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Kluges Belohnen mit breit akzeptierten Tank- oder Einkaufs-Gutscheinen

Gutscheine

Irgendwann damals war Deutschland Wirtschaftswunderland. Die Menschen waren früher froh, sich wieder gute Butter und ein Stück Fleisch leisten zu können. Ausländische Arbeitskräfte wurden mit geschenkten Mopeds willkommen geheißen.

Und Mitarbeiter-Motivation funktionierte nach dem Motto wie es einst Westernhagen besang: „Wenn Sie sich sputen, glauben Sie mir, werden Sie bei mir noch mal ein reicher Mann – Genug geredet, fang’ Se an.“ Nicht geschimpft war eben schon gelobt genug.

Incentive heißt Anreize schaffen

Im Wettbewerb um die besten Fachkräfte sind Unternehmer mit modernen Incentive-Programmen da heute freilich etwas weiter. Incentive bedeutet zu deutsch einfach Anreize zu schaffen. Einen attraktiven Arbeitgeber macht eben mehr aus, als eine gute Bezahlung.

Ein Klassiker ist der Dienstwagen zur privaten Nutzung. Ebenso dazu können gehören betrieblich geförderte Fitness- und Gesundheitsprogramme. Das große Kino bilden dann Events, die das Wir-Gefühl in der Belegschaft stärken.

Und dann sind da noch die kleineren Anreize von der Sorte kleines Geschenk zwischendurch als Belohnung für gute Arbeit. Gerade auf diesem Sektor bewahrheitet sich oft der Grundsatz „Das Gegenteil von gut ist gut gemeint“.

Etwa Sachzuwendungen, die kein Mensch braucht. Und auch ein Extra-Scheck erfüllt nicht zwingend seine Wirkung. Klar, Geld nimmt jeder gerne an. Aber einmal aufs Konto eingezahlt, verpufft die Incentive-Wirkung, weil der Beschenkte die Zuwendung nicht mehr vor Augen hat.

Gutscheine zur individuellen Nutzung

Eine Lösung für das wirkungsvolle Incentive zwischendurch bilden Gutscheine zur individuellen Nutzung. Nehmen sie nur mal Tankgutscheine. Kraftstoff ist wahnsinnig teuer geworden. Einen Tankgutschein ist in der individuellen Wahrnehmung daher oft viel mehr wert, als sein reiner Warenwert. Als Unternehmer belohnen Sie Ihren Mitarbeiter mit einem Stück Mobilität. Der Belohnte kann den Gutschein einsetzen wann immer er will und wird stets im Hinterkopf haben: „Ich habe ja noch den Tankgutschein von meinem Arbeitgeber“ – ein Incentive, das lange wirkt.

Die gleiche Wirkung können Sie mit Einkaufsgutscheinen erzielen. Wichtig ist allerdings ein Gutschein mit vielen Akzeptanzstellen. Wenn Sie einen Strauß Blumen verschenken möchten, tun sie das. Ein Gutschein, der nur in einem Blumengeschäft gilt, ist dagegen teures Altpapier und kein Incentive.

Und weil sie ja Ihre Mitarbeiter beschenken wollen und nicht das Finanzamt: Bis zu einem Betrag von 44 Euro monatlich sind Sachzuwendungen – und darunter fallen Gutscheine – steuer- und abgabenfrei!

UPDATE!

Sachbezüge waren bisher bis zur Grenze von 44 Euro im Monat steuerfrei. Ab 2022 steigt die Freigrenze auf 50 Euro im Monat. Damit diese genutzt werden kann, müssen jedoch verschärfte Voraussetzungen beachtet werden.

Mehr Infos hier: Neuerungen ab 2022 bei Sachbezügen

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