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Arbeitssicherheit – eine Investition in Nachhaltigkeit und Erfolg

Arbeitssicherheit

Der Wohlstand und der Lebensstandard in Deutschland haben viel damit zu tun, dass Geiz eben nicht geil ist. Schon gar nicht beim Thema Arbeitssicherheit.

Das Fernsehen zeigt uns regelmäßig die Schattenseiten einer Wirtschaft, in der alles möglichst billig sein soll. Da sehen wir dann die Bilder aus Fernost von Textilarbeitern mit verätzten Händen und kaputten Lungen. Oder Kinder aus Zentralafrika, die in abenteuerlich gebuddelten Tunneln mit bloßen Händen nach den Elementen der „seltenen Erden“ schürfen. In vielen Ländern, aus denen billige Produkte oder Rohstoffe kommen, ist ein Menschenleben nichts wert.

Arbeitsschutz steigert Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit

In Deutschland verhindern fortschrittliche Arbeitsschutz-Gesetze freilich solche menschenunwürdigen Zustände. Ein verantwortungsbewusster Unternehmer begreift Arbeitsschutz indes nicht allein als lästige gesetzliche Pflicht. Wirksamer Arbeitsschutz ist ein Aspekt der Nachhaltigkeit.

Ein vorbildliches und zertifiziertes Arbeitsschutz- und Gesundheits-Management hat etwa Infineon entwickelt. So ein Management zeigt: Wer als Unternehmer in den Arbeitsschutz investiert, steigert unmittelbar seinen Erfolg und seine Wettbewerbsfähigkeit.

Dafür gibt’s unter anderem diese drei Gründe:

  1. Gesunde Mitarbeiter, die sich an ihrem Arbeitsplatz sicher fühlen, sind leistungsfähiger und motivierter. Das erhöht die Produktivität.
  2. Weniger Ausfälle senken die Kosten unfallbedingter Betriebsstörungen.
  3. Der Nachweis sicherer Arbeit macht ein Unternehmen attraktiver für Auftraggeber – zum Beispiel im Baugewerbe. Ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit verspricht eine schnelle, störungsfreie und damit kostengünstige Auftragserledigung. Viele Auftraggeber engagieren erst gar kein Unternehmen, das keine Arbeitssicherheit garantieren kann.

Günstige und effektive Arbeitssicherheit mit dem Unternehmermodell

Gleichwohl können die Vorschriften zur Arbeitssicherheit kleinen Unternehmen einen hohen administrativen Aufwand bereiten. Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Sicherheitskraft und einen Betriebsarzt zu stellen. Das regelt die „Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2).

Großunternehmen beschäftigen ganz selbstverständlich eigene Betriebsärzte und Sicherheits-Ingenieure. Kleinunternehmen müssen dafür in aller Regel außerbetriebliche Experten beauftragen.

Mit diesen Kosten sind kleine Betriebe oft überfordert. Für solche Betriebe empfiehlt sich das „Unternehmermodell“. Abweichend von der sogenannten Regelbetreuung durch Betriebsärzte und Sicherheits-Fachleute sieht dieses Modell eine „bedarfsorientierte Betreuung“ vor. Diese Lösung ist für Kleinbetriebe kostengünstiger, weil der Unternehmer nur bei Bedarf einen Betriebsarzt oder eine Sicherheitskraft heranziehen muss.

Allerdings ist die Arbeitssicherheit bei diesem Modell absolute Chefsache. Der Unternehmer kann seine unmittelbare betriebliche Verantwortung für die Arbeitssicherheit kaum delegieren.

Das sind die Voraussetzungen für das Unternehmermodell:

  • Das Modell ist nur anwendbar auf Betriebe, die regelmäßig maximal 50 Mitarbeiter beschäftigen UND in dessen Betriebsabläufe der Unternehmer selbst eingebunden ist – also mitarbeitet.
  • Der Chef muss – etwa in Seminaren der Berufsgenossenschaft – die Fachkunde für Arbeitssicherheit erwerben und sich in regelmäßigen Abständen weiterbilden. Nur ausnahmsweise kann ein für die Arbeitssicherheit verantwortlicher Betriebsleiter bestellt werden. Bei Betrieben, die als juristische Person organisiert sind (etwa einer GmbH) kann auch ein geschäftsführender Gesellschafter die Aufgabe übernehmen.
  • Der Chef muss anschließend eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es einen Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung kostenlos als PDF-Download. Der Chef muss mindestens halbjährlich Gefährdungen ermitteln, Risiken einschätzen, Präventionen daraus ableiten und deren Wirksamkeit prüfen. Alle Maßnahmen müssen vollständig dokumentiert werden.

Für das Unternehmermodell reicht manchmal schon ein kurzer Fernlehrgang

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, muss der Chef nur noch bei Änderungen im Betrieb auf betriebsfremde Ärzte oder Sicherheits-Experten zurückgreifen. Als Änderung gelten beispielsweise

  • Anstellung von neuem Personal
  • Anschaffung einer neuen Maschine
  • ein Unfall

Passiert im Betrieb ein Arbeitsunfall, muss der Chef nachweisen, alle Vorschriften nach dem Unternehmermodell eingehalten zu haben. Andernfalls haftet er möglicherweise sogar persönlich – zivil- wie strafrechtlich.

Die Anforderungen an die Sicherheitsexpertise des Chefs sind beim Unternehmermodell nicht in jeder Branche gleich. Für einen Betrieb der Galvanotechnik etwa verlangt die DGUV Vorschrift 2 40 Lerneinheiten (á 45 Minuten), die sich der Chef in einem Grundseminar, einem Aufbauseminar und im Selbststudium aneignen muss. Für eine Werbeagentur oder einen Einzelhandelsbetrieb reichen dagegen schon acht Lerneinheiten im Fernlehrgang.

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