Recht & Steuern, Personal & Weiterbildung
Schreibe einen Kommentar

Friday Five – Abmahnung von Mitarbeitern

Abmahnung

Heute gibt es wieder meine geliebten Friday Five – die fünf besten Links zu einem Thema meiner Wahl aus dem World Wide Web!

Diesmal habe ich mir ein eher unangenehmes Thema ausgesucht: die Abmahnung von Mitarbeitern. Das möchte ja eigentlich niemand, weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer.

Aber manchmal geht es halt nicht anders, wenn sich ein Mitarbeiter einfach nicht an die Regeln hält…

Basiswissen Abmahnung

Fangen wir mal vorne an: was ist eine Abmahnung und wo im Gesetz steht das alles?

Im BGB §314 Abs. 2 steht:

(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

Aha…

Grob übersetzt heißt das: als Arbeitnehmer ist man verpflichtet sich an die im Arbeitsvertrag geregelten Dinge und die allgemeinen Regeln innerhalb des Unternehmens zu halten. Tut man dies nicht, dann darf einem der Arbeitgeber eine Warnung in Form einer Abmahnung zukommen lassen.

Damit man in dieser Situation keine Fehler begeht, kann man zum Beispiel die 10 goldenen Regeln von Brennecke & Partner befolgen. Kurz und knapp das wichtigste im Überblick.

Natürlich sollte man vorab das Gespräch suchen, aber leider gibt es Menschen, die sind nicht wirklich aufnahmefähig für noch so deutliche Hinweise des Arbeitgebers. Da hilft dann manchmal eben nur eine Abmahnung, um die Lautstärke der Warnung zu erhöhen.

Gründe für eine Abmahnung

Natürlich kann man nicht wegen jeder Bagatelle einen Mitarbeiter abmahnen. Jeder begeht schließlich auch mal einen Fehler oder hält sich nicht hundertprozentig an die Regeln.

Aber es gibt ein paar Gründe, die eine echte Abmahnung rechtfertigen: 9 Gründe für eine Abmahnung habe ich gut erläutert auf impulse.de gefunden. Toll erklärt, wann welches Fehlverhalten zu einer Abmahnung berechtigt und wann nicht.

Inhalt und Form einer Abmahnung

Muss eine Abmahnung immer schriftlich erfolgen und was genau muss denn da eigentlich drin stehen? Wer eine rechtssichere Abmahnung aussprechen möchte, der sollte keine Fehler begehen, denn sonst ist unter Umständen eine nachfolgende Kündigung unwirksam – das will ja keiner, oder?

4 wichtige Punkte

Die DeutscheHandwerksZeitung nennt 4 Punkte, die eine Abmahnung enthalten muss:

  • konkrete Benennung des beanstandeten Verhaltens
  • Rüge dieser Pflichtverletzung
  • eindringliche Aufforderung zu künftigem vertragstreuem Verhalten
  • Androhung eindeutiger arbeitsrechtlicher Konsequenzen für den Wiederholungsfall

Dies und noch mehr Infos findet ihr hier: Wann eine verhaltensbedingte Abmahnung möglich ist.

Vorsicht Fehler!

Wenn ich mir das alles so durchlese, zieht man vielleicht besser einen erfahrenen Personaler oder Rechtsanwalt hinzu, wenn man ernsthaft mal eine Abmahnung aussprechen möchte – puh!

8 Fehler, die eine Abmahnung unwirksam machen können habe ich z.B. auf impulse.de gefunden. Da sollte man echt gut aufpassen, bevor man eine Abmahnung an den Mitarbeiter erteilt!

Abmahnung und Kündigung

Muss man immer vor einer Kündigung abmahnen? Und kann man auch Jahre später eine Abmahnung als Kündigungsgrund nutzen?

Wie immer bei den Juristen gilt: es kommt darauf an!

Auf karierebibel.de gibt es eine einen umfassenden Text zum Thema, der all das gut zusammenfasst.

Verhalten nach einer Abmahnung

Und was sollte der Mitarbeiter tun, falls er tatsächlich mal eine Abmahnung erhält? Ignorieren? Jammern? Brüllen? Oder vielleicht einfach mal mit scharfem Blick lesen?

Auf arbeits-abc.de gibt es eine Übersicht der Rechte des Arbeitnehmers und viele weitere Infos, die man sich vor einer spontanen Fehlreaktion zu Gemüte führen sollte. Außer natürlich, der Job ist einem eh egal :-)

OK, es sind jetzt doch mehr als 5 Links geworden, aber das ist ja auch ein reichlich komplexes Thema :-)

Foto: Ramona Heim / shutterstock.com

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wenn Du wissen möchtest, welche Daten wir beim Hinterlassen eines Kommentars speichern, schau bitte in unsere Datenschutzerklärung.