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Geschäftlich genutzte Festgeldkonten – was ist zu beachten

geschäftliche Festgeldkonten

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Liquiditätsüberschüsse von Unternehmen können auf einem geschäftlichen Festgeldkonto angelegt werden. Wenn das Guthaben zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt wird, stellt das Festgeldkonto eine sichere Anlageform mit einem festen Zinssatz dar.

Festgelder für Firmen sind nicht bei allen Banken zu finden. Dafür bieten auch Versicherungen und andere Finanzunternehmen ein Festgeld für Geschäftskunden an.

Häufig sind die Zinssätze für die geschäftlichen Festgeldkonten nicht auf der Homepage der Anbieter zu finden, sondern werden nur auf Anfrage mitgeteilt. Im Internet gibt es auf dieser Seite einen Business Festgeld Vergleich.

Anlagekonten für Geschäftskunden

Ein geschäftliches Festgeldkonto kann von einem Unternehmen mit Geschäftssitz in Deutschland oder von einem Verein, der in ein öffentliches Register eingetragen ist, eröffnet werden. Zu den Unternehmen gehören Firmen in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), juristische Personen und Personengesellschaften.

Auch Freiberufler, Selbstständige mit einem Gewerbeschein, Anwälte, Ärzte, Stiftungen und Wohnungseigentümergemeinschaften zählen zu den Firmen, die Festgeldkonten zur Geldanlage eröffnen können. Betriebe mit einer anderen Rechtsform müssen bei der Bank nachfragen, ob es für sie ebenfalls ein Angebot für ein geschäftliches Festgeld gibt.

Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer müssen beachten, dass das Festgeldkonto in der Regel nicht als Treuhandkonto oder Notaranderkonto geführt werden kann.

Vorteile und Nachteile eines geschäftlichen Festgeldkontos

Das Guthaben auf dem Girokonto einer Firma oder Gelder, die zur späteren Bezahlung eines Lieferanten gedacht sind, können als Festgeld zinsbringend angelegt werden. Für ein Unternehmen ergeben sich aus der Festgeldanlage diese Vorteile:

  • höhere Verzinsung als auf dem Girokonto
  • individueller Zinssatz
  • feste Zinserträge
  • sichere Geldanlage
  • bei vielen Anbietern Kontoführung online möglich

Daneben bestehen jedoch auch die folgenden Nachteile:

  • keine vorzeitige Verfügung über das Guthaben möglich
  • in der Regel ein höherer Mindestanlagebetrag als bei Privatkunden
  • Versteuerung der Zinserträge

Die Angebote der Banken für Geschäftskunden unterscheiden sich von den Angeboten für Privatkunden. So können Firmen ein Festgeld häufig für einen längeren Zeitraum von bis zu zehn Jahren anlegen. Sowohl der Mindestanlagebetrag als auch der erlaubte Höchstbetrag liegen bei vielen Anbietern über den Beträgen für private Sparer.

Der Zinssatz für eine Geldanlage auf einem Festgeldkonto für Geschäftsleute wird bei zahlreichen Anbietern individuell ausgehandelt. Die Höhe des Zinssatzes wird schriftlich vereinbart und ändert sich nicht während der Laufzeit. Je nach Vereinbarung werden die Zinsen am Ende eines jeden Monats, quartalsweise, halbjährlich oder einmal im Jahr ausgezahlt. Bei einer Überweisung der Zinsen auf das Festgeldkonto profitiert der Kontoinhaber von dem Zinseszinseffekt.

Nur in wenigen Ausnahmefällen kann ein Festgeldkonto vor Ablauf der vereinbarten Anlagedauer aufgelöst werden. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen die Kreditinstitute eine vorzeitige Auflösung aus. Kommt es zu einem finanziellen Engpass und das angelegte Guthaben wird dringend benötigt, ist ein Unternehmen auf die Kulanz der kontoführenden Bank angewiesen, um das Geld zu erhalten.

Kontoeröffnung für Unternehmen

Entweder wendet sich ein Unternehmen an seinen Bankberater oder das Firmen-Festgeldkonto wird schriftlich eröffnet. Dazu stellen die Anbieter auf ihrer Internetseite einen Kontoeröffnungsantrag zur Verfügung, der am Computer ausgefüllt werden kann. Der rechtsverbindlich unterschriebene Antrag wird per Post an die Bank geschickt.

Neben dem Kontoeröffnungsantrag verlangen die Kreditinstitute je nach Rechtsform des Unternehmens verschiedene Legitimationspapiere:

  • Unternehmen: Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs
  • Gewerbetreibende: Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Anwälte, Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer: Kammermitgliedsausweis der zuständigen Kammer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften: Liste aller Wohnungseigentümer
  • Vereine: Kopie eines aktuellen Vereinsregisterauszugs
  • Stiftungen: Kopie der aktuellen Satzung oder der Stiftungsurkunde
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR): Kopie des aktuellen Gesellschaftervertrages

Neben den offiziellen Dokumenten verlangen die Kreditinstitute außerdem eine beglaubigte Personalausweiskopie mit Vorderseite und Rückseite von allen Personen und Bevollmächtigen, die an der Kontoeröffnung beteiligt sind. Die Beglaubigung der Ausweiskopien erfolgt entweder in einer Filiale der kontoführenden Bank oder über das Postidentverfahren der Deutschen Post AG.

Versteuerung der Zinserträge

Unternehmen müssen für die Zinsen eines Business Festgeldes Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag zahlen. Nur gemeinnützige Vereine können sich gegen Vorlage einer NV-Bescheinigung oder eines Freistellungsbescheids von der Zahlung befreien lassen. Allerdings haben die einbehaltenen Beträge für eine Firma keinen abgeltenden Effekt. Stattdessen handelt es sich um Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer oder die Körperschaftssteuer des Unternehmens.

Die auf einem Festgeldkonto für Firmen erzielten Zinsen erhöhen die Betriebseinnahmen und müssen versteuert werden. Gewerbetreibende müssen Einkommensteuer beziehungsweise Personengesellschaften Körperschaftsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer auf die Zinseinnahmen zahlen. Dabei wird die von dem Kreditinstitut einbehaltene und an das zuständige Finanzamt abgeführte Abgeltungssteuer als Vorauszahlung angesehen und bei der jährlichen Steuererklärung auf die Steuerschuld angerechnet.

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