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Arbeit und Gesundheit: Da versteht der Gesetzgeber keinen Spaß

Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz
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Arbeits- und Gesundheitsschutz im Job sind zentrale Errungenschaften im modernen Berufsleben. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften stellt nicht nur Fleischfabrikanten vor eine große Herausforderung.

Ob Schweinebaron Clemens Tönnies aus dem ostwestfälischen Rheda-Wiedenbrück alle Arbeitsschutzgesetze en detail kannte, wissen wir nicht. Sicher scheint dagegen, dass es in den Fleischfabriken des milliardenschweren Unternehmers in den letzten Jahren den einen oder anderen Regelverstoß gab.

Fleischindustrie steht beispielhaft für hohe Anforderungen an die Arbeitssicherheit

Die Tierfabriken von Tönnies und seine ähnlich produzierenden Kollegen im berüchtigten „Oldenburger Schweinegürtel“ (der niedersächsische Landstrich mit der bundesweit größten Dichte an Geflügel-, Schweine- und Rinderzuchtbetrieben) zeigen beispielhaft die ganze Dimension der Anforderungen an die Sicherheit am Arbeitsplatz. Und was passieren kann, wenn munter dagegen verstoßen wird.

COVID-19 hat die fleischverarbeitende Industrie kalt erwischt. Konnte keiner vorher wissen, dass sich diese Corona-Viren in der Kälte einer Fleisch-Zerlegungshalle besonders wohlfühlen. Dort ist es eigentlich deswegen so kalt, damit Keime keine Chance haben. Die meisten Erreger vermehren sich bekanntlich besonders gern, wenn es kuschelig warm ist. Das ist besonders gut zu beobachten, wenn man Hackfleisch in der prallen Sonne aufbewahrt.

Schutzmaßnahmen an neue Situationen anpassen

An die Hygiene werden gerade in der Lebensmittelindustrie (ja, auch die Produkte von Tönnies & Co. gehen rechtlich noch als Lebensmittel durch) größte Anforderungen gestellt – eigentlich zum Schutz der Verbraucher. Der Fall aus dem Sommer zeigt aber, dass eine neue Situation auch neue Maßnahmen für den Schutz am Arbeitsplatz bedeuten kann, die dann unter Umständen schnell umgesetzt werden müssen.

Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz Pflicht

Arbeitnehmer in der fleischverarbeitenden Industrie haben traditionell ein höheres gesundheitliches Risiko als zum Beispiel Mitarbeiter in einem Call-Center. Es hat sich wahrscheinlich noch niemand mit einer Maus den Finger abgeschnitten. Arbeitgeber sind deswegen gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen für jeden Arbeitsplatz zu erstellen. Diese Pflicht gilt für alle Betriebe mit mindestens einem Mitarbeiter. Das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung ist ausnahmslos in allen Betrieben mit mindestens einem Mitarbeiter Pflicht. Das gilt auch für Sub-sub-sub-Unternehmen in der Massen-Tiermast.

Es reicht keineswegs, im Kontrollfall nur die Gefährdungsbeurteilung aus der Schublade zu holen. Laut §6 ArbSchG müssen Arbeitgeber über Unterlagen verfügen, aus denen „das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung“ hervorgehen.

Psychische Gesundheit ist auch ein Aspekt der Arbeitssicherheit

Zum Arbeitsschutz gehört nicht nur die Unversehrtheit des Körpers. Arbeitgeber müssen auch mögliche Ursachen für eine Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit im Auge haben. Die könnte zum Beispiel dann zum Problem werden, wenn osteuropäische Saisonarbeiter – ähnlich wie die Tiere, die sie zerlegen – zusammengepfercht in baufälligen Vielbett-Buden untergebracht werden oder gar unter Planen im Wald schlafen müssen.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz so gut es geht verbessern

Überstunden und Stress, Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern, all das kann die psychische Gesundheit beeinträchtigen und gehört deswegen in die Gefährdungsbeurteilung. Was genau schon als problematisch betrachtet werden muss, ist nicht immer so einfach zu beurteilen wie in der Fleischindustrie. Als Orientierung dient immer die Prämisse, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten so gut es geht zu verbessern.

Beim normgerechten Umgang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz helfen heute Programme wie RISK-Project, die im Step-by-Step-Verfahren alle relevanten Punkte abfragen und so helfen, belastbare Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren. Doch RISK-Project kann noch mehr: Mitarbeiterverwaltung, Mitarbeiterschulungen per E-Learning – auch für die Betriebsanweisung.

Glücklicherweise gibt es nicht nur die Fleischindustrie. In vielen Branchen hat sich längst die Erkenntnis durchgesetzt, dass körperlich und geistig gesunde Mitarbeiter die besseren und auch zufriedeneren Mitarbeiter sind. So gesehen ergibt es Sinn, mehr zu machen als gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel mit einer kostenlosen Mitgliedschaft im Fitness-Studio.

Beispiel: Historischer Arbeitsschutz in der Seefahrt

Die Freibord-Marke (Kreis mit einem horizontalen Strich) ist eine in den 1870er-Jahren eingeführte, verbindlich vorgeschriebene Markierung am Schiffsrumpf. Sie dient dazu, eine Überbeladung zu vermeiden und das Schiff manövrierfähig zu halten. Der horizontale Strich markiert die Sommerlademarke (S) in Seewasser.

Weitere Lademarken:

  • TF = Freibord Süßwasser Tropen („F“ für engl. Fresh Water)
  • F = Freibord in Süßwasser
  • T = Freibord in tropischem Seewasser (Salzwasser des Meers)
  • W = Freibord in Seewasser im Winter
  • WNA = Freibord in Seewasser im Winter im Nordatlantik

Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz

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