Der Jahreswechsel ist für Selbständige kein symbolischer Neustart, sondern ein Stichtag mit Folgen. Viele Regelungen greifen nicht neu, wirken aber ab Januar mit voller Konsequenz. Vorauszahlungen laufen weiter, Fristen sind wieder straffer, und alte Annahmen passen oft nicht mehr zur Realität.
Wer jetzt nicht prüft und nachjustiert, zahlt später drauf – meist still und schleichend.
Inhalt
- Die Kleinunternehmerregelung: 2026 gibt es kein Polster mehr
- Steuervorauszahlungen: Was jetzt gilt – und warum Du handeln solltest
- Steuererklärungen: Die Übergangszeit ist vorbei
- Rechnungen & Vorlagen: Kleine Fehler, große Folgen
- Buchhaltung: Altlasten aus 2025 sind 2026 ein echtes Risiko
- Verträge & AGB: Stillstand schützt Dich nicht
- Ordnung statt Aktionismus
Die Kleinunternehmerregelung: 2026 gibt es kein Polster mehr
Die neuen Umsatzgrenzen gelten bereits seit 2025, doch 2026 zeigt sich ihre Wirkung im Alltag besonders deutlich. Entscheidend ist nicht mehr nur der Blick zurück, sondern vor allem das laufende Jahr.
Was gilt:
- 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr als Eintrittsgrenze
- 100.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr als harte Obergrenze
- Wird diese Grenze überschritten, endest Du sofort in der Kleinunternehmerregelung
Das ist der kritische Punkt:
- Der Wechsel erfolgt unterjährig
- Ab dem Überschreiten musst Du Umsatzsteuer ausweisen
- Alte Rechnungen bleiben korrekt, neue müssen angepasst werden
Zum Jahresbeginn solltest Du daher:
- Deinen Umsatz 2025 sauber prüfen
- Deine Umsatzplanung 2026 realistisch einschätzen
- Ehrlich bewerten, ob die Kleinunternehmerregelung noch zu Deinem Geschäftsmodell passt
Gerade wachsende Solo-Unternehmen geraten hier schnell in eine operative Schieflage.
Steuervorauszahlungen: Was jetzt gilt – und warum Du handeln solltest
Die Steuervorauszahlungen für 2026 wurden in vielen Fällen bereits im Laufe des Jahres 2025 festgesetzt. Zum Jahresbeginn greifen nun genau diese Beträge weiter – auch dann, wenn sie nicht mehr zu Deiner aktuellen wirtschaftlichen Lage passen.
Typische Konstellationen:
- Umsätze haben sich verändert
- Einmalige Einnahmen verzerren die Basis
- Geschäftsfelder sind weggefallen oder neu hinzugekommen
Wichtig zu wissen:
- Vorauszahlungen laufen automatisch weiter
- Sie werden nicht zum 1. Januar neu berechnet
- Eine Anpassung erfolgt nur, wenn Du sie aktiv beantragst
Der Jahresbeginn ist deshalb ein sinnvoller Prüfzeitpunkt. Wenn die Beträge nicht mehr realistisch sind, solltest Du reagieren. Das ist kein Sonderfall, sondern ausdrücklich vorgesehen – und oft ein direkter Hebel für mehr Liquidität.
Steuererklärungen: Die Übergangszeit ist vorbei
Die pandemiebedingten Fristverlängerungen sind ausgelaufen. Bereits seit 2025 gelten wieder deutlich frühere Abgabetermine für Steuererklärungen. Was viele im letzten Jahr noch als Übergang empfunden haben, ist 2026 endgültig Normalität.
Das bedeutet für Dich:
- Verspätungszuschläge greifen schneller
- Schätzungen werden früher angesetzt
- Vorauszahlungen basieren zügiger auf neuen Zahlen
Gerade Selbständige mit schwankenden Einnahmen profitieren davon, den Jahresabschluss frühzeitig vorzubereiten. Das schafft Planungssicherheit und reduziert unnötige Korrekturen im laufenden Jahr.
Rechnungen & Vorlagen: Kleine Fehler, große Folgen
Rechnungsanforderungen ändern sich selten spektakulär, aber regelmäßig im Detail. Und genau dort entstehen Probleme.
Zum Jahresbeginn solltest Du prüfen:
- Stimmen Name, Anschrift und Steuernummer?
- Ist Deine Unternehmensform korrekt benannt?
- Sind Leistungsbeschreibung und Leistungszeitpunkt sauber?
Besonders relevant:
- Bei einem Wechsel der Besteuerungsform müssen alle Rechnungsvorlagen angepasst werden
- Ein falscher Steuerausweis kann zu Haftungsproblemen führen – unabhängig davon, ob der Fehler beabsichtigt war
Ein kurzer Check spart Dir später Diskussionen mit Kunden und Finanzamt.
Buchhaltung: Altlasten aus 2025 sind 2026 ein echtes Risiko
Offene Belege aus dem Vorjahr sind kein Schönheitsfehler, sondern ein strukturelles Problem. 2026 wiegt das schwerer als früher.
Warum:
- Fristen sind straffer
- Prüfungen digitaler
- Verspätungszuschläge automatisierter
Zum Jahresbeginn solltest Du sicherstellen:
- Belege 2025 sind vollständig erfasst
- Private und betriebliche Zahlungen sind klar getrennt
- Dein System ist nachvollziehbar – nicht nur für Dich
Wenn Du hier regelmäßig ins Schwimmen gerätst, ist Beratung sinnvoll. Fehler in der Buchhaltung sind selten Einzelfälle.
Verträge & AGB: Stillstand schützt Dich nicht
Rechtliche Texte altern leise. Gerade deshalb werden sie gefährlich.
Prüfe zum Jahresbeginn:
- Passen Deine AGB noch zu Deinen Leistungen?
- Haben sich Preise, Zahlungsziele oder Abläufe geändert?
- Gibt es Klauseln, die längst überholt sind?
Besonders relevant ist das bei laufenden Leistungen, Online-Angeboten und wiederkehrenden Abrechnungen. Was nicht mehr passt, schützt Dich im Zweifel nicht.
Ordnung statt Aktionismus
Der Jahresbeginn 2026 verlangt keine radikalen Umbrüche, sondern saubere Entscheidungen. Prüfen, anpassen, dokumentieren – das ist kein Selbstzweck, sondern unternehmerische Absicherung.
Wer jetzt Klarheit schafft, erspart sich Stress im laufenden Jahr und behält die Kontrolle über Zahlen, Pflichten und Spielräume.

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