Investitionen gehören zum Unternehmeralltag: Ein neues Laptop, ein ergonomischer Bürostuhl oder eine leistungsstarke Kamera – all das kostet Geld. Gut, dass der Staat dir erlaubt, viele dieser Ausgaben steuerlich abzusetzen. Doch nicht jede Anschaffung lässt sich sofort voll absetzen. Die Lösung heißt: Abschreibung.
In diesem Beitrag erfährst du, wie du deine Investitionen richtig abschreibst, welche Regeln gelten und wie du typische Fehler vermeidest. Keine Buchhalter-Fachsprache – sondern praktische Tipps, die dir bares Geld sparen.
Inhalt
Was ist Abschreibung überhaupt?
Wenn du eine teure Anschaffung für dein Unternehmen tätigst, wird der Kaufpreis nicht immer sofort als Betriebsausgabe anerkannt. Warum? Weil du das Wirtschaftsgut über mehrere Jahre nutzt – also verteilt sich auch der Steuerabzug über die voraussichtliche Nutzungsdauer.
Abschreibung (AfA = Absetzung für Abnutzung) bedeutet also: Du verteilst die Anschaffungskosten auf die Jahre, in denen du das Gut nutzt. So berücksichtigt deine Buchhaltung den Wertverlust über die Zeit.
Klingt kompliziert? Keine Sorge – mit ein paar Grundregeln hast du’s schnell drauf.
Wie lange darf ich was abschreiben?
Die Dauer der Abschreibung richtet sich nach den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Dort ist für jedes Wirtschaftsgut eine sogenannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer hinterlegt – also wie lange ein Gegenstand üblicherweise verwendet wird.
Typische Beispiele:
- Laptop, Smartphone, Drucker: 3 Jahre
- Schreibtisch, Bürostuhl, Regale: 13 Jahre
- PKW, Transporter: 6 Jahre
- Kamera, Videotechnik: 7 Jahre
Du beginnst mit der Abschreibung im Jahr der Anschaffung – auch wenn du das Gerät erst im Dezember kaufst. In dem Fall wird nur ein Teilbetrag (anteilig für die Monate) angesetzt.
GWG, Sammelposten & Co.: Die 3 Fälle im Überblick
Je nach Anschaffungspreis gelten unterschiedliche Abschreibungsregeln. Hier der Überblick:
1. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
- Netto-Kaufpreis bis 800 €
- Sofort vollständig absetzbar im Jahr der Anschaffung
- Beispiel: Headset für 125 €, Aktenvernichter für 179 €, kleiner Monitor für 250 €
2. Sammelposten
- Anschaffung zwischen 250 € und 1.000 €
- Mehrere Gegenstände werden in einem Sammelposten zusammengefasst und über 5 Jahre pauschal abgeschrieben – unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer
3. Reguläre Abschreibung
- Ab einem Netto-Kaufpreis von 1.001 €
- Abschreibung über die in der AfA-Tabelle vorgesehene Nutzungsdauer
Wichtig: GWG und Sammelposten schließen sich gegenseitig aus – du musst dich für ein Jahr für eine Methode entscheiden. Viele Unternehmen nutzen ausschließlich GWG, weil es einfacher ist.
Typische Fehler beim Abschreiben passieren schnell – etwa, wenn du die falsche Grenze ansetzt oder den Sammelposten vergisst.
Was sonst noch gerne schiefläuft? Diese 5 Buchhaltungsfehler solltest du kennen, bevor’s teuer wird.
Praktische Tipps für deinen Abschreibungs-Alltag

- Kaufbelege gut aufbewahren! Finanzamt und Steuerberater fragen gern nach.
- GWG oder Sammelposten? Bei wenigen teuren Anschaffungen lohnt sich eher GWG. Bei vielen mittelteuren Investitionen kann der Sammelposten steuerlich günstiger sein.
- Anschaffungsnebenkosten mit einrechnen: Transport, Montage oder Softwarelizenzen erhöhen oft den Kaufpreis – das beeinflusst die Grenze.
- Digitale Buchhaltung nutzen: Programme wie lexoffice, sevDesk oder DATEV helfen beim automatischen Anlegen von AfA-Listen.
- Achtung bei Leasing oder Miete: Hier gibt’s keine Abschreibung – die Kosten gelten sofort als Betriebsausgabe.
Wenn du dir beim Thema Buchhaltung generell noch unsicher bist: Im Lexikon Buchhaltung von A–Z findest du viele Begriffe und Abläufe verständlich erklärt – von AfA bis Zahllast.
Abschreiben für Fortgeschrittene: Sonder-AfA & Co.
Sonderabschreibungen (§7g EStG)
Kleine Unternehmen und Existenzgründer können zusätzliche 20 % Abschreibung im Jahr der Anschaffung geltend machen – bei bestimmten Voraussetzungen (Investitionsabzugsbetrag etc.). Das lohnt sich vor allem bei größeren Anschaffungen.
Gebrauchte Güter
Auch gebraucht gekaufte Geräte können abgeschrieben werden – mit angepasster Nutzungsdauer. Wichtig: Nachweise aufbewahren!
Digitalisierung: Abschreibung neu gedacht
Durch die Digitalisierung ändern sich auch die Anforderungen: Viele Softwarelösungen gelten inzwischen als immaterielle Wirtschaftsgüter. Hier ist die Abgrenzung zur sofort abziehbaren Betriebsausgabe nicht immer klar. Ein prüfender Blick lohnt sich – oder ein Gespräch mit dem Steuerberater.
Checkliste für deine nächste Investition
✅ Kaufbeleg aufbewahren
✅ Netto-Anschaffungspreis prüfen
✅ GWG oder AfA-Tabelle anwenden
✅ In der Buchhaltung korrekt erfassen
✅ Jahresabschluss im Blick behalten
✅ AfA-Liste aktualisieren
Schluss mit dem Zahlensalat
Abschreibung ist keine Raketenwissenschaft – aber ein echter Steuerhebel. Wenn du deine Investitionen clever buchst, sparst du dir nicht nur Nerven, sondern oft auch ordentlich Steuern. Und wenn doch mal Unsicherheit herrscht: Ein Steuerprofi kann dich vor teuren Fehlern bewahren.

Pin it!

