Recht & Steuern
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Die Einkommensteuer

Einkommensteuervorauszahlung
Zuletzt aktualisiert am 30.12.23

Jeder Unternehmer muss (irgendwann) Steuern zahlen. Welche das sind, wann sie bezahlt werden müssen und wie hoch die jeweiligen Beträge sind, möchte ich euch in einer kleinen Serie über das Thema Steuern erläutern.

Heute gibt es einen Artikel über die Einkommensteuer inkl. einer kleinen Excel-Tabelle, mit deren Hilfe man seine voraussichtliche Steuerschuld abschätzen kann.

Was ist die Einkommensteuer?

Einkommensteuer zahlt man auf sein zu versteuerndes Einkommen, eigentlich logisch, oder?

Und ich gehe jetzt mal davon aus, dass euer Einkommen aus eurem Unternehmen kommt. Sonderfälle wie Kindergeld, Förderungen vom Arbeitsamt o.ä. möchte ich außen vor lassen, das ist in Deutschland wirklich kein einfaches Thema.

Mir geht es darum, dass ihr euch ein ungefähres Bild machen könnt, wie viel Steuern das Finanzamt denn wohl von euch haben möchte, damit ihr den entsprechenden Betrag auf die Seite legen könnt. Nichts ist schlimmer, als wenn einen die Steuernachzahlung aus dem Geschäft schmeißt!

Einkunftsarten

Bei der Einkommensteuer unterscheidet man sieben Einkunftsarten:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • die in § 22 des Einkommensteuergesetzes genannten sonstigen Einkünfte (zum Beispiel Renten und private Veräußerungsgeschäfte).

Für den Unternehmer sind vor allem die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbständiger Tätigkeit wichtig, d.h. der Gewinn, den er mit seinem Unternehmen erzielt. Darauf werde ich mich daher in diesem Artikel auch beschränken.

Zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen errechnet sich aus euren Einkünften, d.h. eurem Gewinn, abzüglich möglicher Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen. Diese sind bei jedem Steuerpflichtigen unterschiedlich und man kann zur Steuerschätzung höchstens die Pauschalen hinzunehmen. D.h. ihr müsst für euch selbst gucken, was ihr eventuell in Abzug bringen könnt. Einfach mal in eine alte Steuererklärung schauen, da steht meist schon so einiges drin.

Beispiele für Kosten, die man häufig abziehen kann:

  • Krankheitskosten
  • Kinderbetreuung
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzfrau oder Hausmeister)
  • Versicherungen & Vorsorge (Rente, Berufsunfähigkeit, Arbeitslosenversicherung, Haftpflicht etc.)

Wie gesagt, dass muss jeder für sich mal prüfen, auf WikiPedia gibt es eine gute Übersicht: Rechenschema Einkommensteuer.

Den Gewinn entnehmt ihr eurer Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) oder eurer Bilanz. Wie man die EÜR erstellt erkläre ich in einem separaten Artikel. Bilanzen überlasse ich dann doch lieber dem Steuerberater ;-)

Veranlagungszeitraum & Steuererklärung

Der Veranlagungszeitraum gibt an, für welche Zeitspanne die Steuer gezahlt werden muss. Im Fall der Einkommensteuer ist dies das Kalenderjahr.

„Eine Einkommensteuererklärung ist – soweit eine Verpflichtung zur Abgabe besteht – regelmäßig bis spätestens 31. Mai des dem Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahres bei dem Finanzamt einzureichen (§ 149 Abs. 2 Satz 1 AO). Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden.“ Wikipedia

D.h. die Einkommensteuererklärung 2012 muss bis zum 31.05.2013 beim Finanzamt abgegeben werden. Braucht man länger, so reicht ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt mit der Bitte um Verlängerung der Abgabefrist wegen z.B. „Arbeitsüberlastung“. Ich habe damit bisher nie Probleme gehabt. Erstellt ein Steuerberater die Einkommesteuererklärung habt ihr sogar noch länger Zeit, nämlich bis zum 31.12.

Ob man die Steuererklärung selber macht oder sich einen guten Steuerberater sucht ist jedem selbst überlassen. Ich persönlich nutze dazu die WISO-Software, damit bin ich immer gut gefahren, aber ich habe auch keine so komplizierten Einkommensverhältnisse.

