien oder ETFs
  • Erträge aus Zertifikaten oder Derivaten

Wichtig: Die Steuer fällt unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz an – daher der Name „Abgeltungssteuer“.

Der Sparerpauschbetrag – das musst du nutzen!

Damit nicht jeder Cent besteuert wird, gibt es einen jährlichen Sparerpauschbetrag:

Steuerpflichtiger Freibetrag (Stand 2025)
Einzelperson 1.000 €
Verheiratetes Ehepaar 2.000 €

Dieser Betrag steht jedem zu und muss über einen Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt werden. Fehlt der, wird automatisch Abgeltungssteuer abgeführt – auch bei Kleinstbeträgen.

Beispielrechnung: So viel Steuer zahlst du

Ein Rechenbeispiel macht’s deutlich:

Kapitalertrag Abzüglich Freibetrag Versteuerter Betrag Abgeltungssteuer (25 %) Soli (5,5 %) Gesamtabzug
2.000 € Zinsen 1.000 € 1.000 € 250 € 13,75 € 263,75

Du bekommst also nur 1.736,25 € ausgezahlt, obwohl du eigentlich 2.000 € verdient hast – wenn dein Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist und kein Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt wurde.

Warum ist das für Unternehmer relevant?

Auch wenn du Kapitalerträge „privat“ erzielst, betrifft dich die Abgeltungssteuer:

1. Privatvermögen clever einsetzen

Gerade Selbständige und Einzelunternehmer bauen oft nebenbei Vermögen über ETFs, Tagesgeld oder Aktien auf. Hier lohnt sich eine bewusste Nutzung des Pauschbetrags – oder ggf. ein Antrag auf Günstigerprüfung (s. u.).

2. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbHs)

Für Kapitalerträge im Betriebsvermögen einer GmbH gilt die Abgeltungssteuer nicht. Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapieren werden stattdessen über die Körperschaftsteuer (15 %) und die Gewerbesteuer versteuert. Der Solidaritätszuschlag (5,5 %) auf die Körperschaftsteuer kommt hinzu – je nach Hebesatz liegt die Gesamtbelastung oft zwischen 30 % und 33 %.

Anders sieht es bei Ausschüttungen an private Gesellschafter aus: Diese unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die GmbH ist in diesem Fall verpflichtet, die Kapitalertragsteuer direkt einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen.

Bei einer Beteiligung ab 25 %, oder schon ab 1 % mit maßgeblichem Einfluss auf die Geschäftsführung (z. B. als Geschäftsführer), kann stattdessen das Teileinkünfteverfahren gewählt werden. Dann werden 60 % der Dividende mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, 40 % bleiben steuerfrei. Gleichzeitig sind auch 60 % der damit verbundenen Werbungskosten absetzbar.

Welche Variante günstiger ist, hängt vom individuellen Steuersatz und der Beteiligung ab – hier lohnt sich die Beratung durch eine Steuerkanzlei.

3. Steuererklärung & Verlustverrechnung

Wer als Unternehmer sowohl Gewinne aus dem Geschäft als auch Kapitalverluste hat (z. B. Kursverluste), kann nicht ohne Weiteres verrechnen – Kapitalerträge und -verluste sind steuerlich getrennt zu betrachten.

Günstigerprüfung: wann lohnt sie sich?

Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt (z. B. bei niedrigen Einkünften oder in der Gründungsphase), kannst du beim Finanzamt die sogenannte Günstigerprüfung beantragen.

Dann werden Kapitalerträge nach deinem persönlichen Steuersatz versteuert – was in vielen Fällen zu einer Erstattung führen kann.

💡 Wichtig: Das geht nur im Rahmen der Steuererklärung und muss aktiv beantragt werden.

Was passiert bei mehreren Banken?

Jede Bank führt die Abgeltungssteuer getrennt ab – es gibt keine zentrale Verrechnung. Das bedeutet:

  • Der Sparerpauschbetrag wird pro Bank nur berücksichtigt, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt.
  • Verluste können nicht automatisch mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnet werden.
  • Hier lohnt sich die Konsolidierung oder du beantragst bis spätestens 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei deiner Bank – nur dann kannst du Verluste über mehrere Banken hinweg im Rahmen der Steuererklärung verrechnen.

Gibt es Kritik an der Abgeltungssteuer?

Ja – aus mehreren Gründen:

  • Ungleichbehandlung: Wer Millionen mit Aktien verdient, zahlt denselben Steuersatz wie jemand mit 30.000 € Einkommen.
  • Verlustverrechnungsbeschränkungen: Besonders bei Derivaten ist die Verlustanrechnung stark eingeschränkt.
  • Transparenzprobleme: Viele Sparer wissen nicht, was genau versteuert wird – oder wie sie legal Steuern sparen könnten.

Es gibt politische Diskussionen über eine Reform oder Abschaffung – bislang ist jedoch nichts konkret beschlossen (Stand Juli 2025).

Das solltest du tun

Freistellungsauftrag erteilen – bei jeder Bank, bei der Kapitalerträge anfallen
Sparerpauschbetrag nutzen – auch für Ehepaare getrennt optimierbar
Verlustbescheinigungen beantragen, falls mehrere Banken im Spiel sind
Günstigerprüfung prüfen, falls dein Einkommen unter dem Durchschnitt liegt
Kapitalerträge dokumentieren – besonders bei komplexen Produkten (ETFs, Auslandsbroker)

Zwischen Zinsen & Steuer – bleib entspannt!

Auch wenn das Thema Abgeltungssteuer erstmal trocken wirkt: Ein bewusster Umgang damit kann sich lohnen. Vor allem für Gründer und Selbständige, die ihre Kapitalerträge klug strukturieren wollen.

Wenn du dir unsicher bist, sprich mit deiner Steuerberatung – dort kennt man die aktuellen Spielräume und kann individuell helfen.

Abgeltungssteuer

Pin it!

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wenn Du wissen möchtest, welche Daten wir beim Hinterlassen eines Kommentars speichern, schau bitte in unsere Datenschutzerklärung.