Recht & Steuern
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Steuervorteile nutzen ohne Betrug am Gemeinwesen

Steuervorteile

Aus Filmen, in denen Al Capones Gesandte versehentlich Geldumschläge in Amtszimmern vergessen, wissen wir: Jeder Mensch hat seinen Preis. Aus der jüngeren Vergangenheit wissen jetzt viele: Das gilt auch für Schweizer Banker.

Aber wie sollte man den Diebstahl von Kontodaten als unredlich erachten, wenn deutsche Behörden dafür nicht Haftstrafen, sondern Belohnungen in siebenstelliger Höhe in Aussicht stellen? Nie waren CDs begehrter, teurer und gefürchteter als dieser Tage.

Steuerbetrüger schaden dem Gemeinwohl

Natürlich, nur damit das Eine klar ist: Steuern sind für das Funktionieren eines Gemeinwesens existentiell bedeutend. Aus Steuergeldern wird die Infrastruktur geschaffen, die auch Unternehmen am Leben und Laufen halten.

Ohne ein gutes Bildungs- und Gesundheitswesen, ohne gut ausgebaute Verkehrswege, ohne leistungsfähige Daten- und Kommunikationsnetze ist eine moderne Volkswirtschaft nicht vorstellbar. Sicherheit im öffentlichen Raum, sozialer Friede und allgemeine Kaufkraft sind weitere Umstände, auf die weder Bürger noch Unternehmer verzichten wollen.

Wer also als Unternehmer diese Infrastruktur zu seinem Erfolg nutzt, hat die Pflicht, diese mit seinen Steuern zu bezahlen. Wozu Staaten und Gemeinwesen verkommen, in denen Steuerschlendrian betrieben wird, sieht man an Griechenland. Deswegen gelten Steuerbetrüger den meisten Menschen heute nicht mehr als beneidenswerte Trickser, sondern als asoziale Straftäter.

Unternehmer sind dem Wohl des Unternehmens verpflichtet

Dennoch, und das sagt sogar Ex-Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble: Ein Unternehmer ist in erster Linie dem Wohle seines Unternehmens verpflichtet. Nutzt er legale Steuersparmöglichkeiten nicht, die sich dem Unternehmen bieten, kommt sogar der Tatbestand der Untreue in Betracht.

Die Staaten der EU sind untereinander selbst nicht mal einig, wie etwas zu besteuern ist. Da ist es nicht nur legal, sondern auch legitim, wenn sich Unternehmen Vorteile durch unterschiedliche Besteuerung innerhalb der EU zunutze machen.

Eine ganz legale Möglichkeit, ohne Probleme mit dem Steuerstrafrecht, Abgaben für das Unternehmen zu sparen, ist das Konstrukt mit Lizenzen. Sie gründen beispielsweise in Köln die Imbiss-Kette „Pommes Schranke“. Gleichzeitig gründen sie im schönen Nachbarland Niederlande „Pommes Schranke Nederland B.V.“. Vermögensgegenstand dieser Firma sind die Namens- und Verwertungsrechte an „Pommes Schranke“.

Das deutsche Unternehmen zahlt nun fleißig Lizenz-Gebühren, die den Gewinn und damit die Steuer in Deutschland senken. Bei der Tochter-Firma werden diese Lizenz-Einnahmen nach niederländischem Recht nicht wie normale Unternehmensgewinne mit 25 Prozent, sondern nur mit 5 Prozent besteuert. Weil die Lizenzzahlung innerhalb der EU läuft, wird auch keine Quellensteuer beim Pommes-Kunden erhoben.

Der Unternehmer, der zu diesem Instrument greift, sollte sich allerdings eines Umstandes bewusst sein: Es dient nicht, um dem Unternehmer oder Anteilseignern persönlich die Taschen voll zu machen – jedenfalls nicht direkt. Wird das Geld ausgeschüttet, werden Steuern fällig. Allerdings kann man auf diese Art beträchtliches Investitionskapital im Unternehmen belassen.

Last Exit strafbefreiende Selbstanzeige

Wenn Sie als Unternehmer da jetzt irgendetwas verwechselt haben, hilft Ihnen als last Exit vor Geldstrafe oder gar Knast noch die strafbefreiende Selbstanzeige. Die muss man allerdings erstatten, bevor einem die Finanz auf die Schliche gekommen ist. Dazu muss diese Anzeige auch vollständig sein.

Sollte die Steuerhinterziehung eine bestimmte Summe überschreiten, hilft in diesen Fällen trotz Selbstanzeige nur noch eines: Geld auf den Tisch und zwar sofort!

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Foto: Steve Cukrov / shutterstock.com

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