Seit neuestem gebe ich meine Steuerklärung elektronisch ab, denn das ist mittlerweile Pflicht für alle, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielen. In der WISO-Software ist das schon integriert, alternativ kann man die Daten aber auch direkt online via www.elster.de übermitteln.

Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Die Steuervorauszahlungen werden vom Finanzamt festgelegt und sind vierteljährlich zu zahlen. Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember müssen die Gelder beim Finanzamt eingegangen sein, sonst drohen Säumniszuschläge.

Die Höhe der Vorauszahlungen wird auf Basis einer Schätzung (bei Existenzgründern) oder anhand der Steuererklärung des Vorjahres ermittelt.

Achtung – Falle für Existenzgründer!

Und hier liegt auch die große Gefahr für Existenzgründer: da die meisten im ersten Jahr keine Gewinne erzielen werden auch keine Vorauszahlungen festgelegt. Dann verlängert man die Abgabefrist noch ein wenig und schwupps, schon hat man 2 Jahre keine Steuern gezahlt. Toll, oder?

Nicht wirklich, denn wenn man die entsprechenden Beträge nicht beiseitegelegt hat passiert Folgendes:

  • Man gibt die Steuererklärung für Jahr 1 am Ende von Jahr 2 ab. Soweit so gut.
  • Dann berechnet das Finanzamt die Steuer für das Jahr 1. Fällig wird diese dann am Anfang von Jahr 3.
  • Außerdem berechnet das Finanzamt auf dieser Basis auch gleich die Vorauszahlungen für das Jahr 2 und auch gleich noch für das Jahr 3, denn das läuft ja schon…
  • Auch die Vorauszahlungen für Jahr 2 werden Anfang Jahr 3 in voller Höhe fällig, denn die sind ja in Jahr 2 nicht gezahlt worden.
  • Und dann wird auch gleich mindestens ¼ der Vorauszahlung für Jahr 3 fällig, denn das Jahr hat ja angefangen.

Fazit: auf einen Schlag werden die Steuern für mindestens 2,25 Jahre fällig. Gut, wenn man da ein bisschen was auf der hohen Kante hat, denn sonst kann man den Laden wegen mangelnder Liquidität gleich dicht machen! Das ist leider kein Einzelfall.

Wichtig: Vorauszahlungen frühzeitig einplanen!

Also: am besten ihr guckt immer mal wieder nach, wie viel ihr dem Staat eigentlich schon schuldet und packt den Betrag auf ein separates Tagesgeldkonto. Besser ein bisschen zu viel als zu wenig, man weiß ja nie.

Und wenn ihr im Laufe der Zeit mal merkt, dass ein Jahr mal wirklich Sch**** läuft, dann bittet das Finanzamt um Reduktion der Vorauszahlungen. Dazu genügt meist eine Hochrechnung der aktuellen EÜR oder BWA (Betriebswirtschaftlichen Analyse), damit das Finanzamt euer Anliegen versteht.

Einkommensteuer: Berechnung mit Excel

Und hier noch der Link zu einer wunderbaren kleinen Excel-Tabelle, mit deren Hilfe ihr eure Einkommensteuer schätzen könnt, damit nicht nachher zu wenig auf dem Konto ist: EStG-Steuertabellen in Excel-Anwendungen. Ganz  nach unten scrollen und auf „Steuertabellen Mustervorlage“ klicken. Dann einfach den Gewinn bzw. das zu versteuernde Einkommen eintragen und feddisch ;-)

Oder ihr nutzt meinen kleinen Einkommensteuer-Schätzer 2023 bzw. den Einkommensteuer-Schätzer 2024, da sind dann auch gleich der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer mit drin.

Man muss natürlich die persönlichen Abzüge vom Gewinn beachten, die das zu versteuernde Einkommen mindern bzw. Hinzurechnungen ergänzen, aber als Schätzung ist der errechnete Wert auf jeden Fall super!

Mehr Informationen

Bitte denkt aber dran, dass ich kein Steuerberater bin und hier nur meine persönliche Einschätzung wieder gebe – nur mal so am Rande…

Wenn also jemand sachdienliche Hinweise zum Thema hat – immer her damit!

Mehr Infos findet ihr in der Kategorie Recht & Steuern.

Einkommensteuer

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