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Augen auf beim Firmenkauf! Leisten Sie sich den richtigen Anwalt.

Firmenkauf

Der VW-Allgewaltige Ferdinand Piech hatte sich schon kräftig auf die Schulter geklopft. Für einen Milliardenbetrag hatte VW den britischen Luxusauto-Hersteller Rolls-Royce samt Bentley übernommen und so sein Produkt-Portfolio um die Automarke schlechthin veredelt.

Was für ein Deal!

Kurz später kamen die Wolfsburger dann doch ins Grübeln, ob denn das Geschäft wirklich so ein gutes war. Ein paar Details hatten sie offenbar nicht genügend berücksichtigt!

Da waren zum einen die Motoren der Nobel-Chaisen. Die nämlich hatte seit geraumer Zeit der im Bieterstreit unterlegene Konkurrent BMW an Rolls-Royce geliefert. Zusammen mit ein paar anderen Komponenten machte das 30 Prozent des Wertes eines jeden Silver Seraph aus. Und als erste Amtshandlung kündigte der damalige BMW-Chef eine Kündigung aller Lieferverträge an. Angesichts des Umstandes, dass VW keinen geeigneten Motor im Regal hatte, ein echtes Problem.

Und es drohte noch eine viel größere Peinlichkeit – in Sachen Image. Denn die Markenrechte für den Namen „Rolls-Royce“ lagen nicht beim Autohersteller aus Crewe, sondern bei der Jahre zuvor abgespaltenen Rolls-Royce plc – ein namhafter Hersteller von Flugzeugtriebwerken. Die wiederum bauten ihre Triebwerke seit Jahren in einträchtiger und einträglicher Zusammenarbeit mit BMW. Die Nutzung des wertvollen Namens wollten sie daher lieber an ihren best buddy aus Bayern verkaufen.

Da dämmerte jetzt auch in Wolfsburg: Ohne Motoren, besonders aber ohne Namen, ist ein Rolls-Royce möglicherweise schwer zu vermarkten. Es kam zu einem legendären Anschlussdeal. VW gab Rolls-Royce nach München ab, die Marke Bentley blieb in Wolfsburg. Das alles hätte man vielleicht günstiger haben können.

Die Moral aus dieser Wirtschaftsgeschichte: Augen auf beim Firmenkauf!

Nun muss sich um die Existenz von VW momentan sicher niemand sorgen. Der Auto-Gigant hat auch für solche Spielchen genug Geld in der Kriegskasse. Wenn Sie als kleiner oder mittelständischer Unternehmer mit dem Gedanken spielen, ein anderes Unternehmen zu übernehmen, müssen Sie mit Sicherheit sparsamer kalkulieren. Es kann sich daher als von existenzieller Bedeutung erweisen, dass Ihnen ein auf Unternehmensrecht spezialisierter Anwalt zur Seite steht.

Zum einen stellen sich bei Firmenübernahmen stets komplexe gesellschaftsrechtliche Fragen. Ebenso sind in aller Regel steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Wenn das zu übernehmende Unternehmen Personal hat, werden darüberhinaus sozial- und arbeitsrechtliche Themengebiete berührt. Denn was der Unternehmer Synergieeffekt nennt, bedeutet für Arbeitnehmer nicht selten den Verlust des Arbeitsplatzes. Ein auf Unternehmensrecht spezialisierter Anwalt ist hier ein unverzichtbarer Berater.

Schließlich geht es aber auch darum, was sie überhaupt übernehmen. Wer nicht auf der Hut ist, hat statt in ein werthaltiges Unternehmen plötzlich in eine wertlose Firmenhülle investiert. Mancher musste schon feststellen, dass vorher trickreich Immobilienwerte aus dem Firmenvermögen gelöst wurden oder ein kostbarer Kundenstamm.

Dann heißt die Frage nicht: Können Sie sich einen ordentlichen Anwalt leisten, sondern können sie es sich leisten, ihn nicht zu haben?

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